laut Renteninformation

Zeile „Regelaltersrente“ der Renteninformation

Frühester Rentenbeginn

1. Juli 2027

mit 63 Jahren, Abschlag 14,4 %

Regelaltersrente1. Juli 2031
Langjährig Versicherte (35 J.)1. Juli 2027 · −14,4 %
Ohne Abschlag ab1. Juli 2031
Rente beim frühesten Beginn1.370 €

Wenn der Kommissionsvorschlag Gesetz würde

Frühestens 1. Juli 2028 (12 Monate später), Abschlag 10,8 %; ohne Abschlag ab 1. Juli 2031.

Szenario ohne Übergangsregeln. Kein Gesetzentwurf veröffentlicht, es gilt das heutige Recht.

Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Regelaltersgrenze Jahrgang 1964: 67 Jahre (§ 35 SGB VI). Beginn am 1. Juli 2031, dem Monat nach Vollendung des Alters (§ 99 SGB VI).
  2. Mit 40 Jahren ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt: frühestens mit 63, je Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI).
  3. Kommissionsvorschlag (kein Gesetz): ohne 45-Jahre-Rente und mit Mindestalter 64 wäre der früheste Beginn 1. Juli 2028 mit 10,8 % Abschlag.

Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid.

Rentenbeginn und Abschlag 2026 · Rentenfenster