SGB VI · Rentenwert 42,52 € ab 1. Juli 2026 · alle Jahrgänge

Rentenalter 2026: wann Ihre Rente beginnt

Geburtsdatum und Versicherungsjahre eingeben: Das Rentenfenster zeigt jede Altersrente mit Startmonat und Abschlag, nach geltendem Recht und neben dem Vorschlag der Kommission.

Rentenwert und Tarif 2026, Gesetzesstand Oktober 2026 · So rechnen wir · Über uns

laut Renteninformation

Zeile „Regelaltersrente“ der Renteninformation

Frühester Rentenbeginn

1. Juli 2027

mit 63 Jahren, Abschlag 14,4 %

Regelaltersrente1. Juli 2031
Langjährig Versicherte (35 J.)1. Juli 2027 · −14,4 %
Ohne Abschlag ab1. Juli 2031
Rente beim frühesten Beginn1.370 €

Wenn der Kommissionsvorschlag Gesetz würde

Frühestens 1. Juli 2028 (12 Monate später), Abschlag 10,8 %; ohne Abschlag ab 1. Juli 2031.

Szenario ohne Übergangsregeln. Kein Gesetzentwurf veröffentlicht, es gilt das heutige Recht.

Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Regelaltersgrenze Jahrgang 1964: 67 Jahre (§ 35 SGB VI). Beginn am 1. Juli 2031, dem Monat nach Vollendung des Alters (§ 99 SGB VI).
  2. Mit 40 Jahren ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt: frühestens mit 63, je Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI).
  3. Kommissionsvorschlag (kein Gesetz): ohne 45-Jahre-Rente und mit Mindestalter 64 wäre der früheste Beginn 1. Juli 2028 mit 10,8 % Abschlag.

Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir

Kurz gesagt

Die Regelaltersgrenze liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren (§ 35 SGB VI); für die Jahrgänge 1958 bis 1963 steigt sie in Stufen von 66 auf 66 Jahre und 10 Monate (§ 235). Früher geht es auf drei Wegen. Nach 35 Versicherungsjahren ab 63, mit 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze: für den Jahrgang 1964 sind das 48 Monate und 14,4 %, lebenslang. Nach 45 Jahren ohne Abschlag, ab Jahrgang 1964 mit 65. Mit anerkannter Schwerbehinderung ohne Abschlag mit 65, frühestens mit 62 und höchstens 10,8 Prozent Abschlag. Die Rente beginnt im Monat nach dem Geburtstag, wer am Ersten geboren ist, einen Monat früher. Ein Monat Rente ist 2026 pro Entgeltpunkt 42,52 € wert. Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 vorgeschlagen, die Rente nach 45 Jahren abzuschaffen und die Frührente erst ab 64 zu erlauben; das ist kein Gesetz, und ein Entwurf liegt nicht vor.

Das Rentenfenster jedes Jahrgangs

Heller Balken: ab 63 mit Abschlag (35 Jahre). Strich: ohne Abschlag nach 45 Jahren. Dunkel: Regelaltersgrenze.

  • 1958 66 Jahre
  • 1959 66 Jahre und 2 Monate
  • 1960 66 Jahre und 4 Monate
  • 1961 66 Jahre und 6 Monate
  • 1962 66 Jahre und 8 Monate
  • 1963 66 Jahre und 10 Monate
  • 1964 67 Jahre
  • 1965 67 Jahre
  • 1966 67 Jahre
  • 1967 67 Jahre
  • 1968 67 Jahre
  • 1969 67 Jahre
  • 1970 67 Jahre

Geltendes Recht und Vorschlag der Kommission

Gilt heute (SGB VI)

  • Nach 45 Jahren ohne Abschlag, ab Jahrgang 1964 mit 65
  • Nach 35 Jahren ab 63, 0,3 % Abschlag je Monat
  • Regelaltersgrenze 67 ab Jahrgang 1964

Vorgeschlagen am 23. Juni 2026, kein Gesetz

  • Rente nach 45 Jahren ohne Abschlag abschaffen
  • Frühestens 64 statt 63, danach mit der Regelaltersgrenze
  • Ab 2031 an die Lebenserwartung koppeln, bis 2041 etwa 67,5
Stand der Reform

Nach dem Datum: vier Rechnungen

  1. 1

    Netto

    Von 1.600 € brutto bleiben 1.386 €.

  2. 2

    Steuer

    Rentenbeginn 2026: 84 % steuerpflichtig.

  3. 3

    Witwenrente

    Aus 1.600 € Rente, mit 1.200 € eigener Rente: 880 €.

  4. 4

    Erwerbsminderung

    Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate.

Wie der Rentenbeginn berechnet wird

Drei Dinge legen den ersten Rentenmonat fest: das Geburtsjahr, der Geburtstag und die Rentenart. Das Geburtsjahr bestimmt die Regelaltersgrenze. Sie ist für alle ab 1964 Geborenen 67 Jahre (§ 35 SGB VI). Wer zwischen 1958 und 1963 geboren ist, fällt in die Übergangstabelle des § 235 SGB VI: 66 Jahre für 1958, dann zwei Monate mehr je Jahrgang, bis 66 Jahre und 10 Monate für 1963. Wer 1947 bis 1957 geboren ist, hat die Grenze bereits erreicht.

Der Geburtstag bestimmt den Monat. Die Rente beginnt nicht am Geburtstag, sondern am Ersten des Folgemonats, wenn die Voraussetzungen zu Beginn dieses Monats erfüllt sind (§ 99 SGB VI). Weil das Lebensalter nach § 187 Abs. 2 BGB am Tag vor dem Geburtstag vollendet ist, rückt für alle, die am Ersten eines Monats geboren sind, der Rentenbeginn um einen Monat vor. Das klingt nach einer Fußnote, kostet aber bei einer Rente von 1.600 € genau 1.600 €, wenn man es übersieht und einen Monat zu spät plant.

Die Rentenart bestimmt, wie weit man vor die Regelaltersgrenze gehen kann und zu welchem Preis. Das Rentenfenster oben rechnet jede Rentenart einzeln und zeigt den frühesten Monat, den Abschlag dort und den ersten Monat ohne Abschlag. Für den Jahrgang 1964 mit 40 Versicherungsjahren ist der früheste Beginn der 1. Juli 2027 mit 14,4 % Abschlag; mit 45 Jahren ist der 1. Juli 2029 der erste Monat ohne Abschlag.

Warum Geburtsmonat und Rentenart alles ändern

Die meisten Tabellen im Netz nennen ein Alter pro Jahrgang und hören dort auf. Für die Planung reicht das nicht. Zwischen einem Geburtstag am 1. und am 2. eines Monats liegt ein ganzer Rentenmonat. Zwischen der Rente nach 35 und nach 45 Jahren liegen beim Jahrgang 1964 zwei Jahre und 7,2 Prozentpunkte Abschlag. Und die Jahrgänge 1958 bis 1963 haben in jeder Rentenart eigene Grenzen, die nicht parallel laufen: Beim Jahrgang 1962 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 8 Monaten, die Grenze nach 45 Jahren bei 64 Jahren und 8 Monaten, die frühe Schwerbehindertenrente bei 61 Jahren und 8 Monaten (§ 236a, § 236b SGB VI).

Deshalb rechnet diese Seite jede Kombination aus Jahrgang, Monat, Tag und Rentenart einzeln, mit den Tabellen aus dem Gesetz, und legt daneben ein zweites Szenario: das Recht, wie es aussähe, wenn der Vorschlag der Alterssicherungskommission ohne Übergang Gesetz würde. Kein anderer Rechner, den wir gefunden haben, zeigt beides für den eigenen Geburtstag. Die Zeitleiste über diesem Text zeigt dasselbe für die Jahrgänge 1958 bis 1970 auf einen Blick.

Die vier Altersrenten

Regelaltersrente

Sie braucht nur fünf Jahre Versicherung, die allgemeine Wartezeit (§ 50 SGB VI). Sie beginnt nie mit Abschlag. Wer danach weiterarbeitet und die Rente aufschiebt, bekommt für jeden Monat 0,5 Prozent Zuschlag; mehr dazu unter später in Rente.

Altersrente für langjährig Versicherte

Nach 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten ist sie ab 63 möglich, für jeden Jahrgang (§ 236 und § 36 SGB VI). Ohne Abschlag gibt es sie erst mit der Regelaltersgrenze, also in der Praxis nur mit Abschlag. Auf die 35 Jahre zählen fast alle Zeiten, auch Schule ab 17, Studium, Arbeitslosigkeit und Krankheit. Das ist die Rente, die umgangssprachlich oft als Rente mit 63 bezeichnet wird.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Nach 45 Jahren gibt es sie ohne Abschlag, ab Jahrgang 1964 mit 65 (§ 38 SGB VI). Früher als diese Grenze geht sie nicht; wer trotzdem mit 63 gehen will, nimmt die Rente für langjährig Versicherte und den vollen Abschlag bis zur Regelaltersgrenze. Was auf die 45 Jahre zählt, ist enger als bei den 35 Jahren: Pflichtbeiträge, Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag, Pflege, Arbeitslosengeld außer in den letzten zwei Jahren (§ 51 Abs. 3a). Die Einzelheiten stehen unter was für die 45 Jahre zählt.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn und 35 Versicherungsjahren ist sie ab Jahrgang 1964 mit 65 ohne Abschlag möglich, mit 62 frühestens, dann mit 10,8 Prozent Abschlag (§ 37 SGB VI). Der Abschlag ist hier gedeckelt, weil zwischen frühestem und abschlagsfreiem Beginn nur 36 Monate liegen. Siehe Rente für Schwerbehinderte.

Frührente: Kosten des Abschlags

Abschlag

7,2 %

Weniger im Monat115 €
Weniger in 20 Jahren27.648 €
Spätere Rente holt auf nach25,8 Jahren
Mit Geburtsdatum rechnen →

Abschläge richtig rechnen

Der Abschlag folgt aus dem Zugangsfaktor: 1,0 minus 0,003 für jeden Monat, den die Rente vor dem abschlagsfreien Termin beginnt (§ 77 SGB VI). Zwei Jahre sind 7,2 Prozent, drei Jahre 10,8 Prozent, vier Jahre 14,4 Prozent. Der Abschlag gilt lebenslang und bleibt auch in einer späteren Witwen- oder Witwerrente aus dieser Rente erhalten. Er wird nicht auf den Rentenwert gerechnet, sondern auf die Entgeltpunkte; Rentenerhöhungen ändern den Prozentsatz deshalb nicht.

Ob sich der frühe Beginn lohnt, ist eine Frage der Lebenszeit. Wer zwei Jahre früher geht, bekommt 24 zusätzliche Monatszahlungen, aber jede um 7,2 Prozent kleiner. Bei 1.600 € Rente sind das 35.635 € Vorsprung und 115 € weniger pro Monat; den Vorsprung holt die spätere Rente nach rund 26 Jahren ein. Dazu kommt, dass in den zwei Jahren keine weiteren Entgeltpunkte entstehen. Der Abschlagsrechner rechnet das mit Ihren Zahlen, auch mit den Punkten, die Sie bis zum späteren Beginn noch sammeln würden.

Wer früher gehen will, kann den Abschlag ab 50 mit Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen (§ 187a SGB VI). Bei 45 Entgeltpunkten und 7,2 Prozent kostet das 2026 rund 33.732 €; Teilzahlungen sind erlaubt, eine Erstattung gibt es nicht. Rechenweg unter Ausgleichszahlung.

Die Werte für 2026

Rechtswerte, gelesen am 15. Oktober 2026
WertBetragQuelle
Aktueller Rentenwert ab 1. Juli 202642,52 €DRV, BMAS
Rentenwert bis 30. Juni 202640,79 €DRV
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 202651.944 €SV-Rechengrößen 2026
Beitragsbemessungsgrenze Rente (Monat)8.450 €DRV
Abschlag je Monat vor dem Termin0,3 %§ 77 SGB VI
Zuschlag je Monat nach der Regelaltersgrenze0,5 %§ 77 SGB VI
Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 202684,0 %§ 22 EStG
Grundfreibetrag 202612.348 €§ 32a EStG
Kranken- und Pflegebeitrag der Rentner7,3 % + 1,45 % + 3,6 %SGB V, SGB XI
Freibetrag bei der Witwenrente1.122,53 €§ 97 SGB VI

Beispiele aus dem Rechner

Alle vier Zeilen rechnen mit einem Geburtstag am 15. Juni und 40 Versicherungsjahren. Die frühe Rente ist die für langjährig Versicherte ab 63.

JahrgangRegelaltersgrenzeRegulär abAb 63 mit AbschlagNach 45 Jahren
196066 Jahre und 4 Monate1. November 20261. Juli 2023, −12,0 %64 Jahre und 4 Monate
196266 Jahre und 8 Monate1. März 20291. Juli 2025, −13,2 %64 Jahre und 8 Monate
196467 Jahre1. Juli 20311. Juli 2027, −14,4 %65 Jahre
196667 Jahre1. Juli 20331. Juli 2029, −14,4 %65 Jahre

Was die Rente dann in Euro bedeutet, hängt an den Entgeltpunkten. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst bringt einen Punkt, der ab Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert ist. Den Bruttobetrag rechnet der Rentenrechner aus Ihrer Renteninformation hoch, den Nettobetrag der Rentenrechner brutto netto.

Was die Kommission vorschlägt, und was davon gilt

Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit 33 Empfehlungen übergeben (BMAS). Für den Rentenbeginn wichtig sind drei: Die Rente nach 45 Jahren ohne Abschlag soll abgeschafft werden, die Rente für langjährig Versicherte soll erst ab 64 statt 63 möglich sein, und die Regelaltersgrenze soll ab 2031 der Lebenserwartung folgen, nach heutiger Vorausschätzung bis 2041 um etwa ein halbes Jahr (Bundesregierung). Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 erklärt, alle Empfehlungen umsetzen zu wollen.

Geltendes Recht ist davon nichts. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass für jede Rente das Recht gilt, das bei ihrem Beginn in Kraft ist, und dass man sich das heutige Recht nicht durch einen frühen Antrag sichern kann (DRV, Stand August 2026). Für Ihren Jahrgang zeigt das Rentenfenster, was sich ohne jede Übergangsregel ändern würde: Beim Jahrgang 1964 mit 45 Jahren läge der erste Monat ohne Abschlag dann beim 1. Juli 2031 statt beim 1. Juli 2029. Wie groß der Vertrauensschutz ausfällt, entscheidet erst das Gesetz. Den Stand verfolgen wir unter Rentenreform.

Fünf Dinge, die sich vor dem Antrag lohnen

  1. Kontenklärung beantragen, wenn die Renteninformation Lücken zeigt: Schulzeiten, Kindererziehung und Wehrdienst werden oft erst so erfasst.
  2. Den Geburtstag prüfen. Wer am Ersten geboren ist, plant einen Monat früher.
  3. Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente vermeiden, wenn die 45 Jahre knapp sind: Arbeitslosengeld der letzten zwei Jahre zählt nicht mit.
  4. Den Antrag rechtzeitig stellen. Wer später als drei Kalendermonate nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragt, bekommt die Rente erst ab dem Antragsmonat (§ 99). Mehr unter Rente beantragen.
  5. Den Nettobetrag rechnen, nicht nur den Bruttobetrag: Kranken- und Pflegebeiträge sind sofort fällig, die Steuer über die Steuererklärung.

Was Versicherte fragen

Wann kann ich mit Jahrgang 1964 in Rente gehen?

Ohne Abschlag mit 67, also ab dem Monat nach dem 67. Geburtstag. Mit 45 Versicherungsjahren ohne Abschlag schon mit 65. Mit 35 Jahren frühestens mit 63, dann mit 14,4 % Abschlag für 48 Monate. Wer im Juni 1964 am 15. geboren ist, kann so ab dem 1. Juli 2027 gehen; am 1. Juni Geborene einen Monat früher.

Warum beginnt meine Rente einen Monat früher, wenn ich am Ersten geboren bin?

Nach § 187 Abs. 2 BGB zählt der Geburtstag beim Lebensalter mit, das Alter ist also am Vortag vollendet. Wer am 1. Juni 1964 geboren ist, wird am 31. Mai 2031 rechtlich 67; die Rente beginnt am 1. Juni 2031, nicht im Juli. Für alle anderen Tage im Monat beginnt sie am Ersten des Folgemonats (§ 99 SGB VI).

Wie hoch ist der Abschlag, wenn ich zwei Jahre früher gehe?

24 Monate mal 0,3 Prozent, also 7,2 Prozent, für die gesamte Rentenzeit, auch für eine spätere Witwenrente aus dieser Rente. Einige Ratgeberseiten nennen dafür 14,4 Prozent; das ist der Abschlag für vier Jahre. Aus 1.600 € werden 1.485 €. Gemessen an den zwei zusätzlichen Rentenjahren holt die spätere Rente den Vorsprung erst nach etwa 26 Jahren ein.

Zählt die Arbeitslosigkeit für die 45 Jahre?

Zeiten mit Arbeitslosengeld zählen, Bürgergeld und das frühere Arbeitslosengeld II nicht. Ausnahme: Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nur, wenn es durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ausgelöst wurde (§ 51 Abs. 3a SGB VI). Schul- und Studienzeiten zählen ebenfalls nicht, Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag und Pflegezeiten schon.

Kann ich neben der vorgezogenen Rente unbegrenzt hinzuverdienen?

Ja. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht vor der Regelaltersgrenze. Der Lohn kostet dann zwar Steuern und Beiträge, erhöht aber die Rente über neue Entgeltpunkte. Nach der Regelaltersgrenze sind bis zu 24.000 € Arbeitslohn im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG). Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiter Grenzen.

Wie viel bleibt von 1.600 € Rente netto?

Bei Rentenbeginn 2026, alleinstehend, mit Kindern und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent: 140,00 € Krankenversicherung, 57,60 € Pflegeversicherung und 16,00 € Steuer im Monatsschnitt, es bleiben 1.386 €. Einkommensteuer fällt im Standardfall erst ab etwa 1.453 € Bruttorente an.

Gilt die Abschaffung der Rente nach 45 Jahren schon?

Nein. Die Alterssicherungskommission hat das am 23. Juni 2026 empfohlen, der Koalitionsausschuss will die Empfehlungen umsetzen und strebt ein Gesetz bis Ende 2026 an. Einen veröffentlichten Gesetzentwurf gibt es bis heute nicht, und welche Jahrgänge Vertrauensschutz bekämen, ist offen. Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt das Recht, das dieser Rechner anwendet.

Paragrafen und Quellen

Herausgegeben von

Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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