Rente mit 63: was davon 2026 noch übrig ist

Der Name hält sich, die Regel nicht: Mit 63 ohne Abschlag konnten zuletzt die vor 1953 Geborenen gehen. Was heute mit 63 geht, zeigt der Rechner für Ihren Jahrgang.

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Rente mit 63 für Ihren Jahrgang

Abschlag mit 63 (35 Jahre)

14,4 %

Beginn mit 63 (Juni geboren)1. Juli 2027
Monate bis zur Regelaltersgrenze48
Regelaltersgrenze67 Jahre

Ohne Abschlag geht es mit 63 nur für Jahrgänge vor 1953 mit 45 Jahren.

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„Rente mit 63“ bezeichnet zwei verschiedene Renten. Die eine ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren, die 2014 tatsächlich mit 63 und ohne Abschlag begann; ihre Altersgrenze steigt seit dem Jahrgang 1953 um zwei Monate pro Jahrgang und liegt ab Jahrgang 1964 bei 65 (§ 236b, § 38 SGB VI). Mit 63 ohne Abschlag geht heute also niemand mehr, der jetzt in Rente kommt. Die andere ist die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren: Sie ist für jeden Jahrgang ab 63 möglich, aber mit 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze (§ 36, § 77). Für den Jahrgang 1964 sind das 48 Monate und 14,4 %, für den Jahrgang 1960 noch 40 Monate und 12 Prozent. Der Abschlag gilt lebenslang. Bei 1.500 € Rente fehlen ab 63 jeden Monat 216 €. Die Alterssicherungskommission hat 2026 vorgeschlagen, auch diesen Weg erst ab 64 zu öffnen; Gesetz ist das nicht.

Zwei Renten unter einem Namen

Als der Bundestag 2014 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte auf 63 senkte, entstand das Schlagwort „Rente mit 63“. Gemeint war: nach 45 Beitragsjahren ohne Abschlag mit 63 (§ 236b SGB VI). Dieselbe Vorschrift hob die Grenze aber gleich wieder an, um zwei Monate je Jahrgang ab 1953. Heute gilt die Grenze von 63 für niemanden mehr, der noch nicht in Rente ist. Wer 45 Jahre hat, findet seinen Termin unter Rente nach 45 Jahren.

Was tatsächlich mit 63 geht, ist die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36, für ältere Jahrgänge § 236 SGB VI). Sie verlangt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten und ist frühestens ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag möglich. Ohne Abschlag zahlt sie erst ab der Regelaltersgrenze; jeder Monat davor kostet 0,3 Prozent nach § 77 SGB VI.

Abschlag mit 63 nach Jahrgang

Geburtstag am 15. Juni, 35 Versicherungsjahre
JahrgangRente mit 63 abMonate bis zur RegelaltersgrenzeAbschlagAus 1.500 € werden
19581. Juli 20213610,8 %1.338 €
19591. Juli 20223811,4 %1.329 €
19601. Juli 20234012,0 %1.320 €
19611. Juli 20244212,6 %1.311 €
19621. Juli 20254413,2 %1.302 €
19631. Juli 20264613,8 %1.293 €
19641. Juli 20274814,4 %1.284 €

Ab dem Jahrgang 1964 ändert sich die Zeile nicht mehr: 48 Monate, 14,4 %. Wer am Ersten eines Monats geboren ist, beginnt einen Monat früher; der Abschlag bleibt gleich, weil auch die Regelaltersgrenze einen Monat früher erreicht ist.

Was auf die 35 Jahre zählt

Für die Rente mit 63 zählen alle rentenrechtlichen Zeiten: Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit mit und ohne Leistungsbezug, Krankheit, Schule und Studium ab 17 als Anrechnungszeit, Wehr- und Zivildienst. Das ist weit großzügiger als bei den 45 Jahren, wo nur bestimmte Zeiten zählen (§ 51 Abs. 3a). Wer 40 Jahre gearbeitet hat und zwei Jahre arbeitslos war, kann die 45 verfehlen und trotzdem mit 63 gehen, eben mit Abschlag. Den Unterschied zeigt was für die 45 Jahre zählt.

Was der Abschlag über die Jahre kostet

Ein Abschlag von 14,4 % klingt abstrakt. Bei 1.500 € Rente sind es 216 € im Monat, über zwanzig Rentenjahre 51.840 €. Dem stehen 48 Monate zusätzlicher Rente gegenüber, zusammen 61.632 €. Gleichen sich beide aus, ist man rund 24 Jahre in Rente. Diese Rechnung unterschätzt die Kosten noch, denn in den vier Jahren entstehen keine Entgeltpunkte mehr. Mit eigenen Zahlen rechnet der Abschlagsrechner, ganz durchgerechnet mit Ihrem Geburtsdatum das Rentenfenster.

Frührente: Kosten des Abschlags

Abschlag

7,2 %

Weniger im Monat115 €
Weniger in 20 Jahren27.648 €
Spätere Rente holt auf nach25,8 Jahren
Mit Geburtsdatum rechnen →

Teilrente statt voller Frührente

Zwischen „mit 63 ganz aufhören“ und „bis 67 durcharbeiten“ liegt die Teilrente: Ab 63 lässt sich auch nur ein Teil der Rente beziehen, mindestens 10 Prozent der Vollrente (§ 42 SGB VI). Der bezogene Teil trägt den Abschlag des frühen Beginns, der nicht bezogene Teil wird später mit dem dann kleineren Abschlag gezahlt. Wer etwa die Arbeitszeit halbiert und die halbe Rente nimmt, begrenzt den dauerhaften Verlust und erwirbt mit dem Teilzeitlohn weiter Entgeltpunkte. Wie sich das rechnet, zeigt Teilrente.

Schwerbehinderte: der kleinere Abschlag

Mit einem anerkannten Grad der Behinderung von 50 gibt es einen günstigeren Weg. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist ab Jahrgang 1964 mit 62 möglich und mit 65 abschlagsfrei; mit 63 kostet sie deshalb nur 24 Monate, also 7,2 Prozent statt 14,4 %. Wer die Anerkennung hat oder beantragen könnte, sollte das vor dem Rentenantrag klären. Einzelheiten unter Rente für Schwerbehinderte.

Die Reform: von 63 auf 64

Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026, die Altersgrenze für die Rente nach 35 Jahren auf 64 anzuheben und danach mit der Regelaltersgrenze mitwandern zu lassen, sodass das Fenster immer drei Jahre breit bleibt (Bundesregierung). Der Abschlag je Monat bliebe bei 0,3 Prozent; ab Jahrgang 1964 wären es dann höchstens 10,8 Prozent statt 14,4. Ab wann und für welche Jahrgänge das gelten soll, steht in keinem veröffentlichten Entwurf. Bis dahin bleibt es bei 63. Der Stand: Rentenreform.

Was Versicherte fragen

Gibt es die Rente mit 63 ohne Abschlag noch?

Nicht für Menschen, die heute in Rente gehen. Ohne Abschlag mit genau 63 konnten nur vor 1953 Geborene mit 45 Versicherungsjahren gehen. Für den Jahrgang 1960 liegt die Grenze bei 64 Jahren und 4 Monaten, ab Jahrgang 1964 bei 65. Wer mit 63 gehen will, braucht 35 Jahre und nimmt den Abschlag bis zur Regelaltersgrenze in Kauf.

Wie hoch ist der Abschlag mit 63 für meinen Jahrgang?

Er hängt am Abstand zwischen 63 und Ihrer Regelaltersgrenze: 0,3 Prozent je Monat. Jahrgang 1958: 36 Monate, 10,8 Prozent. Jahrgang 1960: 40 Monate, 12 Prozent. Jahrgang 1962: 44 Monate, 13,2 Prozent. Ab Jahrgang 1964: 48 Monate, 14,4 %. Einen größeren Abschlag gibt es für die Rente nach 35 Jahren nicht.

Kann ich mit 63 gehen und den Abschlag später ausgleichen?

Ja, mit Sonderzahlungen bis zur Regelaltersgrenze (§ 187a SGB VI). Voraussetzung ist eine Auskunft der Rentenversicherung über den Ausgleichsbetrag, die es ab 50 gibt, und Ihre Erklärung darin, vorzeitig in Rente gehen zu wollen. Teilzahlungen sind erlaubt, eine Erstattung gibt es nicht. Weiterarbeit beseitigt den Abschlag dagegen nicht, sie bringt nur neue Entgeltpunkte.

Darf ich mit der Rente ab 63 weiterarbeiten?

Ja, unbegrenzt. Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist seit 2023 abgeschafft. Wer weiterarbeitet und Beiträge zahlt, erwirbt neue Entgeltpunkte, die jeweils zum 1. Juli des Folgejahres die Rente erhöhen. Den Abschlag auf die bereits laufende Rente beseitigt das nicht, nur die neuen Punkte kommen dazu.

Wird die Rente mit 63 jetzt abgeschafft?

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 empfohlen, die Rente nach 45 Jahren ohne Abschlag abzuschaffen und die Rente nach 35 Jahren erst ab 64 zu erlauben. Beschlossen ist das nicht, ein Gesetzentwurf ist nicht veröffentlicht. Für jede Rente gilt das Recht bei ihrem Beginn; wer vor einer Gesetzesänderung in Rente geht, ist davon nicht betroffen.

Lohnt sich der Beginn mit 63 trotz Abschlag?

Rechnerisch nur, wenn die Rente nicht sehr lange läuft. Bei 1.500 € und 48 Monaten Vorsprung bekommt man 61.632 € mehr ausgezahlt, aber jeden Monat 216 € weniger. Die Rente mit 67 holt das nach rund 24 Jahren auf, also mit Mitte 80. Gesundheit, Arbeit und Partnerrente zählen bei der Entscheidung mehr als diese Rechnung.

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Paragrafen und Quellen

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Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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