Rentenlücke berechnen: was im Alter monatlich fehlt
Heutigen Nettolohn, den gewünschten Anteil davon und die erwartete Bruttorente eingeben: Der Rechner zeigt die monatliche Lücke und das Kapital, das sie schließt.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Rentenlücke im Monat
618 €
Kapitalbedarf 131.947 €
| Wunsch-Netto | 2.080 € |
|---|---|
| Nettorente | 1.462 € |
| Lücke im Jahr | 7.418 € |
| Kapitalbedarf | 131.947 € |
Rechenweg Schritt für Schritt
- Bedarf: 80 % von 2.600 € = 2.080 € netto im Monat.
- Rente 1.700 € brutto ergibt 1.462 € netto (Kranken-, Pflegebeitrag und Steuer, Beginn 2026, alleinstehend).
- Lücke 618 € im Monat. Kapital, das sie 22 Jahre lang schließt, bei 2,0 % Zins: 131.947 €.
- In heutigen Euro, ohne Inflation und ohne Steuer auf die Entnahmen.
Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir
Die Rentenlücke ist der Abstand zwischen dem Netto, das Sie im Ruhestand brauchen, und der Nettorente, die tatsächlich ankommt. Der Rechner bildet beides getrennt: Den Bedarf setzen Sie als Anteil des heutigen Nettolohns an, die Rente geben Sie brutto ein, und er zieht davon Kranken- und Pflegebeitrag sowie die geschätzte Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 ab, für einen Rentenbeginn 2026 als alleinstehende Person mit Kindern. Wer heute 2.600 € netto verdient und 80 Prozent davon braucht, plant mit 2.080 €. Eine Bruttorente von 1.700 € ergibt 1.462 € netto, es fehlen also 618 € im Monat oder 7.418 € im Jahr. Über 22 Ruhestandsjahre deckt das ein Kapital von 131.947 €, wenn der Rest mit 2 Prozent verzinst wird; ohne Zins wären es 163.205 €. Alle Beträge sind heutige Euro.
Was der Rechner aus Ihren fünf Angaben macht
Zuerst der Bedarf: Nettolohn mal gewünschter Anteil. Dann die Rente: Ihre erwartete Bruttorente, gekürzt um den halben allgemeinen Krankenkassenbeitrag und den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (§ 249a SGB V), um den Pflegebeitrag von 3,6 %, den Rentner allein tragen (§ 59 SGB XI), und um die Einkommensteuer auf den Besteuerungsanteil eines Rentenbeginns 2026 (§ 22 EStG, Tarif nach § 32a). Die Differenz ist die monatliche Lücke. Zuletzt das Kapital: der Barwert dieser Lücke über die eingegebenen Ruhestandsjahre, wobei das Restkapital mit dem gewählten Zins weiterläuft.
Beispiele aus dem Rechner
| Nettolohn heute | Bedarf | Rente brutto | Rente netto | Lücke im Monat | Jahre, Zins | Kapital |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.600 € | 2.080 € | 1.700 € | 1.462 € | 618 € | 22 / 2 % | 131.947 € |
| 2.000 € | 1.700 € | 1.300 € | 1.139 € | 561 € | 20 / 2 % | 110.806 € |
| 3.200 € | 2.400 € | 1.900 € | 1.609 € | 791 € | 25 / 2 % | 186.578 € |
| 4.000 € | 2.800 € | 2.400 € | 1.962 € | 838 € | 22 / 3 % | 161.726 € |
Die Ruhestandsdauer wiegt schwer: Im ersten Beispiel sinkt der Kapitalbedarf bei 18 statt 22 Jahren auf 112.060 €. Wer die Dauer zu knapp ansetzt, plant für ein langes Leben zu wenig ein.
Woher die Bruttorente kommt
Die Rente selbst rechnet dieses Werkzeug nicht aus; Sie geben sie ein. Die beste Quelle ist die Hochrechnung in Ihrer Renteninformation, die Seite zur Renteninformation erklärt, welche Zeile gemeint ist. Ohne Renteninformation schätzt der Rentenrechner den Bruttobetrag aus Ihren Entgeltpunkten: Punkte mal Rentenwert, der seit Juli 2026 bei 42,52 € liegt (Deutsche Rentenversicherung, Formel nach § 64 SGB VI). Gehen Sie früher in Rente, setzen Sie den Betrag nach Abschlag ein, denn der Abschlag gilt lebenslang und vergrößert die Lücke dauerhaft.
Grenzen der Rechnung
Der Rechner kennt nur eine gesetzliche Rente und unterstellt, dass Sie allein veranlagt werden. Betriebsrente, Mieteinnahmen oder eine Rente aus einem anderen Land ziehen Sie am einfachsten vorher vom Bedarf ab. Ehepaare rechnen die Steuer gemeinsam; den genauen Abzug zeigt der Rechner brutto netto. Inflation, Steuer auf Kapitalerträge und Kosten einer Geldanlage bleiben außen vor. Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, verkleinert die Lücke durch Lohn und neue Punkte; was dabei gilt, steht unter Hinzuverdienst. Eine persönliche Beratung ersetzt das Ergebnis nicht; kostenlos beraten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung.