Wie viel Rente ist steuerfrei? Die Grenze 2026
Die Grenze hängt vor allem am Jahr Ihres Rentenbeginns und daran, ob Sie allein oder gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt werden.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Ab wann Rentner Steuern zahlen
Steuerfrei bis etwa
1.453 €
| Ihre Steuer im Jahr | 339 € |
| Zu versteuerndes Einkommen | 14.479 € |
Alleinstehend, nur gesetzliche Rente, Kranken- und Pflegebeiträge abgezogen.
Wer 2026 in Rente geht, alleinstehend ist, Kinder hat und außer der gesetzlichen Rente keine Einkünfte hat, zahlt bis zu einer Bruttorente von etwa 1.453 € im Monat keine Einkommensteuer. So viel ergibt die Rechnung mit dem Tarif 2026: Steuerpflichtig sind 84 % der Jahresrente; davon gehen 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben sowie die Kranken- und Pflegebeiträge ab, und der Rest bleibt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Je später die Rente beginnt, desto niedriger liegt die Grenze, weil der steuerpflichtige Anteil wächst: bei Beginn 2030 etwa 1.413 €, bei Beginn 2035 etwa 1.367 €. Verheiratete mit nur einer Rente bleiben dank Splitting bis etwa 2.894 € steuerfrei. Über der Grenze beginnt die Steuer langsam: 59 € im Jahr bei 1.500 €, 500 € bei 1.800 €. Betriebsrenten, Mieten oder Zinsen kommen hinzu und senken die Grenze.
Der Standardfall hinter der Grenze
Eine Zahl wie „1.453 € steuerfrei“ gilt nur unter Annahmen. Der Mini-Rechner oben und diese Seite rechnen mit dem Standardfall: alleinstehend, mindestens ein Kind, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine weiteren Einkünfte, Tarif 2026. So sieht die Rechnung genau an der Grenze aus:
| Schritt | Betrag im Jahr |
|---|---|
| Bruttorente (12 Monate) | 17.436 € |
| Steuerpflichtiger Anteil (84 %) | 14.646 € |
| minus Werbungskosten-Pauschbetrag | 102 € |
| minus Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € |
| minus Kranken- und Pflegebeiträge | 2.153 € |
| Zu versteuerndes Einkommen | 12.355 € |
| Einkommensteuer | 0 € |
Die Grundlagen: Besteuerungsanteil nach § 22 EStG, Pauschbeträge nach § 9a und § 10c, Vorsorgeaufwendungen nach § 10, Tarif nach § 32a EStG. Die Kranken- und Pflegebeiträge machen den größten Abzug aus; deshalb verschiebt der Pflegezuschlag für Kinderlose (§ 55 SGB XI) die Grenze nach oben, auf etwa 1.465 €.
Grenze nach Jahr des Rentenbeginns
| Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfrei bis brutto im Monat | Im Jahr |
|---|---|---|---|
| 2020 | 80,0 % | 1.539 € | 18.468 € |
| 2021 | 81,0 % | 1.516 € | 18.192 € |
| 2022 | 82,0 % | 1.494 € | 17.928 € |
| 2023 | 82,5 % | 1.484 € | 17.808 € |
| 2024 | 83,0 % | 1.473 € | 17.676 € |
| 2025 | 83,5 % | 1.463 € | 17.556 € |
| 2026 | 84,0 % | 1.453 € | 17.436 € |
| 2027 | 84,5 % | 1.443 € | 17.316 € |
| 2028 | 85,0 % | 1.433 € | 17.196 € |
| 2029 | 85,5 % | 1.423 € | 17.076 € |
| 2030 | 86,0 % | 1.413 € | 16.956 € |
| 2031 | 86,5 % | 1.404 € | 16.848 € |
| 2032 | 87,0 % | 1.394 € | 16.728 € |
| 2033 | 87,5 % | 1.385 € | 16.620 € |
| 2034 | 88,0 % | 1.376 € | 16.512 € |
| 2035 | 88,5 % | 1.367 € | 16.404 € |
Zwischen den Startjahren 2020 und 2035 sinkt die Grenze von 1.539 € auf 1.367 €. Für frühere Startjahre ist die Tabelle zu großzügig, wenn die Rente seither gestiegen ist: Der steuerfreie Teil wurde im Jahr nach dem Beginn in Euro eingefroren, jede Erhöhung danach ist voll steuerpflichtig. Wie das wirkt, zeigt Besteuerung der Rente. Für künftige Startjahre gilt die Tabelle nur mit den Werten von 2026; Grundfreibetrag und Beitragssätze werden bis dahin andere sein.
Was über der Grenze passiert
Wer die Grenze überschreitet, zahlt nicht sofort viel. Besteuert wird nur, was über dem Grundfreibetrag liegt, und der Tarif beginnt in der ersten Zone mit niedrigen Sätzen.
| Rente brutto | Zu versteuern | Steuer im Jahr | Im Monat |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 12.759 € | 59 € | 4,92 € |
| 1.700 € | 14.479 € | 339 € | 28,25 € |
| 1.800 € | 15.338 € | 500 € | 41,67 € |
| 2.000 € | 17.058 € | 862 € | 71,83 € |
| 2.500 € | 21.357 € | 1.909 € | 159,08 € |
Knapp über der Grenze zu liegen, ist deshalb kein Grund zur Sorge, aber ein Grund, die Steuererklärung nicht zu vergessen. Die Rentenversicherung behält keine Lohnsteuer ein; ohne Erklärung bleibt die Steuer offen, nicht erlassen. Mit eigenen Angaben, auch für Paare und mit weiteren Einkünften, rechnet der Steuerrechner für Rentner.
Rentenanpassung: über Nacht über die Grenze
Die Grenze steht fest, die Rente nicht. Zum 1. Juli 2026 stieg der aktuelle Rentenwert um 4,24 %. Eine Rente von 1.420 € wurde so zu 1.480,21 €. Ein ganzes Jahr mit diesem Betrag ergibt bei Rentenbeginn 2026 eine Steuer von 34 €, obwohl der Betrag vor der Anpassung unter der Grenze lag. So geraten Rentner ohne eigenes Zutun in die Steuerpflicht, und jede weitere Anpassung vergrößert den Abstand. Den Stand des Rentenwerts erklärt Rentenerhöhung 2026.
Was die Grenze nach oben oder unten schiebt
| Fall | Steuerfrei bis brutto im Monat | Abstand zum Standardfall |
|---|---|---|
| Standardfall | 1.453 € | 0 € |
| ohne Kinder | 1.465 € | 12 € |
| Zusatzbeitrag 2,0 % | 1.444 € | -9 € |
| Zusatzbeitrag 3,5 % | 1.459 € | 6 € |
| verheiratet, eine Rente | 2.894 € | 1.441 € |
| mit 2.000 € weiteren Einkünften im Jahr | 1.220 € | -233 € |
Die Tabelle zeigt, wie empfindlich die Grenze ist. Kleine Unterschiede bei der Krankenkasse verschieben sie nur um wenige Euro, weil höhere Beiträge zwar mehr Abzug bringen, aber nur zu einem Teil wirken. Die großen Hebel sind die Ehe und andere Einkünfte: Schon 2.000 € Mieteinnahmen oder Betriebsrente im Jahr drücken die Grenze deutlich nach unten, die gemeinsame Veranlagung mit einem Partner ohne Einkommen hebt sie fast auf das Doppelte.
Nach oben: die gemeinsame Veranlagung mit einem Ehepartner ohne eigenes Einkommen (bis etwa 2.894 €), ein höherer Zusatzbeitrag der Krankenkasse oder der Pflegezuschlag ohne Kinder, weil höhere Beiträge mehr Abzug bedeuten. Nach unten: jedes weitere steuerpflichtige Einkommen, ein späteres Startjahr und, bei älteren Renten, die Erhöhungen seit dem Beginn. Wer nach der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmer weiterarbeitet, kann den Lohn bis 24.000 € im Jahr steuerfrei verdienen (§ 3 Nr. 21 EStG); die Bedingungen stehen unter Hinzuverdienst und Aktivrente. Eine persönliche Steuerberatung ersetzt diese Rechnung nicht.