Witwenrente und eigenes Einkommen: die Anrechnung 2026

Eigener Lohn oder eine eigene Rente kürzen die Witwenrente erst oberhalb eines Freibetrags und dann nur zu einem Teil. Wie viel, hängt an der Art des Einkommens.

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Wie viel Ihr Einkommen von der Witwenrente abzieht

Witwenrente nach Anrechnung

767 €

Ihr Einkommen nach Pauschalabzug1.204 €
Freibetrag1.122,53 €
Abzug (40 % des Überschusses)33 €
Witwenrente mit allen Angaben →

Auf die Witwenrente wird eigenes Einkommen angerechnet, aber nur teilweise (§ 97 SGB VI). Zuerst wird das Bruttoeinkommen pauschal in ein Nettoeinkommen umgerechnet: Vom Arbeitslohn gehen 40 % ab, von einer eigenen gesetzlichen Rente mit Beginn nach 2010 14 % (§ 18b SGB IV). Von diesem Nettobetrag bleibt ein Freibetrag unberührt, der das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts beträgt: seit Juli 2026 1.122,53 € im Monat, vorher 1.076,86 €. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente kommen 238,11 € hinzu. Vom Rest werden 40 % von der Witwenrente abgezogen. Ein Arbeitslohn bis 1.870,88 € brutto oder eine eigene Rente bis 1.305,27 € kürzt also nichts. Beispiel: Die große Witwenrente aus 1.600 € beträgt 880 €; mit 1.400 € eigener Rente bleiben 847,41 €, mit 2.500 € Lohn 729,01 €. In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird nichts angerechnet.

Drei Schritte von Ihrem Einkommen zum Abzug

Die Anrechnung folgt einem festen Schema aus § 97 SGB VI. Erstens wird jedes Einkommen pauschal netto gerechnet; welche Abzüge gelten, regelt § 18b SGB IV. Zweitens wird vom Nettoeinkommen der Freibetrag abgezogen. Drittens werden 40 % des Rests von der Witwenrente einbehalten. Welche Einkünfte überhaupt zählen, steht in § 18a SGB IV; Riester-Leistungen gehören nicht dazu.

Das Schema gilt für die große wie für die kleine Witwenrente. Bei der kleinen Witwenrente von 400 € (Rente des Verstorbenen 1.600 €) und 2.500 € Lohn bleiben zum Beispiel 249,01 €, weil der Abzug von 150,99 € derselbe ist wie bei der großen. Welche der beiden Ihnen zusteht, klärt große oder kleine Witwenrente.

Pauschalabzüge nach Einkommensart

Freibetrag 1.122,53 €, ohne waisenrentenberechtigte Kinder, ab Juli 2026
EinkommenPauschalabzugKürzungsfrei bis bruttoJe 100 € darüber
Arbeitslohn40,0 %1.870,88 €−24,00 €
Beamtenbezüge (aktiv)27,5 %1.548,32 €−29,00 €
Gewinn aus selbstständiger Arbeit39,8 %1.864,67 €−24,08 €
Eigene gesetzliche Rente, Beginn nach 201014,0 %1.305,27 €−34,40 €
Eigene gesetzliche Rente, Beginn vor 201113,0 %1.290,26 €−34,80 €
Beamtenpension, Beginn nach 201025,0 %1.496,71 €−30,00 €
Betriebsrente (nachgelagert besteuert), Beginn nach 201023,0 %1.457,83 €−30,80 €
Private Rente12,7 %1.285,83 €−34,92 €
Vermögenserträge25,0 %1.496,71 €−30,00 €

Die Spanne ist groß. Wer arbeitet, behält wegen des hohen Pauschalabzugs von 40 % deutlich mehr Spielraum als jemand, der eine private Rente bezieht: Dort werden nur 12,7 % abgezogen, und schon 1.285,83 € genügen, um den Freibetrag auszuschöpfen. Bei mehreren Einkommen werden die Nettobeträge addiert; der Freibetrag gilt nur einmal.

Freibetrag und Waisenrente

Lebt ein Kind im Haushalt, das selbst Waisenrente bekommt, erhöht sich der Freibetrag um das 5,6-fache des Rentenwerts.

Rentenwert ab 1. Juli 2026
Kinder mit WaisenrenteFreibetrag netto im MonatLohn kürzungsfrei bis brutto
01.122,53 €1.870,88 €
11.360,64 €2.267,73 €
21.598,75 €2.664,58 €
31.836,86 €3.061,43 €

Mit einem solchen Kind und 2.500 € Lohn sinkt der Abzug von 150,99 € auf 55,74 €; von der großen Witwenrente bleiben 824,26 € statt 729,01 €. Endet der Anspruch des Kindes auf Waisenrente, fällt der Zuschlag zum Freibetrag weg.

Vier Fälle durchgerechnet

Große Witwenrente aus einer Rente von 1.600 €, also 880 € vor Anrechnung
FallBruttoNetto nach PauschaleAbzugWitwenrente
Eigene Rente seit 20111.400 €1.204 €32,59 €847,41 €
Arbeitslohn2.500 €1.500 €150,99 €729,01 €
Arbeitslohn, ein Kind mit Waisenrente2.500 €1.500 €55,74 €824,26 €
Beamtenpension seit 20112.000 €1.500 €150,99 €729,01 €

Selbst bei 2.500 € Lohn bleibt der größte Teil der Witwenrente erhalten. Mit eigenen Zahlen, mehreren Kindern und der Wahl zwischen neuem und altem Recht rechnet der Witwenrentenrechner.

Die ersten drei Monate und der Rentenbeginn

Für die ersten drei Monate nach dem Tod zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen, ohne Anrechnung von Einkommen (§ 67 SGB VI); bei 1.600 € also dreimal 1.600 €. Erst danach greifen der Rentenartfaktor und der Freibetrag. Hatte der Verstorbene seine Rente mit Abschlag begonnen, bleibt dieser Abschlag auch in der Witwenrente erhalten (§ 77 Abs. 3 SGB VI). Die Witwenrente beginnt mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, rückwirkend aber höchstens zwölf Monate vor dem Antrag (§ 99 SGB VI).

Wenn die Anrechnung alles nimmt

Die Witwenrente ruht ganz, wenn 40 % des Überschusses ihre Höhe erreichen. Bei 880 € großer Witwenrente ohne Kinder liegt diese Schwelle bei einem Arbeitslohn von etwa 5.538 € brutto. Vorsicht beim Wechsel vom Lohn in die eigene Rente: Weil eine eigene Rente nur um 14 % gekürzt wird, zählt sie stärker als Lohn mit gleichem Brutto. Wer 1.800 € verdient, liegt knapp unter der Grenze für Lohn; eine eigene Rente von 1.800 € dagegen kostet 170,19 € Witwenrente im Monat. Wer selbst erwerbsgemindert ist, findet die Grenzen für die eigene Rente unter Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente.

Was Versicherte fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?

Seit dem 1. Juli 2026 1.122,53 € Nettoeinkommen im Monat, das 26,4-fache des Rentenwerts von 42,52 €. Bis Ende Juni waren es 1.076,86 €. Für jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, steigt der Freibetrag um 238,11 €. Er gilt für das pauschal gekürzte Einkommen, nicht für das Brutto.

Wie viel darf ich neben der Witwenrente verdienen, ohne dass gekürzt wird?

Als Arbeitnehmer bis 1.870,88 € brutto im Monat, weil vom Lohn pauschal 40 % abgezogen werden und der Rest dann genau dem Freibetrag entspricht. Mit einem Kind, das Waisenrente bekommt, liegt die Grenze höher. Jeder Euro darüber kürzt die Witwenrente nur zum Teil: 100 € mehr Lohn kosten 24,00 € Witwenrente.

Wird meine eigene Altersrente auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, als Einkommen, nach einem Pauschalabzug von 14 % bei Rentenbeginn nach 2010 und 13 % bei Beginn vor 2011. Eine eigene Rente von 1.400 € zählt mit 1.204 €; über dem Freibetrag liegen 81,47 €, davon werden 32,59 € abgezogen. Die große Witwenrente von 880 € sinkt auf 847,41 €.

Welche Einkünfte zählen bei der Witwenrente nicht?

Leistungen aus einem Riester-Vertrag nach § 10a EStG bleiben außen vor (§ 18a SGB IV). Außerdem wird in den ersten drei Monaten nach dem Tod, dem Sterbevierteljahr, gar kein Einkommen angerechnet; in dieser Zeit gibt es die volle Rente des Verstorbenen. Alle anderen Arten, vom Lohn bis zu Vermögenserträgen, zählen mit ihrem jeweiligen Pauschalabzug.

Kann die Witwenrente durch eigenes Einkommen ganz wegfallen?

Ja, wenn 40 % des Überschusses so hoch sind wie die Witwenrente selbst. Bei einer großen Witwenrente von 880 € ohne Kinder ist das ab einem Arbeitslohn von etwa 5.538 € brutto im Monat der Fall. Ab dieser Höhe wird nichts mehr ausgezahlt. Wie sich ein späterer Rückgang des Einkommens, etwa mit dem eigenen Ruhestand, auswirkt, klären die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung.

Wirkt sich die Rentenerhöhung auf die Anrechnung aus?

Ja, in zwei Richtungen. Der Freibetrag ist an den Rentenwert gekoppelt und stieg zum 1. Juli 2026 um 45,67 €; das allein senkt den Abzug um bis zu 18,27 €. Steigt zugleich Ihre eigene Rente, wächst das angerechnete Einkommen. Beides zusammen entscheidet, ob am Ende mehr oder weniger Witwenrente bleibt.

Wird die Witwenrente im EU-Ausland gekürzt?

Nicht wegen des Wohnorts. Nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 darf eine deutsche Rente nicht gekürzt werden, weil Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz leben. Wie Einkommen aus dem Ausland in die Anrechnung eingeht, klären Sie am besten mit der Rentenversicherung; die Pauschalen auf dieser Seite sind die deutschen.

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Paragrafen und Quellen

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Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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