Deutsche Rente im Ausland: Zahlung, Zusammenrechnung, Erstattung

Ob Sie im Ruhestand nach Spanien ziehen oder nach einigen Jahren Arbeit Deutschland wieder verlassen: Für Ihre deutschen Beiträge gibt es klare Regeln, innerhalb Europas besonders klare.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Rente oder Erstattung nach dem Wegzug

Mögliche Erstattung

22.320 €

Ihr Beitragsanteil (heutige Werte)22.320 €
Rente aus diesen Jahren196,46 €
Allgemeine Wartezeitnicht erfüllt (4,0 von 5 Jahren)

Erstattung nur nach 24 Monaten ohne Versicherungspflicht und ohne Recht auf freiwillige Versicherung; EU-Zeiten zählen oft mit.

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Eine deutsche Rente wird auch ins Ausland gezahlt. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz regelt das die Verordnung (EG) Nr. 883/2004: Versicherungszeiten aus allen Mitgliedstaaten werden für die Wartezeiten zusammengerechnet, jeder Staat zahlt die Rente für seine eigenen Zeiten, und eine Kürzung, weil Sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, ist ausgeschlossen. Wer etwa drei Jahre in Deutschland und drei in Frankreich gearbeitet hat, erfüllt so die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 SGB VI) und bekommt aus Deutschland eine kleine Rente für drei Jahre. Außerhalb dieses Raums hängt alles vom Staat und einem möglichen Sozialversicherungsabkommen ab. Wer die 5 Jahre nicht erreicht, nicht mehr versicherungspflichtig ist und sich nicht freiwillig versichern darf, kann nach 24 Monaten die Erstattung seiner Beiträge beantragen (§ 210 SGB VI). Erstattet wird nur der eigene Anteil, also die Hälfte der gezahlten Beiträge; danach besteht aus diesen Zeiten kein Rentenanspruch mehr. Bei 60.000 € Lohn wären das für vier Jahre rund 22.320 €.

Im Ruhestand ins EU-Ausland

Für den Umzug innerhalb Europas gilt die Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Sie hat drei Folgen, die für deutsche Rentner zählen. Erstens wird die Rente in jeden Mitgliedstaat, in den EWR und in die Schweiz gezahlt, ohne Abzug wegen des Wohnorts. Zweitens steigt sie dort mit jeder Anpassung genauso wie in Deutschland; die aktuelle Erhöhung erklärt Rentenerhöhung 2026. Drittens gelten für Beginn und Altersgrenzen dieselben Regeln wie im Inland: Regelaltersgrenze 67 ab Jahrgang 1964 (§ 35 SGB VI), Beginn im Monat nach Erreichen der Altersgrenze, wenn der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten gestellt wird (§ 99 SGB VI). Welche Altersgrenze für Sie gilt, zeigt die Tabelle zum Renteneintrittsalter, den Antrag erläutert Rente beantragen.

Zusammenrechnung: wenn die deutschen Jahre allein nicht reichen

Eine deutsche Regelaltersrente setzt 5 Jahre Versicherungszeit voraus (§ 50 SGB VI). Wer weniger hat, bekäme ohne Koordinierung nichts. Innerhalb der EU werden aber alle Versicherungszeiten für diese Wartezeit zusammengerechnet. Drei Jahre in Deutschland und drei in Österreich ergeben sechs Jahre, die Wartezeit ist erfüllt. Gezahlt wird dann aus Deutschland eine Rente nur für die drei deutschen Jahre, aus Österreich eine für die österreichischen. Bei 60.000 € Jahreslohn bringen drei deutsche Jahre 147,34 € Monatsrente zum heutigen Rentenwert.

Dasselbe gilt für die längeren Wartezeiten, etwa die 35 Jahre für die Altersrente ab 63 mit Abschlag. Auslandszeiten können also einen früheren deutschen Rentenbeginn öffnen, der Betrag beruht trotzdem nur auf den deutschen Entgeltpunkten. Wer acht Jahre mit 45.000 € in Deutschland gearbeitet hat, erhält daraus 294,69 € im Monat, gleich ob die übrigen Berufsjahre in Italien, Irland oder den Niederlanden lagen.

Die Beitragserstattung nach § 210 SGB VI

Wer Deutschland nach kurzer Zeit verlässt, fragt oft, ob er seine Beiträge zurückbekommt. Das Gesetz erlaubt es, aber nur, wenn alle Bedingungen zugleich vorliegen (§ 210 SGB VI):

  • Sie sind in Deutschland nicht mehr versicherungspflichtig und haben auch kein Recht, sich freiwillig zu versichern.
  • Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist nicht erfüllt; Zeiten aus anderen EU-Staaten können sie erfüllen und eine Erstattung damit ausschließen.
  • Seit dem Ende der Versicherungspflicht sind 24 Kalendermonate vergangen.

Erstattet wird der Arbeitnehmeranteil, also die Hälfte der gezahlten Beiträge. Mit der Erstattung erlischt das Versicherungsverhältnis für die erstatteten Zeiten; aus ihnen kann später keine Rente mehr entstehen, auch nicht über eine Zusammenrechnung.

Bruttolohn 60.000 € im Jahr, Beitragssatz 18,6 %, heutige Werte
Jahre in DeutschlandEigener BeitragsanteilMonatsrente aus diesen Jahren5 Jahre allein mit deutschen Zeiten
211.160 €98,23 €nicht erfüllt
316.740 €147,34 €nicht erfüllt
422.320 €196,46 €nicht erfüllt
633.480 €294,69 €erfüllt
1055.800 €491,14 €erfüllt

Die Tabelle rechnet mit den Werten von 2026. Tatsächlich erstattet werden die Beiträge, die Sie in den jeweiligen Jahren gezahlt haben; die Rente rechnet mit dem Rentenwert ab Juli 2026 (Werte der Rentenversicherung) und die Entgeltpunkte mit dem Durchschnittsentgelt 2026 (§ 70 SGB VI). Den Vergleich mit Ihren eigenen Zahlen macht der Mini-Rechner oben.

Erstattung oder Rente: eine Abwägung

Die Erstattung bringt sofort Geld, aber nur die Hälfte der gezahlten Beiträge. Die Rente bringt kleine Beträge, dafür lebenslang und mit jeder Anpassung steigend. Bei vier Jahren mit 60.000 € entspricht die Erstattung von 22.320 € rund 9,5 Jahren der späteren Rente von 196,46 €. Wer davon ausgeht, später noch einmal in Deutschland oder einem anderen EU-Staat zu arbeiten, sollte bedenken: Erstattete Zeiten fehlen dann bei der Zusammenrechnung. Die Entscheidung ist endgültig.

Außerhalb der EU: keine allgemeine Regel

Für Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz lässt sich keine allgemeine Aussage treffen. Ob Zeiten zusammengerechnet werden und wie eine Rente gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Staat und von einem Sozialversicherungsabkommen ab. Diese Seite nennt dazu bewusst keine Länderregeln. Verbindliche Auskunft geben die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung; das gilt auch für die Frage, ob in Ihrem Fall eine Erstattung möglich ist.

Vor dem Wegzug: Unterlagen sichern

Ihre Entgeltpunkte bleiben auf dem deutschen Konto, auch wenn Sie Jahrzehnte im Ausland leben. Damit sie später vollständig zählen, lohnt es sich, vor dem Wegzug den Versicherungsverlauf zu prüfen und fehlende Zeiten zu klären. Wie Sie die Angaben im Schreiben der Rentenversicherung lesen, erklärt Renteninformation lesen; wie aus Lohn Punkte werden, Entgeltpunkte berechnen.

Was Versicherte fragen

Wird die deutsche Rente gekürzt, wenn ich nach Spanien ziehe?

Nein. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz verbietet die Verordnung 883/2004 jede Kürzung wegen des Wohnorts. Sie erhalten dieselbe Bruttorente wie in Deutschland, inklusive aller Rentenanpassungen. Was sich ändern kann, sind Kranken- und Pflegeversicherung und die Besteuerung; dazu sollten Sie sich vor dem Umzug bei den zuständigen Stellen erkundigen.

Kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen, wenn ich Deutschland verlasse?

Nur unter engen Bedingungen: Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist nicht erfüllt, Sie sind nicht mehr versicherungspflichtig, dürfen sich auch nicht freiwillig versichern, und seit dem Ende der Versicherungspflicht sind 24 Monate vergangen (§ 210 SGB VI). Erstattet wird nur Ihr Arbeitnehmeranteil, nicht der Beitrag des Arbeitgebers. Danach sind die deutschen Zeiten endgültig erloschen.

Zählen meine Jahre in Polen für die deutsche Rente mit?

Für die Wartezeiten ja, für den Betrag nein. Nach der Verordnung 883/2004 werden Versicherungszeiten aus Polen und allen anderen EU-, EWR-Staaten und der Schweiz zusammengerechnet, um zu prüfen, ob Sie etwa die 5 Jahre für die Regelaltersrente erreichen. Die deutsche Rente selbst berechnet sich nur aus Ihren deutschen Entgeltpunkten, die polnische Rente zahlt Polen.

Was gilt für eine deutsche Rente in der Türkei oder den USA?

Außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gibt es keine einheitliche Regel. Ob Zeiten zusammengerechnet werden und wie die Rente gezahlt wird, hängt vom Staat und davon ab, ob Deutschland mit ihm ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Diese Seite trifft dazu keine Aussage für einzelne Länder; verbindlich Auskunft gibt die Deutsche Rentenversicherung im Einzelfall.

Bleiben meine Rentenpunkte erhalten, wenn ich auswandere?

Ja. Bereits erworbene Entgeltpunkte bleiben auf Ihrem deutschen Konto, egal wie lange Sie im Ausland leben. Sie werden zur Rente, sobald Sie die deutsche Altersgrenze erreichen und die Wartezeit erfüllt ist, notfalls mit Zeiten aus EU- und EWR-Staaten oder der Schweiz. Durch den Wegzug entgehen Ihnen nur weitere deutsche Punkte; die vorhandenen werden nicht gekürzt.

Lohnt sich die Beitragserstattung oder eine spätere kleine Rente?

Das hängt von Ihrer Lebenserwartung und von der Frage ab, ob Sie die 5 Jahre über andere Staaten doch noch erreichen. Bei vier Jahren mit 60.000 € stehen rund 22.320 € Erstattung einer Rente von 196,46 € im Monat gegenüber, gerechnet in heutigen Werten. Die Erstattung entspricht etwa 9,5 Jahren dieser Rente, ohne Zinsen und Steuern.

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Paragrafen und Quellen

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Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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