Rente für den Jahrgang 1963
Der Jahrgang 1963 wird 2026 63 und ist der letzte, für den noch die Übergangstabellen des SGB VI gelten.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Frühester Rentenbeginn
1. Juli 2026
mit 63 Jahren, Abschlag 13,8 %
| Regelaltersrente | 1. Mai 2030 |
|---|---|
| Langjährig Versicherte (35 J.) | 1. Juli 2026 · −13,8 % |
| Ohne Abschlag ab | 1. Mai 2030 |
| Rente beim frühesten Beginn | 1.379 € |
Wenn der Kommissionsvorschlag Gesetz würde
Frühestens 1. Juli 2027 (12 Monate später), Abschlag 10,2 %; ohne Abschlag ab 1. Mai 2030.
Szenario ohne Übergangsregeln. Kein Gesetzentwurf veröffentlicht, es gilt das heutige Recht.
Rechenweg Schritt für Schritt
- Regelaltersgrenze Jahrgang 1963: 66 Jahre und 10 Monate (§ 235 Abs. 2 SGB VI). Beginn am 1. Mai 2030, dem Monat nach Vollendung des Alters (§ 99 SGB VI).
- Mit 40 Jahren ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt: frühestens mit 63, je Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI).
- Kommissionsvorschlag (kein Gesetz): ohne 45-Jahre-Rente und mit Mindestalter 64 wäre der früheste Beginn 1. Juli 2027 mit 10,2 % Abschlag.
Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir
Wer 1963 geboren ist, wird im Lauf des Jahres 2026 63 Jahre alt und kann damit nach 35 Versicherungsjahren die Rente für langjährig Versicherte beginnen (§ 236 SGB VI). Weil die Regelaltersgrenze für diesen Jahrgang bei 66 Jahren und 10 Monaten liegt (§ 235), kostet der früheste Start 46 Monate mal 0,3 %, also 13,8 % Abschlag, den höchsten aller Übergangsjahrgänge. Bei einem Geburtstag am 25. November 1963 ist das der 1. Dezember 2026; aus 1.650 € würden 1.422 €. Ohne Abschlag geht es nach 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung ab dem 1. Oktober 2028, mit 64 Jahren und 10 Monaten, regulär ab dem 1. Oktober 2030. Wer schwerbehindert ist, zahlt bei einem Beginn mit 63 nur 6,6 %. Der Besteuerungsanteil liegt je nach Startjahr zwischen 84,0 % und 86,0 %. Nach dem Kommissionsvorschlag von 2026 läge der früheste Beginn ohne Übergang erst im Dezember 2027; das ist kein Gesetz.
63 im Jahr 2026: was sich jetzt öffnet
Alle 1963 Geborenen erreichen 2026 das Mindestalter für die Rente nach 35 Jahren (§ 236 SGB VI). Wer im Januar Geburtstag hat, kann schon seit Februar beginnen; im Beispiel mit dem 25. November öffnet sich das Fenster am 1. Dezember 2026, am Monatsersten nach dem Geburtstag. Für diesen Jahrgang ist der Abschlag beim frühesten Beginn so hoch wie nie zuvor in der Übergangszeit, weil die Regelaltersgrenze schon bei 66 Jahren und 10 Monaten liegt.
Die Abschlagsleiter nach Startalter
Wie viel jedes zusätzliche Arbeitsjahr wert ist, zeigt die Leiter für jemanden mit 35, aber ohne 45 Jahre und ohne Schwerbehinderung (§ 77 SGB VI), für eine Rente von 1.650 € zur Regelaltersgrenze:
| Beginn | Alter | Abschlag | Monatsrente | Steueranteil |
|---|---|---|---|---|
| 1. Dezember 2026 | 63 Jahre | 13,8 % | 1.422 € | 84,0 % |
| 1. Dezember 2027 | 64 Jahre | 10,2 % | 1.482 € | 84,5 % |
| 1. Dezember 2028 | 65 Jahre | 6,6 % | 1.541 € | 85,0 % |
| 1. Dezember 2029 | 66 Jahre | 3,0 % | 1.601 € | 85,5 % |
| 1. Oktober 2030 | 66 Jahre und 10 Monate | 0,0 % | 1.650 € | 86,0 % |
Zwischen der ersten und der letzten Zeile liegen 228 € im Monat. Die Entgeltpunkte aus den zusätzlichen Arbeitsjahren sind darin nicht enthalten; sie erhöhen die Rente zusätzlich. Mit dem Abschlagsrechner lässt sich der Punkt berechnen, ab dem sich das Warten auszahlt.
Schwerbehinderung: weniger als die Hälfte des Abschlags mit 63
Für schwerbehinderte Menschen gelten eigene Grenzen (§ 236a SGB VI): frühestens 61 Jahre und 10 Monate, ohne Abschlag 64 Jahre und 10 Monate. Der Abschlag wird deshalb an der Grenze von 64 Jahren und 10 Monaten gemessen. Beim gleichen Beginn am 1. Dezember 2026 ergeben sich 6,6 % statt 13,8 %. Seit dem 1. Oktober 2025 wäre diese Rente im Beispiel bereits möglich, mit dem Höchstabschlag von 10,8 %. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zu Rentenbeginn; Einzelheiten unter Rente für Schwerbehinderte.
Die 45 Jahre: Oktober 2028 im Beispiel
Nach 45 Jahren beginnt die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren und 10 Monaten (§ 236b), im Beispiel am 1. Oktober 2028 mit einem Besteuerungsanteil von 85,0 % (§ 22 EStG). Wer die 45 Jahre erreichen kann, hat zwischen dem 63. Geburtstag und diesem Termin 22 Monate Zeit, um die fehlenden Zeiten zu füllen.
Der letzte Jahrgang der Übergangstabelle
Nach 1963 endet die schrittweise Anhebung. Der Jahrgang 1964 rechnet mit glatten Grenzen: 67 Jahre regulär, 65 Jahre nach 45 Jahren, frühestens 62 Jahre bei Schwerbehinderung. Für 1963 Geborene fehlen zu jeder dieser Grenzen nur zwei Monate. Der Jahrgang 1962 liegt umgekehrt zwei Monate früher.
Was der Vorschlag der Kommission ändern würde
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Rente nach 45 Jahren abzuschaffen und den frühesten Beginn nach 35 Jahren von 63 auf 64 zu verschieben. Ohne Übergangsregel gerechnet, rückte der früheste Start im Beispiel vom 1. Dezember 2026 auf den 1. Dezember 2027, mit 10,2 % statt 13,8 % Abschlag, und abschlagsfrei ginge es erst am 1. Oktober 2030. Das ist ein Vorschlag mit ausdrücklichem Vertrauensschutz, kein Gesetz. Den aktuellen Stand fasst Rentenreform zusammen.