Renteneintrittsalter für Frauen: gleiche Grenzen, eigene Wege
Eine eigene Altersgrenze für Frauen gibt es nicht mehr. Unterschiede entstehen über die Versicherungsjahre, vor allem über die Zeiten für Kinder.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Rente aus Kindererziehung
Rente im Monat
233,77 €
| Entgeltpunkte | 5,50 |
| Je Kind vor 1992 | 106,26 € |
| Je Kind ab 1992 | 127,51 € |
Die Zeiten gehören einem Elternteil, meist der Mutter, wenn nichts anderes erklärt wurde.
Für Frauen gelten heute dieselben Altersgrenzen wie für Männer. Die frühere Altersrente für Frauen gibt es nur noch für vor 1952 Geborene; alle späteren Jahrgänge haben die gleiche Regelaltersgrenze, die ab Jahrgang 1964 bei 67 liegt (§ 35 SGB VI), und dieselben vorgezogenen Renten: nach 35 Jahren ab 63 mit Abschlag, nach 45 Jahren ohne Abschlag ab 65 und mit Schwerbehinderung ab 62. Unterschiede entstehen über die Versicherungsjahre. Kindererziehung zählt in der Rente doppelt: als Beitragszeit für den Betrag, 36 Monate für ein ab 1992 geborenes Kind, 30 Monate für ein früher geborenes, mit je 0,0833 Entgeltpunkten im Monat, und als Berücksichtigungszeit bis zum zehnten Geburtstag für die 45 Jahre. Beim Rentenwert von 42,52 € ergibt ein Kind ab 1992 127,51 € Monatsrente, ein Kind vor 1992 106,26 €. Wer am 15. Juni 1966 geboren ist, kann mit 35 Jahren ab dem 1. Juli 2029 gehen, mit 45 Jahren ohne Abschlag ab dem 1. Juli 2031.
Eine Altersgrenze für alle
Lange gab es eine eigene Altersrente für Frauen, die einen früheren Rentenbeginn erlaubte. Sie steht heute nur noch Frauen offen, die vor 1952 geboren sind, und spielt für neue Renten keine Rolle mehr. Für alle späteren Jahrgänge gelten dieselben Altersgrenzen wie für Männer: die Regelaltersgrenze nach § 35 und § 235 SGB VI, die Rente nach 35 und nach 45 Jahren und die Rente für schwerbehinderte Menschen. Wer also nach dem Renteneintrittsalter für Frauen sucht, findet die allgemeine Tabelle:
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | Nach 35 Jahren ab 63, Abschlag | Nach 45 Jahren ohne Abschlag | Schwerbehindert ohne Abschlag |
|---|---|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 10,8 % | 64 Jahre | 64 Jahre |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 12,0 % | 64 Jahre und 4 Monate | 64 Jahre und 4 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 13,2 % | 64 Jahre und 8 Monate | 64 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 13,8 % | 64 Jahre und 10 Monate | 64 Jahre und 10 Monate |
| 1964 | 67 Jahre | 14,4 % | 65 Jahre | 65 Jahre |
| 1970 | 67 Jahre | 14,4 % | 65 Jahre | 65 Jahre |
Ab dem Jahrgang 1964 ändern sich die Werte nicht mehr; die Zeile 1970 steht für alle späteren Jahrgänge. Alle Altersgrenzen und den genauen ersten Rentenmonat für jedes Geburtsdatum zeigt die Tabelle zum Renteneintrittsalter.
Wo Frauen trotzdem anders dastehen
Gleich sind die Altersgrenzen, nicht die Versicherungsverläufe. Viele Frauen haben Jahre der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder der Teilzeit im Verlauf. Das wirkt an zwei Stellen: bei der Frage, ob eine vorgezogene Rente überhaupt offensteht, und bei der Höhe der Rente. Für die 35 Jahre zählen alle rentenrechtlichen Zeiten, also auch Kindererziehung, Pflege und Zeiten der Arbeitslosigkeit; diese Hürde nehmen die meisten. Für die 45 Jahre zählen nur bestimmte Zeiten (§ 51 Abs. 3a SGB VI), und hier entscheidet oft die Familienphase, ob es reicht.
Kindererziehungszeiten: was ein Kind bringt
Für jedes Kind werden einem Elternteil Kindererziehungszeiten gutgeschrieben, als wären Beiträge gezahlt worden (§ 56, § 249 SGB VI). Für ein ab 1992 geborenes Kind sind es 36 Monate, für ein früher geborenes 30 Monate. Jeder Monat bringt 0,0833 Entgeltpunkte (§ 70 SGB VI), so viel wie ein Monat mit Durchschnittsverdienst. Diese Zeiten sind das, was umgangssprachlich Mütterrente heißt.
| Kind geboren | Monate | Entgeltpunkte | Monatsrente ab Juli 2026 |
|---|---|---|---|
| vor 1992 | 30 | 2,50 | 106,26 € |
| ab 1992 | 36 | 3,00 | 127,51 € |
| zwei Kinder, 1990 und 1994 | 66 | 5,50 | 233,77 € |
Der Rechner oben rechnet dasselbe für beliebig viele Kinder. Er zeigt den Bruttobetrag; davon gehen wie bei jeder Rente der Kranken- und Pflegebeitrag ab. Die Grundlagen der Punkte erklärt Entgeltpunkte.
Kinder und die 45 Jahre
Für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren zählt die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag des Kindes, auch wenn in dieser Zeit nicht gearbeitet wurde. Eine Mutter, die nach der Geburt des ersten Kindes zehn Jahre zu Hause geblieben ist, verliert dadurch also keine Jahre für die 45. Auch Pflegezeiten zählen mit.
Zwei Dinge zählen nicht. Monate aus einem Versorgungsausgleich nach der Scheidung oder aus einem Rentensplitting erhöhen die Rente, gehören aber nicht zu den 45 Jahren. Freiwillige Beiträge zählen nur, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen. Wer genau prüfen will, ob es reicht, findet die Liste unter was für die 45 Jahre zählt.
Ein Beispiel aus dem Motor: Eine Frau, geboren am 15. Juni 1966, kann mit 35 Jahren ab dem 1. Juli 2029 in Rente gehen, mit 14,4 % Abschlag. Hat sie 45 Jahre beisammen, geht es ab dem 1. Juli 2031 ohne Abschlag, 24 Monate nach dem frühesten Termin und 24 Monate vor der Regelaltersgrenze (§ 38 SGB VI).
Abschlagsfrei nach 45 Jahren
Ohne Abschlag mit
64 Jahre und 10 Monate
| Beginn (Juni geboren) | 1. Mai 2028 |
| Regelaltersgrenze | 66 Jahre und 10 Monate |
| Monate früher als regulär | 24 |
Geltendes Recht. Die Kommission schlägt vor, diese Rente abzuschaffen; beschlossen ist das nicht.
Teilzeit nach der Familienphase
Der größere Unterschied zur Rente der Männer entsteht meist nicht in den Jahren der Kindererziehung, sondern danach. Wer nach der Familienphase in Teilzeit zurückkehrt, sammelt weniger Punkte. Ein Jahr mit 20.000 € Bruttolohn bringt mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 0,39 Entgeltpunkte, ein Jahr mit 40.000 € 0,77. Über zehn Jahre sind das 3,85 Punkte Unterschied, beim heutigen Rentenwert 163,71 € Monatsrente. Wie viel insgesamt zu erwarten ist, rechnet der Rentenrechner hoch.
Eigene Rente und Witwenrente
Viele Frauen beziehen später neben der eigenen Rente eine Witwenrente. Die eigene Rente wird darauf angerechnet, soweit sie als Nettoeinkommen den Freibetrag übersteigt (§ 97 SGB VI). Er beträgt das 26,4-Fache des Rentenwerts, ab Juli 2026 also 1.122,53 € im Monat; 40 Prozent des Überschusses werden abgezogen. Eine höhere eigene Rente durch Kindererziehung oder längere Arbeit kann die Witwenrente damit teilweise verringern, bleibt aber unter dem Strich immer ein Plus. Die Rechnung im Einzelnen: Einkommensanrechnung bei der Witwenrente; die Unterschiede zwischen großer und kleiner Witwenrente: große und kleine Witwenrente.
Was die Reform an den Altersgrenzen ändern würde
Die Alterssicherungskommission hat 2026 vorgeschlagen, die Rente nach 45 Jahren abzuschaffen und die Rente nach 35 Jahren erst ab 64 zu öffnen. Gesetz ist davon nichts, ein Entwurf ist nicht veröffentlicht. Für eine verbindliche Auskunft über Ihre Zeiten sind die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zuständig; diese Seite ist unabhängig. Den Stand der Reform finden Sie unter Rentenreform.