Entgeltpunkte berechnen: vom Jahreslohn zur Monatsrente
Jedes Beitragsjahr hinterlässt auf dem Rentenkonto eine Zahl mit vier Nachkommastellen. Wie sie entsteht und was sie später auszahlt, zeigt diese Seite mit Ihrem eigenen Lohn.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Ihr Lohn in Rentenpunkten
Entgeltpunkte für 2026
0,8663
| Monatsrente aus diesem Jahr | 36,84 € |
| Über 20 Jahre Ruhestand | 8.841 € |
| Arbeitnehmerbeitrag im Jahr | 4.185 € |
Entgeltpunkte, umgangssprachlich Rentenpunkte, sind die Rechengröße der gesetzlichen Rente. Für jedes Kalenderjahr teilt die Rentenversicherung den beitragspflichtigen Bruttolohn durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten; wer genau den Durchschnitt verdient, erhält einen Punkt (§ 70 SGB VI). Für 2026 gilt vorläufig ein Durchschnittsentgelt von 51.944 €. Lohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr zählt nicht, deshalb bringt ein Jahr höchstens 1,9521 Punkte. Ein Punkt ist seit dem 1. Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert, bis Juni waren es 40,79 €. Wer 45.000 € verdient, sammelt 2026 0,8663 Punkte und damit 36,84 € Rente im Monat allein aus diesem Jahr. Die Monatsrente ergibt sich aus der Summe aller Punkte mal Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert (§ 64). Ein ab 1992 geborenes Kind bringt über 36 Monate Kindererziehungszeit zusammen 3,00 Punkte, ohne dass dafür Lohn fließt.
Die Rechnung hinter einem Punkt
Die Rentenversicherung bewertet jedes Kalenderjahr einzeln. Ihr beitragspflichtiger Bruttolohn wird durch das Durchschnittsentgelt desselben Jahres geteilt (§ 70 SGB VI). Für 2026 liegt dieser Wert vorläufig bei 51.944 € (Sozialversicherungsrechengrößen 2026). Ein Jahr mit genau diesem Lohn ergibt 1,0000 Punkte, ein halber Durchschnittslohn 0,5000. Begrenzt wird das Ganze durch die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat: Wer mehr verdient, zahlt auf den Rest keine Rentenbeiträge und bekommt dafür auch keine Punkte.
| Bruttolohn im Jahr | Entgeltpunkte 2026 | Monatsrente aus diesem Jahr | Ihr Beitragsanteil |
|---|---|---|---|
| 24.000 € | 0,4620 | 19,65 € | 2.232 € |
| 36.000 € | 0,6931 | 29,47 € | 3.348 € |
| 51.944 € | 1,0000 | 42,52 € | 4.831 € |
| 75.000 € | 1,4439 | 61,39 € | 6.975 € |
| 120.000 € | 1,9521 | 83,00 € | 9.430 € |
Die letzte Zeile zeigt die Kappung: 120.000 € bringen nicht mehr Punkte als 101.400 €, nämlich 1,9521. Den Beitrag teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber, der Satz von 18,6 % wird je zur Hälfte getragen.
Warum derselbe Lohn nicht immer gleich viel zählt
Das Durchschnittsentgelt steigt mit den Löhnen. Für 2024 steht es endgültig bei 47.085 €; 45.000 € brachten damals 0,9557 Punkte, 2026 sind es mit demselben Lohn nur 0,8663. Wer über Jahre kein höheres Gehalt bekommt, rutscht also relativ ab und sammelt Jahr für Jahr etwas weniger. Umgekehrt steigt der Wert jedes bereits gesammelten Punktes mit dem Rentenwert, der zum 1. Juli angepasst wird; die aktuelle Erhöhung erläutert Rentenwert 2026.
Für das laufende Jahr arbeitet die Rentenversicherung mit dem vorläufigen Wert. Der Mini-Rechner oben und der Rentenrechner tun dasselbe; beide rechnen in heutigen Werten, ohne künftige Lohn- oder Rentensteigerung.
Von den Punkten zur Monatsrente
Die Rentenformel multipliziert vier Größen (§ 64 SGB VI): die Summe Ihrer Entgeltpunkte, den Zugangsfaktor, den Rentenartfaktor und den aktuellen Rentenwert. Der Zugangsfaktor ist 1,0 bei Beginn mit der Regelaltersgrenze und sinkt um 0,3 % je Monat früher. Der Rentenartfaktor hängt von der Rentenart ab (§ 67). Wie stark das ausmacht, zeigt ein Konto mit 40 Punkten:
| Rente aus 40 Entgeltpunkten | Zugangsfaktor | Rentenartfaktor | Monatsrente brutto |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 1,000 | 1,00 | 1.700,80 € |
| Altersrente mit 63, Jahrgang 1964 | 0,856 | 1,00 | 1.455,88 € |
| Große Witwenrente aus diesem Konto | 1,000 | 0,55 | 935,44 € |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | 1,000 | 0,50 | 850,40 € |
Die Witwenrente ist hier vereinfacht: Hinterbliebene erhalten die Punkte des Verstorbenen, auf die dann noch eigenes Einkommen angerechnet werden kann. Bei der Erwerbsminderungsrente kommen Punkte für die Zurechnungszeit dazu; das rechnet der Erwerbsminderungsrechner.
Punkte ohne Lohn: Kindererziehung
Für die ersten Lebensjahre eines Kindes schreibt die Rentenversicherung einem Elternteil Punkte gut, als hätte er durchschnittlich verdient: 0,0833 Punkte je Monat (§ 56 SGB VI). Für Kinder ab 1992 gibt es 36 Monate, zusammen 3,00 Punkte oder 127,51 € Monatsrente. Für früher geborene Kinder sind es 30 Monate (§ 249), also 2,50 Punkte und 106,26 €. Wer in diesen Jahren zusätzlich arbeitet, bekommt die Punkte aus dem Lohn obendrauf, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was das für den Rentenbeginn von Müttern bedeutet, steht unter Renteneintrittsalter Frauen.
Teilzeit und Lücken in Punkten gedacht
Eine Teilzeitstelle mit 18.000 € im Jahr bringt 0,3465 Punkte, also 14,73 € Monatsrente je Jahr. Zehn solcher Jahre ergeben 147,34 €, zehn Jahre mit Durchschnittslohn dagegen 425,20 €. Der Unterschied wirkt ein Leben lang, deshalb lohnt der Blick auf das eigene Konto früh. Ihre bisherigen Punkte stehen in der Renteninformation; wie man sie dort findet, erklärt Renteninformation lesen.
Hochrechnen: wo die Reise hingeht
Wer heute 22 Punkte hat und noch 14 Jahre mit 45.000 € arbeitet, kommt in heutigen Werten auf 34,13 Punkte und 1.451,14 € Monatsrente brutto. Das ist eine Rechnung ohne Lohnsteigerung und ohne Rentenanpassung; beide heben sich über die Jahre teilweise auf, weil höhere Löhne auch das Durchschnittsentgelt anheben. Der Rentenrechner rechnet diese Hochrechnung mit Ihren Zahlen, der Rentenlücken-Rechner stellt sie Ihrem Bedarf gegenüber.
Punkte zukaufen und nach Rentenbeginn weitersammeln
Einen Punkt zu kaufen kostet 2026 9.661,58 €: der volle Beitragssatz auf ein Durchschnittsentgelt (§ 187 SGB VI). Das geht vor allem als Ausgleichszahlung für einen geplanten Abschlag, die Ausgleichszahlung rechnet die Summe. Und wer neben der Altersrente weiter beschäftigt ist und Beiträge zahlt, erwirbt weitere Punkte; sie erhöhen die Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres (§ 66 Abs. 3a SGB VI). Mehr dazu unter Hinzuverdienst zur Rente.
Für Beschäftigte, die nur einige Jahre in Deutschland arbeiten: Die Punkte bleiben auf dem Konto, auch nach dem Wegzug. Ob sie später als Rente oder als Beitragserstattung zurückkommen, hängt an der Wartezeit von fünf Jahren; das erklärt Rente im Ausland.