Entgeltpunkte berechnen: vom Jahreslohn zur Monatsrente

Jedes Beitragsjahr hinterlässt auf dem Rentenkonto eine Zahl mit vier Nachkommastellen. Wie sie entsteht und was sie später auszahlt, zeigt diese Seite mit Ihrem eigenen Lohn.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Ihr Lohn in Rentenpunkten

Entgeltpunkte für 2026

0,8663

Monatsrente aus diesem Jahr36,84 €
Über 20 Jahre Ruhestand8.841 €
Arbeitnehmerbeitrag im Jahr4.185 €
Ganze Rente hochrechnen →

Entgeltpunkte, umgangssprachlich Rentenpunkte, sind die Rechengröße der gesetzlichen Rente. Für jedes Kalenderjahr teilt die Rentenversicherung den beitragspflichtigen Bruttolohn durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten; wer genau den Durchschnitt verdient, erhält einen Punkt (§ 70 SGB VI). Für 2026 gilt vorläufig ein Durchschnittsentgelt von 51.944 €. Lohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr zählt nicht, deshalb bringt ein Jahr höchstens 1,9521 Punkte. Ein Punkt ist seit dem 1. Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert, bis Juni waren es 40,79 €. Wer 45.000 € verdient, sammelt 2026 0,8663 Punkte und damit 36,84 € Rente im Monat allein aus diesem Jahr. Die Monatsrente ergibt sich aus der Summe aller Punkte mal Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert (§ 64). Ein ab 1992 geborenes Kind bringt über 36 Monate Kindererziehungszeit zusammen 3,00 Punkte, ohne dass dafür Lohn fließt.

Die Rechnung hinter einem Punkt

Die Rentenversicherung bewertet jedes Kalenderjahr einzeln. Ihr beitragspflichtiger Bruttolohn wird durch das Durchschnittsentgelt desselben Jahres geteilt (§ 70 SGB VI). Für 2026 liegt dieser Wert vorläufig bei 51.944 € (Sozialversicherungsrechengrößen 2026). Ein Jahr mit genau diesem Lohn ergibt 1,0000 Punkte, ein halber Durchschnittslohn 0,5000. Begrenzt wird das Ganze durch die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat: Wer mehr verdient, zahlt auf den Rest keine Rentenbeiträge und bekommt dafür auch keine Punkte.

Durchschnittsentgelt 2026 vorläufig, Rentenwert ab Juli 2026, Arbeitnehmeranteil 9,3 %
Bruttolohn im JahrEntgeltpunkte 2026Monatsrente aus diesem JahrIhr Beitragsanteil
24.000 €0,462019,65 €2.232 €
36.000 €0,693129,47 €3.348 €
51.944 €1,000042,52 €4.831 €
75.000 €1,443961,39 €6.975 €
120.000 €1,952183,00 €9.430 €

Die letzte Zeile zeigt die Kappung: 120.000 € bringen nicht mehr Punkte als 101.400 €, nämlich 1,9521. Den Beitrag teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber, der Satz von 18,6 % wird je zur Hälfte getragen.

Warum derselbe Lohn nicht immer gleich viel zählt

Das Durchschnittsentgelt steigt mit den Löhnen. Für 2024 steht es endgültig bei 47.085 €; 45.000 € brachten damals 0,9557 Punkte, 2026 sind es mit demselben Lohn nur 0,8663. Wer über Jahre kein höheres Gehalt bekommt, rutscht also relativ ab und sammelt Jahr für Jahr etwas weniger. Umgekehrt steigt der Wert jedes bereits gesammelten Punktes mit dem Rentenwert, der zum 1. Juli angepasst wird; die aktuelle Erhöhung erläutert Rentenwert 2026.

Für das laufende Jahr arbeitet die Rentenversicherung mit dem vorläufigen Wert. Der Mini-Rechner oben und der Rentenrechner tun dasselbe; beide rechnen in heutigen Werten, ohne künftige Lohn- oder Rentensteigerung.

Von den Punkten zur Monatsrente

Die Rentenformel multipliziert vier Größen (§ 64 SGB VI): die Summe Ihrer Entgeltpunkte, den Zugangsfaktor, den Rentenartfaktor und den aktuellen Rentenwert. Der Zugangsfaktor ist 1,0 bei Beginn mit der Regelaltersgrenze und sinkt um 0,3 % je Monat früher. Der Rentenartfaktor hängt von der Rentenart ab (§ 67). Wie stark das ausmacht, zeigt ein Konto mit 40 Punkten:

Rentenwert ab 1. Juli 2026, ohne Zurechnungszeit
Rente aus 40 EntgeltpunktenZugangsfaktorRentenartfaktorMonatsrente brutto
Regelaltersrente1,0001,001.700,80 €
Altersrente mit 63, Jahrgang 19640,8561,001.455,88 €
Große Witwenrente aus diesem Konto1,0000,55935,44 €
Teilweise Erwerbsminderungsrente1,0000,50850,40 €

Die Witwenrente ist hier vereinfacht: Hinterbliebene erhalten die Punkte des Verstorbenen, auf die dann noch eigenes Einkommen angerechnet werden kann. Bei der Erwerbsminderungsrente kommen Punkte für die Zurechnungszeit dazu; das rechnet der Erwerbsminderungsrechner.

Punkte ohne Lohn: Kindererziehung

Für die ersten Lebensjahre eines Kindes schreibt die Rentenversicherung einem Elternteil Punkte gut, als hätte er durchschnittlich verdient: 0,0833 Punkte je Monat (§ 56 SGB VI). Für Kinder ab 1992 gibt es 36 Monate, zusammen 3,00 Punkte oder 127,51 € Monatsrente. Für früher geborene Kinder sind es 30 Monate (§ 249), also 2,50 Punkte und 106,26 €. Wer in diesen Jahren zusätzlich arbeitet, bekommt die Punkte aus dem Lohn obendrauf, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was das für den Rentenbeginn von Müttern bedeutet, steht unter Renteneintrittsalter Frauen.

Teilzeit und Lücken in Punkten gedacht

Eine Teilzeitstelle mit 18.000 € im Jahr bringt 0,3465 Punkte, also 14,73 € Monatsrente je Jahr. Zehn solcher Jahre ergeben 147,34 €, zehn Jahre mit Durchschnittslohn dagegen 425,20 €. Der Unterschied wirkt ein Leben lang, deshalb lohnt der Blick auf das eigene Konto früh. Ihre bisherigen Punkte stehen in der Renteninformation; wie man sie dort findet, erklärt Renteninformation lesen.

Hochrechnen: wo die Reise hingeht

Wer heute 22 Punkte hat und noch 14 Jahre mit 45.000 € arbeitet, kommt in heutigen Werten auf 34,13 Punkte und 1.451,14 € Monatsrente brutto. Das ist eine Rechnung ohne Lohnsteigerung und ohne Rentenanpassung; beide heben sich über die Jahre teilweise auf, weil höhere Löhne auch das Durchschnittsentgelt anheben. Der Rentenrechner rechnet diese Hochrechnung mit Ihren Zahlen, der Rentenlücken-Rechner stellt sie Ihrem Bedarf gegenüber.

Punkte zukaufen und nach Rentenbeginn weitersammeln

Einen Punkt zu kaufen kostet 2026 9.661,58 €: der volle Beitragssatz auf ein Durchschnittsentgelt (§ 187 SGB VI). Das geht vor allem als Ausgleichszahlung für einen geplanten Abschlag, die Ausgleichszahlung rechnet die Summe. Und wer neben der Altersrente weiter beschäftigt ist und Beiträge zahlt, erwirbt weitere Punkte; sie erhöhen die Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres (§ 66 Abs. 3a SGB VI). Mehr dazu unter Hinzuverdienst zur Rente.

Für Beschäftigte, die nur einige Jahre in Deutschland arbeiten: Die Punkte bleiben auf dem Konto, auch nach dem Wegzug. Ob sie später als Rente oder als Beitragserstattung zurückkommen, hängt an der Wartezeit von fünf Jahren; das erklärt Rente im Ausland.

Was Versicherte fragen

Wie viele Rentenpunkte bekomme ich für 2.500 € brutto im Monat?

Zwölf Monate mal 2.500 € ergeben 30.000 € im Jahr. Geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 € sind das 0,5775 Entgeltpunkte. Mit dem Rentenwert ab Juli 2026 entspricht das 24,56 € Monatsrente brutto für dieses eine Jahr. Ihr eigener Beitragsanteil darauf beträgt 2.790 €.

Wie viel Rente bringt ein Entgeltpunkt im Jahr 2026?

Bis Juni 2026 waren es 40,79 €, seit dem 1. Juli 42,52 € Monatsrente brutto, also rund 510 € im Jahr. Davon gehen noch Kranken- und Pflegebeitrag ab, gegebenenfalls Steuer. Dieser Wert gilt für eine Regelaltersrente ohne Abschlag; bei vorzeitigem Beginn mindert der Zugangsfaktor, bei einer Witwenrente der Rentenartfaktor den Betrag.

Wie viele Entgeltpunkte braucht man für 1.500 € Rente?

Ohne Abschlag 35,3 Punkte, denn 1.500 € geteilt durch 42,52 € ergeben diesen Wert. Wer mit 63 und 14,4 % Abschlag beginnt, braucht für denselben Bruttobetrag 41,2 Punkte. Zum Vergleich: Ein Jahr mit Durchschnittslohn bringt genau einen Punkt, 35 solcher Jahre reichen also nicht ganz für 1.500 € brutto.

Kann man fehlende Entgeltpunkte nachkaufen?

Zum Ausgleich eines Abschlags ja: Bis zur Regelaltersgrenze lassen sich Sonderzahlungen leisten, nachdem die Rentenversicherung den Betrag in einer Auskunft genannt hat (§ 187a SGB VI). Ein Punkt kostet 2026 9.661,58 €, das ist der volle Beitragssatz auf ein Durchschnittsentgelt; bei vorzeitigem Beginn wird er noch durch den Zugangsfaktor geteilt. Teilzahlungen sind möglich, eine Erstattung nicht.

Sind Rentenpunkte und Entgeltpunkte dasselbe?

Ja. Das Gesetz spricht von Entgeltpunkten, im Alltag und auf vielen Rechnerseiten heißen sie Rentenpunkte. Gemeint ist immer dieselbe Zahl auf Ihrem Versicherungskonto. Auch die Renteninformation weist die bisher gesammelten Punkte aus. Mit dem Rentenwert multipliziert ergeben sie die Bruttorente, die bis heute erarbeitet ist.

Bringen Arbeitsjahre in Frankreich oder Polen deutsche Entgeltpunkte?

Nein. Entgeltpunkte entstehen nur aus Beiträgen zur deutschen Rentenversicherung. Zeiten in einem anderen EU- oder EWR-Staat und in der Schweiz zählen nach der Verordnung 883/2004 für die Wartezeiten mit, etwa für die fünf Jahre der Regelaltersrente. Die Rente für diese Zeiten zahlt aber der jeweilige Staat nach seinen eigenen Regeln.

Passend dazu

Paragrafen und Quellen

Herausgegeben von

Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

Aktualisiert am · Redaktionsgrundsätze · Kontakt

Rechtsstand 2026, gelesen am