Rentenrechner brutto netto 2026
Bruttorente und Jahr des Rentenbeginns eingeben: Der Rechner zieht Kranken- und Pflegebeitrag ab und schätzt die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Nettorente im Monat
1.386 €
von 1.600 € brutto
| Rente brutto | 1.600 € |
|---|---|
| Krankenversicherung | −140,00 € |
| Pflegeversicherung | −57,60 € |
| Steuer (Monatsanteil) | −16,00 € |
| Netto | 1.386,40 € |
| Steuerpflichtiger Anteil | 84,0 % |
Rechenweg Schritt für Schritt
- Krankenversicherung: (14,6 % + 2,90 %) ÷ 2 = 8,75 % der Rente; die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung (§ 249a SGB V).
- Pflegeversicherung: 3,6 %, allein von Ihnen getragen (§ 59 SGB XI).
- Steuerpflichtig: 84,0 % der Jahresrente 19.200 € (Rentenbeginn 2026, § 22 EStG) = 16.128 €.
- Minus 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben und 2.371 € Kranken- und Pflegebeiträge: zu versteuern 13.619 €; Grundfreibetrag 12.348 €.
- Einkommensteuer 192 €, Soli 0,00 €, Kirchensteuer 0,00 € im Jahr. Die Rentenversicherung zieht keine Steuer ab: Sie wird mit der Steuererklärung fällig.
Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir
Von der gesetzlichen Rente gehen zwei Abzüge sofort ab und einer später. Sofort behält die Rentenversicherung den Krankenkassenbeitrag ein: die Hälfte des allgemeinen Satzes von 14,6 % und die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Kasse, im Schnitt 2026 also 7,3 % plus 1,45 %; die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung. Ebenfalls sofort geht der Pflegebeitrag ab, den Rentner allein tragen: 3,6 %, ohne Kinder 4,2 %. Die Einkommensteuer zieht niemand ab; sie wird mit der Steuererklärung fällig, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente zusammen mit anderen Einkünften über dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt. Steuerpflichtig sind bei einem Rentenbeginn 2026 genau 84 %. Beispiele aus dem Rechner, alleinstehend mit Kindern: 1.200 € brutto ergeben 1.052 €, 1.800 € ergeben 1.536 €, 2.400 € ergeben 1.962 € im Monat.
Was der Rechner abzieht
Die Krankenversicherung der Rentner ist eine Pflichtversicherung für alle, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert waren (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Ihr Beitrag aus der Rente folgt dem allgemeinen Satz von 14,6 % (§ 241 SGB V) plus dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse (§ 247); Sie und die Rentenversicherung tragen ihn je zur Hälfte (§ 249a). Den Pflegebeitrag tragen Rentner dagegen allein (§ 59 SGB XI), mit 0,6 Punkten Zuschlag ohne Kinder (§ 55).
| Rente brutto | Kranken- und Pflegebeitrag | Steuer im Monatsschnitt | Netto |
|---|---|---|---|
| 1.200 € | 148,20 € | 0,00 € | 1.052 € |
| 1.800 € | 222,30 € | 41,67 € | 1.536 € |
| 2.400 € | 296,40 € | 141,17 € | 1.962 € |
Wie die Steuer geschätzt wird
Steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil des Jahres, in dem die Rente beginnt (§ 22 EStG): 84,0 % für 2026, ein halber Punkt mehr für jedes spätere Jahr. Davon gehen 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben und die gezahlten Kranken- und Pflegebeiträge ab (§ 10 EStG); auf den Rest wendet der Rechner den Tarif 2026 an (§ 32a). Bei Ehepaaren mit einer einzigen Rente von 2.400 € halbiert das Splitting die Last: 0,00 € statt 141,17 € im Monat. Betriebsrenten, Mieten oder Lohn tragen Sie als weitere Einkünfte ein, nach deren eigenen Freibeträgen.
Was der Rechner nicht abbildet
Privat Krankenversicherte zahlen ihren Beitrag selbst und bekommen von der Rentenversicherung einen Zuschuss; die Option „Weitere Angaben“ rechnet sie ohne Abzug, den Zuschuss aber nicht ein. Die Ermäßigung des Pflegebeitrags für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren fehlt ebenfalls, weil sie bei Rentnern selten ist. Die Steuer ist eine Jahresschätzung, gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt; tatsächlich zahlen Sie sie mit dem Steuerbescheid oder über Vorauszahlungen.