Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente 2026
Neben einer Erwerbsminderungsrente ist Arbeit erlaubt, aber nur bis zu einer Jahresgrenze ohne Folgen für die Rente. Darüber wird ein Teil des Mehrverdienstes angerechnet.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Hinzuverdienst neben der vollen EM-Rente
Rente nach Anrechnung
1.092 €
| Hinzuverdienstgrenze 2026 | 20.763,75 € |
| Über der Grenze | 3.236 € |
| Kürzung im Monat | 107,88 € |
Mehr Arbeitsstunden als ärztlich festgestellt können den Anspruch selbst gefährden.
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, darf dazuverdienen, doch anders als bei Altersrenten gilt eine Grenze (§ 96a SGB VI). Bei voller Erwerbsminderung liegt sie 2026 bei 20.763,75 € im Jahr: 3/8 von 14 monatlichen Bezugsgrößen zu 3.955 €. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist sie individuell, nämlich 9,72 × Bezugsgröße × die Entgeltpunkte des besten Jahres der letzten 15 Jahre, mindestens aber 41.527,50 €. Wer die Grenze überschreitet, verliert die Rente nicht sofort: Von dem Betrag über der Grenze wird ein Zwölftel gebildet und davon 40 % von der monatlichen Rente abgezogen. Je 1.000 € Überschreitung im Jahr sind das 33,33 € im Monat. Beispiel: Eine volle EM-Rente von 1.200 € und 24.000 € Jahresverdienst ergeben einen Abzug von 107,88 €, es bleiben 1.092,12 €. Ganz entfällt diese Rente erst ab etwa 56.764 € Verdienst im Jahr. Unabhängig vom Geld bleibt die Stundengrenze, die die Erwerbsminderung selbst bestimmt.
Zwei Grenzen, zwei Formeln
Für Erwerbsminderungsrenten gilt eine Jahresgrenze, die an die Bezugsgröße gekoppelt ist (§ 96a SGB VI). Die Bezugsgröße beträgt 2026 3.955 € im Monat (Rechengrößen 2026). Daraus ergeben sich zwei sehr unterschiedliche Werte:
| Rente | Formel | Grenze 2026 im Jahr | Im Monatsschnitt |
|---|---|---|---|
| Volle Erwerbsminderung | 3/8 × 14 × 3.955 € | 20.763,75 € | 1.730,31 € |
| Teilweise Erwerbsminderung, Mindestwert | 6/8 × 14 × 3.955 € | 41.527,50 € | 3.460,63 € |
| Teilweise Erwerbsminderung, 1,2 EP im besten Jahr | 9,72 × 3.955 € × 1,2 | 46.131,12 € | 3.844,26 € |
Die Grenze ist eine Jahresgrenze: Ein Weihnachtsgeld oder ein Monat mit Überstunden schadet nicht, wenn die Summe des Kalenderjahres unter dem Wert bleibt.
Was über der Grenze abgezogen wird
Überschreitet der Jahresverdienst die Grenze, wird der übersteigende Betrag durch zwölf geteilt; 40 % dieses Zwölftels gehen von der Monatsrente ab. Bei einer vollen EM-Rente von 1.200 €:
| Verdienst im Jahr | Über der Grenze | Abzug im Monat | Rente danach |
|---|---|---|---|
| 18.000 € | 0,00 € | 0,00 € | 1.200,00 € |
| 20.000 € | 0,00 € | 0,00 € | 1.200,00 € |
| 24.000 € | 3.236,25 € | 107,88 € | 1.092,12 € |
| 30.000 € | 9.236,25 € | 307,88 € | 892,12 € |
| 40.000 € | 19.236,25 € | 641,21 € | 558,79 € |
Jeder zusätzliche Euro über der Grenze kostet also 40 Cent Rente, gerechnet aufs Jahr. Netto bleibt vom Mehrverdienst deshalb immer etwas übrig, nur weniger als beim Lohn allein. Die Rente fällt erst ab etwa 56.764 € Jahresverdienst auf null. Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mini-Rechner oben.
Teilweise Erwerbsminderung: die eigene Grenze
Bei teilweiser Erwerbsminderung ist der Spielraum größer, weil die Rente mit dem Rentenartfaktor 0,5 nur halb so hoch ist wie die volle (§ 67 SGB VI) und Arbeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich vorausgesetzt wird. Die Grenze hängt an Ihrem besten Verdienstjahr der letzten 15 Jahre:
| Entgeltpunkte im besten Jahr | Hinzuverdienstgrenze im Jahr |
|---|---|
| 0,8 | 41.527,50 € |
| 1,0 | 41.527,50 € |
| 1,2 | 46.131,12 € |
| 1,5 | 57.663,90 € |
| 2,0 | 76.885,20 € |
Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahresverdienst in Höhe des Durchschnittsentgelts. Wer also in seinem besten Jahr deutlich über dem Durchschnitt verdient hat, darf auch mit der Teilrente mehr hinzuverdienen. Beispiel: eine teilweise EM-Rente von 650 € mit 1,2 Punkten im besten Jahr und 50.000 € Jahresverdienst. 3.868,88 € liegen über der Grenze, der Abzug beträgt 128,96 €, es bleiben 521,04 € Rente.
Stunden und Euro: zwei getrennte Prüfungen
Die Hinzuverdienstgrenze sagt nur, wie viel Geld ohne Abzug erlaubt ist. Ob Sie überhaupt erwerbsgemindert sind, entscheidet die Zahl der Stunden, die Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich arbeiten können: unter drei bei voller, drei bis unter sechs bei teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Eine Tätigkeit von wenigen Stunden in der Woche widerspricht der Feststellung nicht; eine Teilzeitstelle mit 25 Wochenstunden, also fünf Stunden an fünf Tagen, passt dagegen nicht zur Feststellung „unter drei Stunden täglich“, selbst wenn der Lohn unter 20.763,75 € bleibt.
Wie die EM-Rente selbst entsteht
Voraussetzung sind fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung. Die Rente wird so berechnet, als hätten Sie bis zum Ende der Zurechnungszeit weitergearbeitet; bei einem Beginn 2026 ist das 66 Jahre und 3 Monate (§ 253a SGB VI). Der Abschlag folgt eigenen Regeln: Bezugspunkt ist das Alter 65, höchstens werden 10,8 % abgezogen (§ 77 SGB VI). Eine vereinfachte Rechnung mit 25 Entgeltpunkten bei Eintritt mit 50 ergibt rund 1.415 € volle und 708 € teilweise EM-Rente; der Rechner nimmt dabei den Durchschnitt der Punkte seit dem 17. Lebensjahr, die Rentenversicherung bewertet genauer. Eigene Zahlen rechnet der Erwerbsminderungsrentenrechner.
Nach dem Wechsel in die Altersrente
Für Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr (Werte der Rentenversicherung). Was mit einer Altersrente beim Weiterarbeiten gilt, auch die Aktivrente nach der Regelaltersgrenze, erklärt Hinzuverdienst neben der Rente. Bezieht ein Hinterbliebener mit eigener EM-Rente zusätzlich eine Witwenrente, wird die EM-Rente dort als Einkommen angerechnet; dazu Witwenrente und eigenes Einkommen.