Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente 2026

Neben einer Erwerbsminderungsrente ist Arbeit erlaubt, aber nur bis zu einer Jahresgrenze ohne Folgen für die Rente. Darüber wird ein Teil des Mehrverdienstes angerechnet.

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Hinzuverdienst neben der vollen EM-Rente

Rente nach Anrechnung

1.092 €

Hinzuverdienstgrenze 202620.763,75 €
Über der Grenze3.236 €
Kürzung im Monat107,88 €

Mehr Arbeitsstunden als ärztlich festgestellt können den Anspruch selbst gefährden.

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Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, darf dazuverdienen, doch anders als bei Altersrenten gilt eine Grenze (§ 96a SGB VI). Bei voller Erwerbsminderung liegt sie 2026 bei 20.763,75 € im Jahr: 3/8 von 14 monatlichen Bezugsgrößen zu 3.955 €. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist sie individuell, nämlich 9,72 × Bezugsgröße × die Entgeltpunkte des besten Jahres der letzten 15 Jahre, mindestens aber 41.527,50 €. Wer die Grenze überschreitet, verliert die Rente nicht sofort: Von dem Betrag über der Grenze wird ein Zwölftel gebildet und davon 40 % von der monatlichen Rente abgezogen. Je 1.000 € Überschreitung im Jahr sind das 33,33 € im Monat. Beispiel: Eine volle EM-Rente von 1.200 € und 24.000 € Jahresverdienst ergeben einen Abzug von 107,88 €, es bleiben 1.092,12 €. Ganz entfällt diese Rente erst ab etwa 56.764 € Verdienst im Jahr. Unabhängig vom Geld bleibt die Stundengrenze, die die Erwerbsminderung selbst bestimmt.

Zwei Grenzen, zwei Formeln

Für Erwerbsminderungsrenten gilt eine Jahresgrenze, die an die Bezugsgröße gekoppelt ist (§ 96a SGB VI). Die Bezugsgröße beträgt 2026 3.955 € im Monat (Rechengrößen 2026). Daraus ergeben sich zwei sehr unterschiedliche Werte:

Hinzuverdienstgrenzen nach § 96a Abs. 1c SGB VI
RenteFormelGrenze 2026 im JahrIm Monatsschnitt
Volle Erwerbsminderung3/8 × 14 × 3.955 €20.763,75 €1.730,31 €
Teilweise Erwerbsminderung, Mindestwert6/8 × 14 × 3.955 €41.527,50 €3.460,63 €
Teilweise Erwerbsminderung, 1,2 EP im besten Jahr9,72 × 3.955 € × 1,246.131,12 €3.844,26 €

Die Grenze ist eine Jahresgrenze: Ein Weihnachtsgeld oder ein Monat mit Überstunden schadet nicht, wenn die Summe des Kalenderjahres unter dem Wert bleibt.

Was über der Grenze abgezogen wird

Überschreitet der Jahresverdienst die Grenze, wird der übersteigende Betrag durch zwölf geteilt; 40 % dieses Zwölftels gehen von der Monatsrente ab. Bei einer vollen EM-Rente von 1.200 €:

Volle Erwerbsminderung, Grenze 20.763,75 €
Verdienst im JahrÜber der GrenzeAbzug im MonatRente danach
18.000 €0,00 €0,00 €1.200,00 €
20.000 €0,00 €0,00 €1.200,00 €
24.000 €3.236,25 €107,88 €1.092,12 €
30.000 €9.236,25 €307,88 €892,12 €
40.000 €19.236,25 €641,21 €558,79 €

Jeder zusätzliche Euro über der Grenze kostet also 40 Cent Rente, gerechnet aufs Jahr. Netto bleibt vom Mehrverdienst deshalb immer etwas übrig, nur weniger als beim Lohn allein. Die Rente fällt erst ab etwa 56.764 € Jahresverdienst auf null. Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Mini-Rechner oben.

Teilweise Erwerbsminderung: die eigene Grenze

Bei teilweiser Erwerbsminderung ist der Spielraum größer, weil die Rente mit dem Rentenartfaktor 0,5 nur halb so hoch ist wie die volle (§ 67 SGB VI) und Arbeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich vorausgesetzt wird. Die Grenze hängt an Ihrem besten Verdienstjahr der letzten 15 Jahre:

Mindestens 41.527,50 €, gilt bis 1,08 Entgeltpunkten
Entgeltpunkte im besten JahrHinzuverdienstgrenze im Jahr
0,841.527,50 €
1,041.527,50 €
1,246.131,12 €
1,557.663,90 €
2,076.885,20 €

Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahresverdienst in Höhe des Durchschnittsentgelts. Wer also in seinem besten Jahr deutlich über dem Durchschnitt verdient hat, darf auch mit der Teilrente mehr hinzuverdienen. Beispiel: eine teilweise EM-Rente von 650 € mit 1,2 Punkten im besten Jahr und 50.000 € Jahresverdienst. 3.868,88 € liegen über der Grenze, der Abzug beträgt 128,96 €, es bleiben 521,04 € Rente.

Stunden und Euro: zwei getrennte Prüfungen

Die Hinzuverdienstgrenze sagt nur, wie viel Geld ohne Abzug erlaubt ist. Ob Sie überhaupt erwerbsgemindert sind, entscheidet die Zahl der Stunden, die Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich arbeiten können: unter drei bei voller, drei bis unter sechs bei teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Eine Tätigkeit von wenigen Stunden in der Woche widerspricht der Feststellung nicht; eine Teilzeitstelle mit 25 Wochenstunden, also fünf Stunden an fünf Tagen, passt dagegen nicht zur Feststellung „unter drei Stunden täglich“, selbst wenn der Lohn unter 20.763,75 € bleibt.

Wie die EM-Rente selbst entsteht

Voraussetzung sind fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung. Die Rente wird so berechnet, als hätten Sie bis zum Ende der Zurechnungszeit weitergearbeitet; bei einem Beginn 2026 ist das 66 Jahre und 3 Monate (§ 253a SGB VI). Der Abschlag folgt eigenen Regeln: Bezugspunkt ist das Alter 65, höchstens werden 10,8 % abgezogen (§ 77 SGB VI). Eine vereinfachte Rechnung mit 25 Entgeltpunkten bei Eintritt mit 50 ergibt rund 1.415 € volle und 708 € teilweise EM-Rente; der Rechner nimmt dabei den Durchschnitt der Punkte seit dem 17. Lebensjahr, die Rentenversicherung bewertet genauer. Eigene Zahlen rechnet der Erwerbsminderungsrentenrechner.

Nach dem Wechsel in die Altersrente

Für Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr (Werte der Rentenversicherung). Was mit einer Altersrente beim Weiterarbeiten gilt, auch die Aktivrente nach der Regelaltersgrenze, erklärt Hinzuverdienst neben der Rente. Bezieht ein Hinterbliebener mit eigener EM-Rente zusätzlich eine Witwenrente, wird die EM-Rente dort als Einkommen angerechnet; dazu Witwenrente und eigenes Einkommen.

Was Versicherte fragen

Wie viel darf ich 2026 zur vollen Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen?

20.763,75 € im Jahr ohne Abzug. Das sind 3/8 von 14 Monatsbezugsgrößen zu je 3.955 €, umgerechnet im Schnitt 1.730,31 € im Monat. Die Grenze gilt für das Kalenderjahr: Einzelne Monate mit mehr Verdienst sind unschädlich, solange die Jahressumme darunter bleibt. Mit der Bezugsgröße wird die Grenze jedes Jahr neu festgesetzt.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung?

Sie wird individuell berechnet: 9,72 × 3.955 € × die Entgeltpunkte Ihres besten Jahres in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Mindestens gilt 41.527,50 € im Jahr. Wer im besten Jahr 1,2 Entgeltpunkte erreicht hat, darf 46.131,12 € verdienen. Unter 1,08 Punkten greift der Mindestbetrag.

Was passiert, wenn ich die Hinzuverdienstgrenze überschreite?

Die Rente wird gekürzt, nicht gestrichen. Der Betrag über der Grenze wird durch zwölf geteilt, und 40 % davon gehen monatlich von der Rente ab. Bei voller EM-Rente von 1.200 € und 24.000 € Verdienst liegen 3.236,25 € über der Grenze; der Abzug beträgt 107,88 € im Monat, ausgezahlt werden 1.092,12 €.

Ab welchem Verdienst entfällt die volle EM-Rente vollständig?

Wenn 40 % eines Zwölftels der Überschreitung so hoch sind wie die Rente. Bei 1.200 € Rente ist das ab einem Jahresverdienst von etwa 56.764 € der Fall. Bei einer kleineren Rente kommt dieser Punkt früher. So weit wird es in der Praxis selten kommen, weil ein solcher Verdienst kaum mit weniger als drei Stunden Arbeit am Tag erreichbar ist.

Darf ich mit voller Erwerbsminderungsrente mehr als drei Stunden täglich arbeiten?

Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten können (§ 43 SGB VI). Die Hinzuverdienstgrenze prüft nur das Geld. Wer regelmäßig mehr arbeitet, als die ärztliche Feststellung zulässt, kann deshalb die Grundlage der Rente selbst in Frage stellen, auch wenn der Verdienst unter der Grenze bleibt. Klären Sie das vor Beginn der Tätigkeit.

Gilt die Hinzuverdienstgrenze auch für die Altersrente danach?

Nein. Für Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht für vorgezogene. Sobald Sie statt der Erwerbsminderungsrente eine Altersrente beziehen, dürfen Sie unbegrenzt verdienen. Nach der Regelaltersgrenze kann Arbeitslohn sogar bis 24.000 € im Jahr steuerfrei sein. Die Grenze auf dieser Seite betrifft also nur die Jahre mit EM-Rente.

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Paragrafen und Quellen

Herausgegeben von

Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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