Rente beantragen: wann der Antrag fällig ist

Die Rente kommt nicht von selbst. Entscheidend sind zwei Termine: der früheste sinnvolle Antrag und die Frist, nach der Monate verloren gehen.

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Rente rechtzeitig beantragen

Regelaltersrente ab

1. Februar 2027

Antrag frühestens sinnvoll1. Februar 2026
Spätestens beantragen bisApril 2027
Bei späterem AntragRente erst ab Antragsmonat
Frühere Rentenarten prüfen →

Eine Altersrente wird nur auf Antrag gezahlt. Sie beginnt mit dem Monat nach dem Erreichen der Altersgrenze, wenn der Antrag bis zum Ende des 3. Kalendermonats danach gestellt wird; wer später kommt, erhält die Rente erst ab dem Monat des Antrags (§ 99 SGB VI). Nachgezahlt wird dann nichts. Frühestens beantragen lässt sich die Rente nach Hinweis der Deutschen Rentenversicherung ein Jahr vor dem Beginn. Beispiel: Wer am 15. September 1960 geboren ist (Regelaltersgrenze: 66 Jahre und 4 Monate), bekommt die Regelaltersrente ab dem 1. Februar 2027; der Antrag ist ab Februar 2026 sinnvoll und spätestens bis Ende April 2027 nötig. Wer erst im Juli 2027 beantragt, verliert bei 1.500 € Rente 5 Monatsrenten, also 7.500 €. Wer am Ersten eines Monats geboren ist, beginnt einen Monat früher, weil das Alter schon am Vortag vollendet ist (§ 187 BGB). Für Frührenten gelten dieselben Fristen, gerechnet ab dem gewählten Beginn.

Die zwei Termine jedes Antrags

Jede Altersrente hat einen ersten möglichen Monat: den Monat nach dem Erreichen der Altersgrenze. Ob die Rente tatsächlich ab diesem Monat fließt, hängt am Antrag. § 99 SGB VI gibt dafür eine Frist von 3 Kalendermonaten nach dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer innerhalb dieser Frist beantragt, bekommt die Rente rückwirkend ab dem ersten möglichen Monat. Wer sie verpasst, bekommt sie ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, und nicht früher.

Am anderen Ende steht der früheste Antrag. Die Deutsche Rentenversicherung bearbeitet Anträge nach eigenem Hinweis frühestens ein Jahr vor dem Rentenbeginn (Deutsche Rentenversicherung). Zwischen diesen beiden Grenzen liegen also gut 15 Monate, in denen der Antrag ohne Nachteil gestellt werden kann. Der Rechner oben zeigt beide Termine für Ihren Geburtsmonat, bezogen auf die Regelaltersrente.

Termine für vier Geburtsdaten

Regelaltersrente, Fristen nach § 99 SGB VI
Geboren amRegelaltersrente abAntrag frühestens abAntrag spätestens bis Ende
15. September 19601. Februar 20271. Februar 2026April 2027
1. September 19601. Januar 20271. Januar 2026März 2027
15. November 19621. August 20291. August 2028Oktober 2029
15. März 19641. April 20311. April 2030Juni 2031

Die ersten beiden Zeilen zeigen den Effekt des Monatsersten. Wer am 1. September 1960 geboren ist, vollendet sein Lebensjahr nach § 187 BGB schon am 31. August und erreicht die Regelaltersgrenze damit einen Monat früher als jemand, der zwei Wochen später Geburtstag hat. Rentenbeginn, frühester Antrag und Frist rücken entsprechend einen Monat nach vorn: 1. Januar 2027 statt 1. Februar 2027. Welche Altersgrenze für Ihren Jahrgang gilt, steht in der Tabelle zum Renteneintrittsalter.

Was eine verpasste Frist kostet

Angenommen, die am 15. September 1960 geborene Versicherte stellt den Antrag erst im Juli 2027, weil sie die Rente für einen Selbstläufer hielt. Die Frist lief Ende April 2027 ab. Die Rente beginnt deshalb erst am 1. Juli 2027 und nicht am 1. Februar 2027. Bei einer Rente von 1.500 € fehlen 5 Zahlungen, zusammen 7.500 €. Anders als bei einem Abschlag bleibt die Rente danach zwar ungekürzt, aber das verlorene Geld kommt nicht zurück. Wer die Regelaltersgrenze erreicht und bewusst länger arbeiten will, sollte das dagegen nicht mit einem verspäteten Antrag verwechseln: Der Zuschlag für den späteren Beginn wird anders berechnet, siehe später in Rente.

Frührente beantragen

Für vorgezogene Renten gelten dieselben Fristen, gerechnet ab dem Monat, in dem Sie die Rente beginnen lassen wollen. Eine am 15. September 1964 geborene Person mit 35 Versicherungsjahren kann die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 1. Oktober 2027 beziehen, mit 14,4 % Abschlag. Der Antrag wäre ab dem 1. Oktober 2026 möglich; wer zum frühesten Termin gehen will, muss ihn spätestens bis Ende Dezember 2027 stellen. Mit 45 Jahren wäre die Rente ohne Abschlag ab dem 1. Oktober 2029 möglich.

Gerade hier lohnt sich Sorgfalt, denn die Wahl der Rentenart ist endgültig: Eine bindend bewilligte Altersrente lässt sich nicht nachträglich gegen eine andere Altersrente austauschen, von einer Ausnahme abgesehen. Wer die Rente nach 35 Jahren mit Abschlag beantragt, obwohl die 45 Jahre zwei Jahre später erreicht wären, behält den Abschlag. Wie hoch er ist und was er über die Jahre kostet, zeigt Frührente; wer ihn ausgleichen will, braucht vor dem Rentenbeginn eine Auskunft nach § 187a SGB VI, die ab 50 erteilt wird.

Frührente: Kosten des Abschlags

Abschlag

7,2 %

Weniger im Monat115 €
Weniger in 20 Jahren27.648 €
Spätere Rente holt auf nach25,8 Jahren
Mit Geburtsdatum rechnen →

Was der Antrag voraussetzt

Für die Regelaltersrente genügen fünf Jahre Wartezeit (§ 50 SGB VI). Für die Rente nach 35 oder 45 Jahren müssen die jeweiligen Zeiten im Versicherungsverlauf stehen, und für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss der Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn anerkannt sein. Der häufigste Grund für Verzögerungen sind Lücken im Verlauf: Ausbildungszeiten, Kindererziehung, Pflege oder Monate der Arbeitslosigkeit, die nicht gemeldet wurden. Wer sie vor dem Antrag klärt, vermeidet Rückfragen. Wie Sie den Verlauf lesen, steht unter Renteninformation verstehen.

Wer nicht ganz aufhören will, kann auch eine Teilrente beantragen, mindestens 10 Prozent der Vollrente (§ 42 SGB VI). Neben einer Altersrente darf seit 2023 unbegrenzt hinzuverdient werden; das muss im Antrag also nicht mehr gegen eine Grenze geprüft werden. Für eine Witwen- oder Witwerrente gilt eine andere Regel: Sie wird bis zu zwölf Monate rückwirkend vor dem Antragsmonat gezahlt.

Nach der Bewilligung

Mit dem Bescheid beginnen die Abzüge. Der Kranken- und Pflegebeitrag wird direkt abgezogen, wenn Sie in der Krankenversicherung der Rentner sind; Einzelheiten unter Krankenversicherung der Rentner. Eine Änderung des Zusatzbeitrags Ihrer Kasse wirkt sich erst im zweiten Monat danach auf die Rente aus. Die Einkommensteuer behält die Rentenversicherung nicht ein; ob eine Steuererklärung nötig ist, hängt vom steuerpflichtigen Teil der Rente und von weiteren Einkünften ab.

Antrag mit Zeiten im Ausland

Wer auch in einem anderen EU-Staat, im EWR oder in der Schweiz versichert war, profitiert von der Koordinierung nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004: Die Zeiten werden für die Wartezeiten zusammengerechnet, und jeder Staat zahlt seinen Teil. Wer Deutschland dagegen verlässt und die fünf Jahre nicht erreicht, kann unter Umständen nach 24 Monaten die Erstattung des Arbeitnehmeranteils beantragen (§ 210 SGB VI); danach besteht kein Rentenanspruch aus diesen Zeiten mehr. Mehr dazu unter Rente im Ausland. Für die persönliche Hilfe beim Antrag sind die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zuständig; diese Seite ist unabhängig und berät nicht im Einzelfall.

Was Versicherte fragen

Wie viele Monate vor Rentenbeginn sollte ich den Antrag stellen?

Die Deutsche Rentenversicherung nimmt Anträge frühestens ein Jahr vor dem Rentenbeginn an. Wer nicht bis zum letzten Monat wartet, lässt Zeit, Lücken im Versicherungsverlauf zu klären, damit die erste Zahlung pünktlich kommt. Wer am 15. September 1960 geboren ist, kann ab Februar 2026 beantragen; die Rente beginnt am 1. Februar 2027.

Was passiert, wenn ich die Rente zu spät beantrage?

Wer den Antrag nach dem Ende des dritten Kalendermonats nach Erreichen der Altersgrenze stellt, bekommt die Rente erst ab dem Antragsmonat. Die Monate davor sind verloren, eine Nachzahlung gibt es nicht. Im Beispiel mit Rentenbeginn 1. Februar 2027 und Antrag im Juli 2027 fehlen 5 Monatsrenten, bei 1.500 € also 7.500 €.

Ich bin am Ersten eines Monats geboren: verschiebt das Rentenbeginn und Antragsfrist?

Nach § 187 BGB ist ein Lebensjahr mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag vollendet. Wer am 1. Oktober Geburtstag hat, erreicht sein Alter also am 30. September, und die Rente beginnt am 1. Oktober statt am 1. November. Das gilt für alle Altersrenten und verschiebt auch die Antragsfrist um einen Monat nach vorn.

Kann ich die Frührente mit Abschlag später in eine abschlagsfreie Rente umwandeln?

Nein. Ist eine Altersrente bindend bewilligt, lässt sie sich nicht mehr gegen eine andere Altersrente tauschen, von einer Ausnahme abgesehen. Wer mit 63 die Rente nach 35 Jahren nimmt, behält den Abschlag also auch dann, wenn später die 45 Jahre oder eine Schwerbehinderung nachgewiesen würden. Klären Sie deshalb vor dem Antrag, welche Rentenart Ihnen zum gewünschten Termin zusteht.

Werden Steuern und Krankenkasse automatisch von der Rente abgezogen?

Den Kranken- und Pflegebeitrag behält die Rentenversicherung direkt ein, wenn Sie gesetzlich versichert sind; sie trägt die Hälfte des Krankenkassenbeitrags. Die Einkommensteuer zieht sie nicht ab. Ob Steuer anfällt, ergibt sich erst aus der Steuererklärung. Was netto bleibt, zeigt der Rechner für die Nettorente.

Was muss ich vor dem Rentenantrag erledigt haben?

Prüfen Sie den Versicherungsverlauf auf Lücken: Ausbildung, Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit und Zeiten im Ausland sollten vollständig erfasst sein. Wer den Abschlag einer Frührente ausgleichen will, braucht vorher eine Auskunft über die Ausgleichszahlung, die es ab 50 gibt. Wer eine Schwerbehinderung geltend machen will, braucht den anerkannten Grad bei Rentenbeginn.

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Paragrafen und Quellen

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Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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