Rente für den Jahrgang 1962
Beim Jahrgang 1962 entscheidet der Geburtsmonat, ob die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren noch 2026 oder erst 2027 beginnt.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Frühester Rentenbeginn
1. Juli 2025
mit 63 Jahren, Abschlag 13,2 %
| Regelaltersrente | 1. März 2029 |
|---|---|
| Langjährig Versicherte (35 J.) | 1. Juli 2025 · −13,2 % |
| Ohne Abschlag ab | 1. März 2029 |
| Rente beim frühesten Beginn | 1.389 € |
Wenn der Kommissionsvorschlag Gesetz würde
Frühestens 1. Juli 2026 (12 Monate später), Abschlag 9,6 %; ohne Abschlag ab 1. März 2029.
Szenario ohne Übergangsregeln. Kein Gesetzentwurf veröffentlicht, es gilt das heutige Recht.
Rechenweg Schritt für Schritt
- Regelaltersgrenze Jahrgang 1962: 66 Jahre und 8 Monate (§ 235 Abs. 2 SGB VI). Beginn am 1. März 2029, dem Monat nach Vollendung des Alters (§ 99 SGB VI).
- Mit 40 Jahren ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt: frühestens mit 63, je Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI).
- Kommissionsvorschlag (kein Gesetz): ohne 45-Jahre-Rente und mit Mindestalter 64 wäre der früheste Beginn 1. Juli 2026 mit 9,6 % Abschlag.
Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir
Für 1962 Geborene liegt die Grenze der Rente nach 45 Versicherungsjahren bei 64 Jahren und 8 Monaten (§ 236b SGB VI), die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 8 Monaten (§ 235). Mit 63 und 35 Jahren ist der Beginn möglich, kostet aber 44 Monate mal 0,3 %, also 13,2 % Abschlag. Die 45-Jahre-Rente fällt bei diesem Jahrgang über den Jahreswechsel: Wer bis März geboren ist, kann sie noch 2026 beginnen, alle anderen 2027. Im Beispiel mit Geburtstag am 8. Juli 1962 ist der erste abschlagsfreie Monat der 1. April 2027, der Antrag ist seit dem 1. April 2026 möglich, der Besteuerungsanteil beträgt 84,5 %. Regulär beginnt die Rente am 1. April 2029. Würde der Kommissionsvorschlag vom 23. Juni 2026 ohne Übergang gelten, entfiele die 45-Jahre-Rente: Ein Beginn im April 2027 kostete dann 7,2 % Abschlag. Das ist ein Szenario, kein Gesetz; ein Entwurf ist nicht veröffentlicht.
Ein Jahrgang, zwei Startjahre
Die 45-Jahre-Grenze steigt für 1962 Geborene auf 64 Jahre und 8 Monate (§ 236b SGB VI). Weil die acht Monate über den Jahreswechsel reichen, beginnt die abschlagsfreie Rente je nach Geburtsmonat in zwei verschiedenen Kalenderjahren, mit unterschiedlichem Steueranteil. Gerechnet mit einem Geburtstag jeweils am 15.:
| Geboren im | Nach 45 Jahren ab | Steueranteil | Regulär ab |
|---|---|---|---|
| Januar | 1. Oktober 2026 | 84,0 % | 1. Oktober 2028 |
| Februar | 1. November 2026 | 84,0 % | 1. November 2028 |
| März | 1. Dezember 2026 | 84,0 % | 1. Dezember 2028 |
| April | 1. Januar 2027 | 84,5 % | 1. Januar 2029 |
| Mai | 1. Februar 2027 | 84,5 % | 1. Februar 2029 |
| Juni | 1. März 2027 | 84,5 % | 1. März 2029 |
| Juli | 1. April 2027 | 84,5 % | 1. April 2029 |
| August | 1. Mai 2027 | 84,5 % | 1. Mai 2029 |
| September | 1. Juni 2027 | 84,5 % | 1. Juni 2029 |
| Oktober | 1. Juli 2027 | 84,5 % | 1. Juli 2029 |
| November | 1. August 2027 | 84,5 % | 1. August 2029 |
| Dezember | 1. September 2027 | 84,5 % | 1. September 2029 |
Wer am 1. eines Monats geboren ist, liegt jeweils einen Monat früher. Für die Rente mit 63 nach 35 Jahren spielt die Zweiteilung keine Rolle: Der 63. Geburtstag lag für alle 1962 Geborenen im Jahr 2025.
Beispiel 8. Juli 1962: die Termine im Überblick
- 1. April 2024: frühester Beginn bei anerkannter Schwerbehinderung, mit 10,8 % Abschlag.
- 1. August 2025: frühester Beginn nach 35 Jahren, mit 13,2 % Abschlag (§ 77 SGB VI).
- 1. April 2026: ab hier lässt sich die 45-Jahre-Rente beantragen, ein Jahr vor dem Beginn.
- 1. April 2027: abschlagsfrei nach 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung.
- 1. April 2029: Regelaltersrente mit 66 Jahren und 8 Monaten (§ 235).
Zwischen der 45-Jahre-Rente und der Regelaltersrente liegen 24 Monate. Wer die 45 Jahre knapp verfehlt, kann sie oft noch erreichen, wenn er weiterarbeitet; welche Zeiten zählen, steht in § 51 Abs. 3a SGB VI und ausführlich unter Wartezeit von 45 Jahren. Vorsicht bei Arbeitslosigkeit kurz vor dem Ziel: Arbeitslos vor der Rente erklärt die Zwei-Jahres-Regel.
Geltendes Recht und Vorschlag nebeneinander
Der Jahrgang 1962 ist der erste der Übergangsjahrgänge, bei dem die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren teilweise erst 2027 beginnt, also nach dem Zeitpunkt, bis zu dem die Koalition ein Gesetz anstrebt (Bundesregierung). Die Kommission empfiehlt, diese Rentenart abzuschaffen und den frühesten Beginn nach 35 Jahren auf 64 zu setzen. Ohne Übergangsregel gerechnet, ergäbe das für das Beispiel:
| Geltendes Recht | Vorschlag ohne Übergang | |
|---|---|---|
| Frühester Beginn nach 35 Jahren | 1. August 2025, 13,2 % | 1. August 2026, 9,6 % |
| Abschlagsfrei mit 45 Jahren | 1. April 2027 | 1. April 2029 |
| Abschlag bei Beginn 1. April 2027 | 0,0 % | 7,2 % |
| Rente aus 1.500 € bei diesem Beginn | 1.500 € | 1.392 € |
Die Kommission verlangt ausdrücklich Vertrauensschutz; welche Geburtsjahrgänge er umfasst, kann erst ein Gesetz festlegen. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass bis dahin das geltende Recht maßgeblich ist. Aktuelles unter Rentenreform.
Der Abstand zu 1961 und 1963
Gegenüber 1961 kommen zwei Monate hinzu, gegenüber 1963 fehlen noch zwei: Dort liegen die Grenzen bei 64 Jahren und 10 Monaten und 66 Jahren und 10 Monaten, und der höchste Abschlag mit 63 erreicht 13,8 %. Das Rentenfenster oben rechnet jeden Geburtstag dieses Jahrgangs auf den Monat genau.