Rente für den Jahrgang 1965
Für 1965 Geborene gelten dieselben Altersgrenzen wie für 1964; anders ist der Kalender, und mit ihm Steuer und Reformrisiko.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Frühester Rentenbeginn
1. Juli 2028
mit 63 Jahren, Abschlag 14,4 %
| Regelaltersrente | 1. Juli 2032 |
|---|---|
| Langjährig Versicherte (35 J.) | 1. Juli 2028 · −14,4 % |
| Ohne Abschlag ab | 1. Juli 2032 |
| Rente beim frühesten Beginn | 1.370 € |
Wenn der Kommissionsvorschlag Gesetz würde
Frühestens 1. Juli 2029 (12 Monate später), Abschlag 10,8 %; ohne Abschlag ab 1. Juli 2032.
Szenario ohne Übergangsregeln. Kein Gesetzentwurf veröffentlicht, es gilt das heutige Recht.
Rechenweg Schritt für Schritt
- Regelaltersgrenze Jahrgang 1965: 67 Jahre (§ 35 SGB VI). Beginn am 1. Juli 2032, dem Monat nach Vollendung des Alters (§ 99 SGB VI).
- Mit 40 Jahren ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt: frühestens mit 63, je Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI).
- Kommissionsvorschlag (kein Gesetz): ohne 45-Jahre-Rente und mit Mindestalter 64 wäre der früheste Beginn 1. Juli 2029 mit 10,8 % Abschlag.
Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir
Rechtlich unterscheidet sich der Jahrgang 1965 nicht vom Jahrgang 1964: Regelaltersgrenze 67 Jahre (§ 35 SGB VI), abschlagsfrei nach 45 Jahren mit 65 (§ 38), bei Schwerbehinderung ebenfalls mit 65 und frühestens mit 62 (§ 37), nach 35 Jahren frühestens mit 63 und dann 14,4 % Abschlag (§ 36). Was sich ändert, ist das Kalenderjahr. Wer am 20. Mai 1965 geboren ist, kann frühestens am 1. Juni 2028 gehen, nach 45 Jahren ohne Abschlag am 1. Juni 2030, regulär am 1. Juni 2032. Weil der Besteuerungsanteil mit jedem Startjahr um einen halben Punkt steigt, versteuert dieser Jahrgang bei gleichem Alter mehr als 1964 Geborene: 85,0 % bei Beginn mit 63, 87,0 % mit 67. Zugleich liegt jeder Termin weiter hinter dem Zeitpunkt, bis zu dem die Koalition ein Gesetz zum Kommissionsvorschlag anstrebt. Ohne Übergang gerechnet, begänne die früheste Rente erst am 1. Juni 2029. Das ist ein Vorschlag, kein Gesetz.
Dasselbe Recht, ein anderer Kalender
Seit dem Jahrgang 1964 gelten die Altersgrenzen der Grundvorschriften ohne Übergangsstufe: § 35 für die Regelaltersrente, § 36 nach 35 Jahren, § 37 bei Schwerbehinderung, § 38 nach 45 Jahren. Für 1965 Geborene ändert sich daran nach geltendem Recht nichts. Die Seite zum Jahrgang 1964 beschreibt diese Grenzen; hier geht es darum, wann sie für den Folgejahrgang greifen und was daraus folgt.
Der Kalender 2026 bis 2032
Mit Geburtstag am 20. Mai 1965 verteilen sich die Entscheidungen so auf die Jahre; die letzte Spalte nennt den Besteuerungsanteil, der für einen Rentenbeginn in diesem Jahr gälte (§ 22 EStG):
| Jahr | Alter | Was in diesem Jahr möglich wird | Steueranteil |
|---|---|---|---|
| 2026 | 61 | noch keine Altersrente; Versicherungsverlauf klären | 84,0 % |
| 2027 | 62 | Schwerbehinderung: ab 1. Juni 2027, 10,8 % Abschlag | 84,5 % |
| 2028 | 63 | 35 Jahre: ab 1. Juni 2028, 14,4 % Abschlag | 85,0 % |
| 2029 | 64 | 35 Jahre: 10,8 % Abschlag bei Beginn im Juni 2029 | 85,5 % |
| 2030 | 65 | 45 Jahre oder Schwerbehinderung: ab 1. Juni 2030 ohne Abschlag | 86,0 % |
| 2031 | 66 | nach dem Vorschlag Beginn der Kopplung der Regelaltersgrenze (kein Gesetz) | 86,5 % |
| 2032 | 67 | Regelaltersrente ab 1. Juni 2032 | 87,0 % |
Wer am 1. eines Monats geboren ist, beginnt jeweils einen Monat früher; bei einem Geburtstag am 1. Januar kann ein Termin dadurch ins Vorjahr rücken. Das Rentenfenster oben rechnet Ihren genauen Tag.
Gleiches Alter, höherer Steueranteil
Vergleicht man denselben Geburtstag ein Jahr früher, sieht man den reinen Kalendereffekt. Wer am 20. Mai 1964 geboren ist, versteuert bei Beginn mit 63 84,5 %, wer am 20. Mai 1965 geboren ist, 85,0 %. Bei der Rente nach 45 Jahren sind es 85,5 % gegenüber 86,0 %, bei der Regelaltersrente 86,5 % gegenüber 87,0 %. Der Unterschied ist je Jahr klein, wirkt aber über die ganze Bezugsdauer, weil der steuerfreie Teil im Jahr nach dem Beginn als Eurobetrag festgeschrieben wird. Mehr dazu unter Besteuerung der Rente.
Näher am Reformvorschlag als 1964
Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 unter anderem empfohlen, die Rente nach 45 Jahren abzuschaffen und den frühesten Beginn nach 35 Jahren auf 64 anzuheben; der Koalitionsausschuss strebt ein Gesetz bis Ende 2026 an (Bundesregierung). Für 1965 Geborene liegt jeder Rentenbeginn mindestens ein Jahr hinter dem entsprechenden Termin des Jahrgangs 1964. Rechnet man den Vorschlag ohne Übergang durch, ergibt sich im Beispiel:
- frühester Beginn nach 35 Jahren am 1. Juni 2029 statt am 1. Juni 2028, mit 10,8 % statt 14,4 % Abschlag;
- keine abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren mehr: Ein Beginn am 1. Juni 2030 kostete 7,2 %, aus 1.500 € würden 1.392 €.
Die Kommission verlangt Vertrauensschutz; wen er erfasst, regelt erst ein Gesetz. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass für jede Rente das Recht zum Zeitpunkt ihres Beginns gilt und ein Antrag höchstens ein Jahr vorher möglich ist. Planen lässt sich deshalb nur mit beiden Varianten; den Stand verfolgt Rentenreform.
Zwischen 1964 und 1966
Nach geltendem Recht trennt die drei Jahrgänge nur das Kalenderjahr. Der Jahrgang 1966 wird 63 erst 2029, die Regelaltersrente beginnt 2033; die Tabelle aller Jahrgänge zeigt die Grenzen im Überblick.