Rente für den Jahrgang 1965

Für 1965 Geborene gelten dieselben Altersgrenzen wie für 1964; anders ist der Kalender, und mit ihm Steuer und Reformrisiko.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

laut Renteninformation

Zeile „Regelaltersrente“ der Renteninformation

Frühester Rentenbeginn

1. Juli 2028

mit 63 Jahren, Abschlag 14,4 %

Regelaltersrente1. Juli 2032
Langjährig Versicherte (35 J.)1. Juli 2028 · −14,4 %
Ohne Abschlag ab1. Juli 2032
Rente beim frühesten Beginn1.370 €

Wenn der Kommissionsvorschlag Gesetz würde

Frühestens 1. Juli 2029 (12 Monate später), Abschlag 10,8 %; ohne Abschlag ab 1. Juli 2032.

Szenario ohne Übergangsregeln. Kein Gesetzentwurf veröffentlicht, es gilt das heutige Recht.

Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Regelaltersgrenze Jahrgang 1965: 67 Jahre (§ 35 SGB VI). Beginn am 1. Juli 2032, dem Monat nach Vollendung des Alters (§ 99 SGB VI).
  2. Mit 40 Jahren ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt: frühestens mit 63, je Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI).
  3. Kommissionsvorschlag (kein Gesetz): ohne 45-Jahre-Rente und mit Mindestalter 64 wäre der früheste Beginn 1. Juli 2029 mit 10,8 % Abschlag.

Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir

Rechtlich unterscheidet sich der Jahrgang 1965 nicht vom Jahrgang 1964: Regelaltersgrenze 67 Jahre (§ 35 SGB VI), abschlagsfrei nach 45 Jahren mit 65 (§ 38), bei Schwerbehinderung ebenfalls mit 65 und frühestens mit 62 (§ 37), nach 35 Jahren frühestens mit 63 und dann 14,4 % Abschlag (§ 36). Was sich ändert, ist das Kalenderjahr. Wer am 20. Mai 1965 geboren ist, kann frühestens am 1. Juni 2028 gehen, nach 45 Jahren ohne Abschlag am 1. Juni 2030, regulär am 1. Juni 2032. Weil der Besteuerungsanteil mit jedem Startjahr um einen halben Punkt steigt, versteuert dieser Jahrgang bei gleichem Alter mehr als 1964 Geborene: 85,0 % bei Beginn mit 63, 87,0 % mit 67. Zugleich liegt jeder Termin weiter hinter dem Zeitpunkt, bis zu dem die Koalition ein Gesetz zum Kommissionsvorschlag anstrebt. Ohne Übergang gerechnet, begänne die früheste Rente erst am 1. Juni 2029. Das ist ein Vorschlag, kein Gesetz.

Dasselbe Recht, ein anderer Kalender

Seit dem Jahrgang 1964 gelten die Altersgrenzen der Grundvorschriften ohne Übergangsstufe: § 35 für die Regelaltersrente, § 36 nach 35 Jahren, § 37 bei Schwerbehinderung, § 38 nach 45 Jahren. Für 1965 Geborene ändert sich daran nach geltendem Recht nichts. Die Seite zum Jahrgang 1964 beschreibt diese Grenzen; hier geht es darum, wann sie für den Folgejahrgang greifen und was daraus folgt.

Der Kalender 2026 bis 2032

Mit Geburtstag am 20. Mai 1965 verteilen sich die Entscheidungen so auf die Jahre; die letzte Spalte nennt den Besteuerungsanteil, der für einen Rentenbeginn in diesem Jahr gälte (§ 22 EStG):

Jahrgang 1965, Geburtstag 20. Mai; Alter am Jahresende
JahrAlterWas in diesem Jahr möglich wirdSteueranteil
202661noch keine Altersrente; Versicherungsverlauf klären84,0 %
202762Schwerbehinderung: ab 1. Juni 2027, 10,8 % Abschlag84,5 %
20286335 Jahre: ab 1. Juni 2028, 14,4 % Abschlag85,0 %
20296435 Jahre: 10,8 % Abschlag bei Beginn im Juni 202985,5 %
20306545 Jahre oder Schwerbehinderung: ab 1. Juni 2030 ohne Abschlag86,0 %
203166nach dem Vorschlag Beginn der Kopplung der Regelaltersgrenze (kein Gesetz)86,5 %
203267Regelaltersrente ab 1. Juni 203287,0 %

Wer am 1. eines Monats geboren ist, beginnt jeweils einen Monat früher; bei einem Geburtstag am 1. Januar kann ein Termin dadurch ins Vorjahr rücken. Das Rentenfenster oben rechnet Ihren genauen Tag.

Gleiches Alter, höherer Steueranteil

Vergleicht man denselben Geburtstag ein Jahr früher, sieht man den reinen Kalendereffekt. Wer am 20. Mai 1964 geboren ist, versteuert bei Beginn mit 63 84,5 %, wer am 20. Mai 1965 geboren ist, 85,0 %. Bei der Rente nach 45 Jahren sind es 85,5 % gegenüber 86,0 %, bei der Regelaltersrente 86,5 % gegenüber 87,0 %. Der Unterschied ist je Jahr klein, wirkt aber über die ganze Bezugsdauer, weil der steuerfreie Teil im Jahr nach dem Beginn als Eurobetrag festgeschrieben wird. Mehr dazu unter Besteuerung der Rente.

Näher am Reformvorschlag als 1964

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 unter anderem empfohlen, die Rente nach 45 Jahren abzuschaffen und den frühesten Beginn nach 35 Jahren auf 64 anzuheben; der Koalitionsausschuss strebt ein Gesetz bis Ende 2026 an (Bundesregierung). Für 1965 Geborene liegt jeder Rentenbeginn mindestens ein Jahr hinter dem entsprechenden Termin des Jahrgangs 1964. Rechnet man den Vorschlag ohne Übergang durch, ergibt sich im Beispiel:

  • frühester Beginn nach 35 Jahren am 1. Juni 2029 statt am 1. Juni 2028, mit 10,8 % statt 14,4 % Abschlag;
  • keine abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren mehr: Ein Beginn am 1. Juni 2030 kostete 7,2 %, aus 1.500 € würden 1.392 €.

Die Kommission verlangt Vertrauensschutz; wen er erfasst, regelt erst ein Gesetz. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass für jede Rente das Recht zum Zeitpunkt ihres Beginns gilt und ein Antrag höchstens ein Jahr vorher möglich ist. Planen lässt sich deshalb nur mit beiden Varianten; den Stand verfolgt Rentenreform.

Zwischen 1964 und 1966

Nach geltendem Recht trennt die drei Jahrgänge nur das Kalenderjahr. Der Jahrgang 1966 wird 63 erst 2029, die Regelaltersrente beginnt 2033; die Tabelle aller Jahrgänge zeigt die Grenzen im Überblick.

Was Versicherte fragen

Wann kann ich mit Jahrgang 1965 frühestens in Rente gehen?

Mit 35 Versicherungsjahren ab 63, also 2028, dann aber mit 14,4 % Abschlag. Bei anerkannter Schwerbehinderung schon ab 62, im Beispiel mit Geburtstag am 20. Mai ab dem 1. Juni 2027, mit 10,8 %. Ohne Abschlag geht es frühestens mit 65, nach 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung, also 2030.

Ist für den Jahrgang 1965 irgendetwas anders als für den Jahrgang 1964?

Nicht bei den Altersgrenzen: Beide Jahrgänge gehören zu den ersten mit den endgültigen Regeln der §§ 35 bis 38 SGB VI. Anders sind die Kalenderjahre und damit der Besteuerungsanteil, der für jeden Start ein Jahr später um 0,5 Prozentpunkte höher liegt. Und je später ein Jahrgang 63 wird, desto eher fällt sein Beginn in die Zeit nach einer möglichen Reform.

Wie viel Prozent der Rente sind beim Jahrgang 1965 steuerpflichtig?

Es zählt das Jahr des Beginns (§ 22 EStG). Im Beispiel mit Geburtstag am 20. Mai sind es 85,0 % bei Beginn 2028 mit 63, 86,0 % bei Beginn 2030 nach 45 Jahren und 87,0 % beim Regelbeginn 2032. Der übrige Teil bleibt als fester Eurobetrag steuerfrei, auch wenn die Rente später steigt.

Kann die Rente mit 63 für Menschen mit Jahrgang 1965 noch wegfallen?

Die Kommission empfiehlt, den frühesten Beginn nach 35 Jahren von 63 auf 64 anzuheben. Ohne Übergang wäre das im Beispiel der 1. Juni 2029 mit 10,8 % Abschlag. Ob und ab welchem Jahrgang das gilt, entscheidet erst ein Gesetz; ein Entwurf ist nicht veröffentlicht. Bis dahin bleibt der früheste Beginn mit 63 geltendes Recht.

Gilt für den Jahrgang 1965 schon die Kopplung an die Lebenserwartung?

Nein, sie ist nur vorgeschlagen. Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze ab 2031 im Verhältnis 2:1 an die Lebenserwartung zu binden, bis 2041 etwa von 67 auf 67,5. Der Regelbeginn des Jahrgangs liegt 2032, also nach 2031. Welche Grenze sich daraus für 1965 ergäbe, legt der Vorschlag nicht fest, und der Rechner oben bildet die Kopplung nicht ab.

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Paragrafen und Quellen

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Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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