Länger arbeiten: Zuschlag auf die Rente und Aktivrente

Wer die Altersrente nach der Regelaltersgrenze noch nicht bezieht, bekommt sie später dauerhaft höher. Ob das aufgeht, hängt vor allem an der Laufzeit.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Länger arbeiten: Zuschlag auf die Rente

Zuschlag

6,0 %

Rente mit Zuschlag1.590 €
Mehr pro Monat90 €
Ausgelassene Zahlungen18.000 €

Beiträge aus der Arbeit in dieser Zeit bringen zusätzlich Entgeltpunkte.

Regelaltersgrenze für Ihren Jahrgang →

Wer die Regelaltersrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze beginnen lässt, erhält für jeden Monat des Aufschubs 0,5 % Zuschlag, lebenslang (§ 77 SGB VI). Zwölf Monate ergeben 6,0 %, 24 Monate 12,0 %, 36 Monate 18,0 %. Bei 1.500 € Rente bringt ein Jahr Aufschub 90 € mehr im Monat; dafür fallen zwölf Zahlungen weg, zusammen 18.000 €. Aufgeholt ist das erst nach rund 16,7 Jahren Rentenbezug. Wer in der Zeit arbeitet und Beiträge zahlt, erwirbt zusätzlich Entgeltpunkte: Ein Jahr mit 40.000 € Bruttolohn bringt 0,77 Punkte, also 32,74 € Monatsrente mehr. Seit der Aktivrente ist Arbeitslohn nach der Regelaltersgrenze bis 24.000 € im Jahr steuerfrei, für Beschäftigte (§ 3 EStG). Die Regelaltersgrenze liegt ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren: Bei einem Geburtstag am 15. Juni 1964 beginnt die Regelaltersrente am 1. Juli 2031, nach einem Jahr Aufschub am 1. Juli 2032.

Wie der Zuschlag entsteht

Der Zugangsfaktor ist die Zahl, mit der die Entgeltpunkte beim Rentenbeginn multipliziert werden. Bei einem Beginn genau zur Regelaltersgrenze ist er 1,0. Jeder Kalendermonat nach der Regelaltersgrenze, in dem trotz Anspruch keine Rente bezogen wird, erhöht ihn um 0,005 (§ 77 SGB VI). Der Zuschlag gilt dann für die gesamte Laufzeit dieser Rente. Er ist das Gegenstück zum Abschlag von 0,3 % je Monat beim frühen Beginn, aber höher pro Monat: Wer ein Jahr später geht, gewinnt mehr Prozent, als er bei einem Jahr früher verlieren würde.

Eine Erklärung gegenüber der Rentenversicherung braucht der Aufschub nicht. Die Rente wird nur auf Antrag gezahlt, also schiebt auf, wer keinen Antrag stellt. Wichtig ist der spätere Antrag: Er muss innerhalb der Frist für den gewünschten Startmonat eingehen, sonst beginnt die Rente erst im Monat des Antrags. Wie die Frist läuft, steht unter Rente beantragen.

Rente mit 67 und später: die Termine je Jahrgang

Die Regelaltersgrenze ist schrittweise gestiegen und erreicht mit dem Jahrgang 1964 die 67 (§ 35, § 235 SGB VI). Die Tabelle zeigt für einen Geburtstag am 15. Juni, wann die Regelaltersrente beginnt und wann sie nach einem Jahr Aufschub mit 6,0 % Zuschlag beginnen würde:

Geburtstag 15. Juni
JahrgangRegelaltersgrenzeRegelaltersrente abNach 12 Monaten Aufschub
195966 Jahre und 2 Monate1. September 20251. September 2026
196066 Jahre und 4 Monate1. November 20261. November 2027
196166 Jahre und 6 Monate1. Januar 20281. Januar 2029
196266 Jahre und 8 Monate1. März 20291. März 2030
196366 Jahre und 10 Monate1. Mai 20301. Mai 2031
196467 Jahre1. Juli 20311. Juli 2032
197067 Jahre1. Juli 20371. Juli 2038

Für alle Jahrgänge ab 1964 bleibt es bei 67, solange das Gesetz nicht geändert wird; die Zeile 1970 steht stellvertretend für alle Späteren. Wer 1964 geboren ist, kann die Regelaltersrente ab dem 1. Juli 2031 beziehen; mit einem Jahr Aufschub beginnt sie am 1. Juli 2032. Die frühen Wege vor der Regelaltersgrenze erklärt die Tabelle zum Renteneintrittsalter.

Was ein, zwei oder drei Jahre Aufschub bringen

Rente zur Regelaltersgrenze 1.500 €, ohne Rentenanpassungen und ohne neue Entgeltpunkte
AufschubZuschlagAus 1.500 € werdenAusgelassene ZahlungenAufgeholt nach
12 Monate6,0 %1.590 €18.000 €16,7 Jahren
24 Monate12,0 %1.680 €36.000 €16,7 Jahren
36 Monate18,0 %1.770 €54.000 €16,7 Jahren

Die letzte Spalte ist die eigentliche Antwort auf die Frage „lohnt sich das?“. Sie bleibt gleich, egal wie lange aufgeschoben wird, weil der Verzicht und der Zuschlag im selben Verhältnis wachsen. Rund 16,7 Jahre muss die erhöhte Rente laufen, bis der Aufschub aufgeholt ist. Wer mit 68 beginnt, ist dann Mitte 80. Die Rechnung lässt Rentenanpassungen weg, die beide Varianten gleichermaßen erhöhen, und sie lässt die Entgeltpunkte aus Arbeit weg, die den Aufschub attraktiver machen.

Weiterarbeit bringt neue Entgeltpunkte

Wer nach der Regelaltersgrenze arbeitet und dabei Rentenbeiträge zahlt, sammelt weiter Entgeltpunkte. Ein Jahresbrutto von 40.000 € ergibt mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 € 0,77 Punkte, beim aktuellen Rentenwert von 42,52 € also 32,74 € Monatsrente. Das gilt auch, wenn die Rente bereits läuft: Beiträge nach dem Rentenbeginn werden jeweils zum 1. Juli des Folgejahres als Zuschlag an Entgeltpunkten in die laufende Rente eingerechnet (§ 66 SGB VI). Ein Jahr Arbeit ändert die Monatsrente damit weniger als ein Jahr Aufschub, kostet aber keine einzige Rentenzahlung, wenn die Rente parallel bezogen wird.

Seit 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Rente und Lohn lassen sich also uneingeschränkt kombinieren, ab der Regelaltersgrenze ebenso wie vorher. Wie das bei vorgezogenen Renten aussieht, steht unter Hinzuverdienst zur Rente.

Lohn neben der Altersrente: was steuerfrei bleibt

Steuerfrei im Jahr

24.000 €

Steuerpflichtiger Lohn im Jahr6.000 €
Hinzuverdienstgrenze Altersrentekeine seit 2023
Steuer allein auf den Lohnrest (nach 1.230 € Pauschbetrag)0 €

Die Steuerbefreiung gilt ab dem Monat nach der Regelaltersgrenze und nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige.

Nettorente rechnen →

Aktivrente: Lohn bis 24.000 € steuerfrei

Mit der Aktivrente ist Arbeitslohn aus einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis 24.000 € im Jahr von der Einkommensteuer befreit (§ 3 EStG). Die Steuerfreiheit beginnt mit dem Monat nach Erreichen der Grenze; für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, sinkt der Höchstbetrag um ein Zwölftel. Sie gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für Gewinne aus selbstständiger Arbeit.

Ein vereinfachtes Beispiel aus dem Motor, ohne Werbungskosten und Sozialabgaben auf den Lohn: 1.500 € Rente ab 2027 und 24.000 € Lohn im Jahr. Ohne Aktivrente fielen rund 6.229 € Einkommensteuer und Soli an, mit Aktivrente 72 €. Der Unterschied von rund 6.157 € im Jahr bleibt netto mehr übrig.

Später beginnen, höherer Steueranteil

Ein Nebeneffekt des Aufschubs betrifft die Steuer. Der steuerpflichtige Teil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 EStG): 84,5 % bei Beginn 2027, 85,0 % bei 2028, 85,5 % bei 2029. Jedes Jahr Aufschub erhöht ihn um einen halben Prozentpunkt, für die gesamte Laufzeit. Gegen den Zuschlag ist das wenig, aber es gehört in eine ehrliche Rechnung. Mehr dazu unter Besteuerung der Rente.

Teilweise aufschieben

Zwischen „alles sofort“ und „alles später“ liegt die Teilrente: Ab der Regelaltersgrenze lässt sich auch nur ein Teil der Rente beziehen, mindestens 10 Prozent der Vollrente. Wie sich Teilrente, Lohn und spätere Vollrente zueinander verhalten, zeigt Teilrente. Für eine verbindliche Berechnung Ihres Falls sind die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zuständig; diese Seite ist unabhängig und berät nicht im Einzelfall.

Was die Kommission vorschlägt

Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln, im Verhältnis 2:1, sodass sie bis 2041 von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigen würde. Außerdem sollen Abschläge und Zuschläge regelmäßig überprüft werden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Das sind Vorschläge, kein geltendes Recht; einen veröffentlichten Gesetzentwurf gibt es nicht. Den Stand fasst Rentenreform zusammen.

Was Versicherte fragen

Wie viel mehr Rente bekomme ich, wenn ich ein Jahr länger arbeite?

Zwei Dinge kommen zusammen. Lassen Sie die Rente ein Jahr nach der Regelaltersgrenze beginnen, steigt sie um 6,0 %, bei 1.500 € also um 90 € im Monat. Zahlen Sie in dem Jahr Beiträge aus 40.000 € Lohn, kommen nach dem Motor rund 32,74 € aus neuen Entgeltpunkten dazu. Beides gilt lebenslang.

Ab wann lohnt sich der Rentenaufschub?

Rein rechnerisch, wenn die Rente lange genug läuft. Bei einem Jahr Aufschub verzichten Sie auf zwölf Monatsrenten und bekommen danach 6,0 % mehr. Das gleicht sich nach etwa 16,7 Jahren Rentenbezug aus, also mit knapp 85, wenn die Rente mit 68 beginnt. Bei zwei oder drei Jahren Aufschub bleibt diese Dauer gleich, weil Zuschlag und Verzicht im gleichen Verhältnis wachsen.

Muss ich der Rentenversicherung den Aufschub mitteilen?

Nein. Die Rente wird nur auf Antrag gezahlt. Wer nach der Regelaltersgrenze keinen Antrag stellt, schiebt sie automatisch auf, und jeder volle Monat ohne Rentenbezug erhöht später den Zugangsfaktor. Wichtig ist nur, den Antrag dann rechtzeitig für den gewünschten Startmonat zu stellen, sonst beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.

Was bringt die Aktivrente, wenn ich nach 67 weiterarbeite?

Arbeitslohn aus einer Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze ist bis 24.000 € im Jahr einkommensteuerfrei, ab dem Monat nach Erreichen der Grenze. Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, sinkt der Betrag um ein Zwölftel. Selbstständige Einkünfte sind nicht erfasst. Bei 1.500 € Rente ab 2027 und 24.000 € Lohn spart das nach dem Motor rund 6.157 € Steuer im Jahr.

Ist es besser, die Rente zu beziehen und trotzdem weiterzuarbeiten?

Das sind zwei verschiedene Wege. Wer ab der Regelaltersgrenze Rente bezieht und arbeitet, hat sofort beide Einkommen; Hinzuverdienstgrenzen gibt es nicht. Neue Beiträge erhöhen die Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres. Wer aufschiebt, verzichtet auf die Zahlungen und bekommt dafür 0,5 % je Monat.

Wird der Zuschlag für späteren Rentenbeginn mit der Reform geändert?

Die Alterssicherungskommission hat 2026 empfohlen, Abschläge und Zuschläge regelmäßig zu überprüfen. Eine neue Höhe hat sie nicht festgelegt, und ein Gesetzentwurf ist nicht veröffentlicht. Bis zu einer Änderung gilt der Zuschlag nach § 77 SGB VI unverändert, und für jede Rente gilt das Recht bei ihrem Beginn.

Passend dazu

Paragrafen und Quellen

Herausgegeben von

Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

Aktualisiert am · Redaktionsgrundsätze · Kontakt

Rechtsstand 2026, gelesen am