Länger arbeiten: Zuschlag auf die Rente und Aktivrente
Wer die Altersrente nach der Regelaltersgrenze noch nicht bezieht, bekommt sie später dauerhaft höher. Ob das aufgeht, hängt vor allem an der Laufzeit.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Länger arbeiten: Zuschlag auf die Rente
Zuschlag
6,0 %
| Rente mit Zuschlag | 1.590 € |
| Mehr pro Monat | 90 € |
| Ausgelassene Zahlungen | 18.000 € |
Beiträge aus der Arbeit in dieser Zeit bringen zusätzlich Entgeltpunkte.
Wer die Regelaltersrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze beginnen lässt, erhält für jeden Monat des Aufschubs 0,5 % Zuschlag, lebenslang (§ 77 SGB VI). Zwölf Monate ergeben 6,0 %, 24 Monate 12,0 %, 36 Monate 18,0 %. Bei 1.500 € Rente bringt ein Jahr Aufschub 90 € mehr im Monat; dafür fallen zwölf Zahlungen weg, zusammen 18.000 €. Aufgeholt ist das erst nach rund 16,7 Jahren Rentenbezug. Wer in der Zeit arbeitet und Beiträge zahlt, erwirbt zusätzlich Entgeltpunkte: Ein Jahr mit 40.000 € Bruttolohn bringt 0,77 Punkte, also 32,74 € Monatsrente mehr. Seit der Aktivrente ist Arbeitslohn nach der Regelaltersgrenze bis 24.000 € im Jahr steuerfrei, für Beschäftigte (§ 3 EStG). Die Regelaltersgrenze liegt ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren: Bei einem Geburtstag am 15. Juni 1964 beginnt die Regelaltersrente am 1. Juli 2031, nach einem Jahr Aufschub am 1. Juli 2032.
Wie der Zuschlag entsteht
Der Zugangsfaktor ist die Zahl, mit der die Entgeltpunkte beim Rentenbeginn multipliziert werden. Bei einem Beginn genau zur Regelaltersgrenze ist er 1,0. Jeder Kalendermonat nach der Regelaltersgrenze, in dem trotz Anspruch keine Rente bezogen wird, erhöht ihn um 0,005 (§ 77 SGB VI). Der Zuschlag gilt dann für die gesamte Laufzeit dieser Rente. Er ist das Gegenstück zum Abschlag von 0,3 % je Monat beim frühen Beginn, aber höher pro Monat: Wer ein Jahr später geht, gewinnt mehr Prozent, als er bei einem Jahr früher verlieren würde.
Eine Erklärung gegenüber der Rentenversicherung braucht der Aufschub nicht. Die Rente wird nur auf Antrag gezahlt, also schiebt auf, wer keinen Antrag stellt. Wichtig ist der spätere Antrag: Er muss innerhalb der Frist für den gewünschten Startmonat eingehen, sonst beginnt die Rente erst im Monat des Antrags. Wie die Frist läuft, steht unter Rente beantragen.
Rente mit 67 und später: die Termine je Jahrgang
Die Regelaltersgrenze ist schrittweise gestiegen und erreicht mit dem Jahrgang 1964 die 67 (§ 35, § 235 SGB VI). Die Tabelle zeigt für einen Geburtstag am 15. Juni, wann die Regelaltersrente beginnt und wann sie nach einem Jahr Aufschub mit 6,0 % Zuschlag beginnen würde:
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | Regelaltersrente ab | Nach 12 Monaten Aufschub |
|---|---|---|---|
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 1. September 2025 | 1. September 2026 |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 1. November 2026 | 1. November 2027 |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 1. Januar 2028 | 1. Januar 2029 |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 1. März 2029 | 1. März 2030 |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 1. Mai 2030 | 1. Mai 2031 |
| 1964 | 67 Jahre | 1. Juli 2031 | 1. Juli 2032 |
| 1970 | 67 Jahre | 1. Juli 2037 | 1. Juli 2038 |
Für alle Jahrgänge ab 1964 bleibt es bei 67, solange das Gesetz nicht geändert wird; die Zeile 1970 steht stellvertretend für alle Späteren. Wer 1964 geboren ist, kann die Regelaltersrente ab dem 1. Juli 2031 beziehen; mit einem Jahr Aufschub beginnt sie am 1. Juli 2032. Die frühen Wege vor der Regelaltersgrenze erklärt die Tabelle zum Renteneintrittsalter.
Was ein, zwei oder drei Jahre Aufschub bringen
| Aufschub | Zuschlag | Aus 1.500 € werden | Ausgelassene Zahlungen | Aufgeholt nach |
|---|---|---|---|---|
| 12 Monate | 6,0 % | 1.590 € | 18.000 € | 16,7 Jahren |
| 24 Monate | 12,0 % | 1.680 € | 36.000 € | 16,7 Jahren |
| 36 Monate | 18,0 % | 1.770 € | 54.000 € | 16,7 Jahren |
Die letzte Spalte ist die eigentliche Antwort auf die Frage „lohnt sich das?“. Sie bleibt gleich, egal wie lange aufgeschoben wird, weil der Verzicht und der Zuschlag im selben Verhältnis wachsen. Rund 16,7 Jahre muss die erhöhte Rente laufen, bis der Aufschub aufgeholt ist. Wer mit 68 beginnt, ist dann Mitte 80. Die Rechnung lässt Rentenanpassungen weg, die beide Varianten gleichermaßen erhöhen, und sie lässt die Entgeltpunkte aus Arbeit weg, die den Aufschub attraktiver machen.
Weiterarbeit bringt neue Entgeltpunkte
Wer nach der Regelaltersgrenze arbeitet und dabei Rentenbeiträge zahlt, sammelt weiter Entgeltpunkte. Ein Jahresbrutto von 40.000 € ergibt mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 € 0,77 Punkte, beim aktuellen Rentenwert von 42,52 € also 32,74 € Monatsrente. Das gilt auch, wenn die Rente bereits läuft: Beiträge nach dem Rentenbeginn werden jeweils zum 1. Juli des Folgejahres als Zuschlag an Entgeltpunkten in die laufende Rente eingerechnet (§ 66 SGB VI). Ein Jahr Arbeit ändert die Monatsrente damit weniger als ein Jahr Aufschub, kostet aber keine einzige Rentenzahlung, wenn die Rente parallel bezogen wird.
Seit 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Rente und Lohn lassen sich also uneingeschränkt kombinieren, ab der Regelaltersgrenze ebenso wie vorher. Wie das bei vorgezogenen Renten aussieht, steht unter Hinzuverdienst zur Rente.
Lohn neben der Altersrente: was steuerfrei bleibt
Steuerfrei im Jahr
24.000 €
| Steuerpflichtiger Lohn im Jahr | 6.000 € |
| Hinzuverdienstgrenze Altersrente | keine seit 2023 |
| Steuer allein auf den Lohnrest (nach 1.230 € Pauschbetrag) | 0 € |
Die Steuerbefreiung gilt ab dem Monat nach der Regelaltersgrenze und nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige.
Aktivrente: Lohn bis 24.000 € steuerfrei
Mit der Aktivrente ist Arbeitslohn aus einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis 24.000 € im Jahr von der Einkommensteuer befreit (§ 3 EStG). Die Steuerfreiheit beginnt mit dem Monat nach Erreichen der Grenze; für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, sinkt der Höchstbetrag um ein Zwölftel. Sie gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für Gewinne aus selbstständiger Arbeit.
Ein vereinfachtes Beispiel aus dem Motor, ohne Werbungskosten und Sozialabgaben auf den Lohn: 1.500 € Rente ab 2027 und 24.000 € Lohn im Jahr. Ohne Aktivrente fielen rund 6.229 € Einkommensteuer und Soli an, mit Aktivrente 72 €. Der Unterschied von rund 6.157 € im Jahr bleibt netto mehr übrig.
Später beginnen, höherer Steueranteil
Ein Nebeneffekt des Aufschubs betrifft die Steuer. Der steuerpflichtige Teil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 EStG): 84,5 % bei Beginn 2027, 85,0 % bei 2028, 85,5 % bei 2029. Jedes Jahr Aufschub erhöht ihn um einen halben Prozentpunkt, für die gesamte Laufzeit. Gegen den Zuschlag ist das wenig, aber es gehört in eine ehrliche Rechnung. Mehr dazu unter Besteuerung der Rente.
Teilweise aufschieben
Zwischen „alles sofort“ und „alles später“ liegt die Teilrente: Ab der Regelaltersgrenze lässt sich auch nur ein Teil der Rente beziehen, mindestens 10 Prozent der Vollrente. Wie sich Teilrente, Lohn und spätere Vollrente zueinander verhalten, zeigt Teilrente. Für eine verbindliche Berechnung Ihres Falls sind die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zuständig; diese Seite ist unabhängig und berät nicht im Einzelfall.
Was die Kommission vorschlägt
Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln, im Verhältnis 2:1, sodass sie bis 2041 von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigen würde. Außerdem sollen Abschläge und Zuschläge regelmäßig überprüft werden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Das sind Vorschläge, kein geltendes Recht; einen veröffentlichten Gesetzentwurf gibt es nicht. Den Stand fasst Rentenreform zusammen.