Rentenrechner: Ihre gesetzliche Rente hochrechnen

Bisherige Entgeltpunkte, Jahresbrutto und Jahre bis zur Rente eingeben: Der Rechner rechnet die Bruttorente in heutigen Werten hoch und zeigt, was netto bleibt.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Renteninformation, Seite 1

0 bei Beginn ohne Abschlag

Monatsrente brutto

1.662 €

39,09 Entgeltpunkte, netto rund 1.433 €

Punkte pro Arbeitsjahr0,9241
Wert eines Punktes42,52 €
Rente aus einem Arbeitsjahr39,29 €
Kranken- und Pflegebeitrag−205,26 €
Netto (alleinstehend, Beginn 2026)1.433 €
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Lohn 48.000 € ÷ vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 51.944 € = 0,9241 Punkte pro Jahr (höchstens 1,9521 an der Beitragsbemessungsgrenze).
  2. 28,00 Punkte heute + 12 × 0,9241 = 39,09 Punkte.
  3. × Rentenwert 42,52 € (ab 1. Juli 2026) = 1.662,06 €.
  4. In heutigen Werten: künftige Lohn- und Rentenerhöhungen sind nicht eingerechnet, sie heben sich ungefähr auf.

Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir

Die gesetzliche Rente berechnet sich aus vier Faktoren: Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor mal aktuellem Rentenwert (§ 64 SGB VI). Einen Entgeltpunkt bringt ein Jahr, in dem Sie genau das Durchschnittsentgelt verdienen, 2026 vorläufig 51.944 €; höchstens zählt der Lohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat, das sind 1,95 Punkte im Jahr. Jeder Punkt ist seit dem 1. Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert. Der Rechner nimmt die Punkte aus Ihrer Renteninformation und legt für jedes weitere Jahr die Punkte aus Ihrem heutigen Lohn dazu. Beispiel: 28 Punkte heute, 48.000 € Jahresbrutto und 12 weitere Jahre ergeben 39,09 Punkte und 1.662 € Bruttorente im Monat, alleinstehend bei Beginn 2026 rund 1.433 € netto. Gerechnet wird in heutigen Werten, ohne künftige Lohn- und Rentensteigerungen.

Was der Rechner ausgibt

Aus vier Angaben rechnet er Ihre Altersrente brutto: den bisherigen Entgeltpunkten, dem Jahresbrutto, den Jahren bis zum Rentenbeginn und einem möglichen Abschlag. Der Lohn wird durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 € geteilt (§ 70 SGB VI), höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr (Rechengrößen 2026). Die Summe der Punkte wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert (§ 64 SGB VI). Ausgegeben werden die Monatsrente, die Punkte pro Arbeitsjahr, der Wert eines Arbeitsjahres in Euro und eine Nettoschätzung nach Kranken- und Pflegebeitrag und Steuer.

Die Werte, mit denen er rechnet

Der Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 42,52 €, vorher 40,79 €; die Anpassung lag bei 4,24 % (BMAS, DRV). Das Durchschnittsentgelt für 2026 ist ein vorläufiger Wert; das letzte endgültige, für 2024, beträgt 47.085 €. Der Rentenartfaktor ist für Altersrenten 1,0 (§ 67 SGB VI); für Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten gelten andere Faktoren, die dieser Rechner nicht anwendet. Wie der Rentenwert angepasst wird, erklärt die Seite Rentenwert 2026.

Fünf Erwerbsverläufe

Ohne Abschlag, Netto alleinstehend mit Kindern bei Beginn 2026, in heutigen Werten
Punkte heuteJahresbruttoJahre bis RentePunkte pro JahrPunkte gesamtBruttoNetto
1530.000 €250,577529,441.252 €1.097 €
2036.000 €200,693133,861.440 €1.262 €
2848.000 €120,924139,091.662 €1.433 €
3560.000 €81,155144,241.881 €1.595 €
40101.400 €51,952149,762.116 €1.763 €

Die letzte Zeile verdient genau an der Beitragsbemessungsgrenze; jeder Euro darüber würde nichts ändern. Ein Arbeitsjahr mit Durchschnittsverdienst ist 42,52 € Monatsrente wert, ein Jahr an der Grenze 83,00 €. Kindererziehung kommt als Gutschrift hinzu, wenn sie noch nicht in Ihren Punkten steckt: 36 Monate für ein ab 1992 geborenes Kind mit je 0,0833 Punkten, zusammen 3,00 Punkte oder 127,51 € Monatsrente (§ 56 SGB VI). Wie die Punkte entstehen, beschreibt Entgeltpunkte.

Grenzen

Der Rechner unterstellt bis zum Rentenbeginn einen gleichbleibenden Lohn ohne Lücken. Teilzeit oder Jahre ohne versicherten Lohn, etwa in einer Selbstständigkeit ohne Versicherungspflicht, senken das Ergebnis. Ein Abschlag lässt sich bis 14,4 % eintragen; welcher für Sie gilt, zeigt der Abschlagsrechner. Das Netto ist der Standardfall, Ihren eigenen rechnet der Rentenrechner brutto netto; die Differenz zu Ihrem Bedarf die Rentenlücke. Verbindlich ist nur der Rentenbescheid.

Was Versicherte fragen

Kann ich im Rentenrechner einen Abschlag für den früheren Beginn eintragen?

Ja, im Feld „Abschlag“ in Prozent, höchstens 14,4 %. Der Rechner kürzt dann die Bruttorente und rechnet das Netto aus dem gekürzten Betrag. Beim Beispiel mit 39,09 Punkten werden aus 1.662 € bei 7,2 % Abschlag 1.542 €. Wie viele Monate vor dem Termin Sie gehen und welcher Satz daraus folgt, ermittelt der Abschlagsrechner.

Welche Zahl aus der Renteninformation gehört in den Rentenrechner?

Die Summe Ihrer bisher erworbenen Entgeltpunkte, wie sie die Renteninformation auf der ersten Seite und der Versicherungsverlauf ausweisen. Tragen Sie nicht einen Eurobetrag ein, sondern die Punkte: Der Rechner rechnet die künftigen Jahre aus Ihrem heutigen Lohn selbst hinzu. Fehlen im Verlauf Zeiten, etwa Ausbildung oder Kindererziehung, lohnt vorher eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung.

Warum rechnet der Rentenrechner ohne künftige Lohnerhöhungen?

Weil Löhne und Rentenwert langfristig ungefähr im Gleichschritt steigen: Wer mehr verdient, bekommt nicht mehr Punkte, solange der Durchschnitt mitsteigt, und der Wert des Punktes wächst mit den Löhnen. In heutigen Euro bleibt das Ergebnis deshalb aussagekräftig. Es ist eine Schätzung; künftige Gesetzesänderungen oder Lücken im Erwerbsleben verändern es.

Wie nah liegt das Ergebnis am späteren Rentenbescheid?

So nah, wie Ihre Annahmen zutreffen. Der Rechner unterstellt bis zum Beginn denselben Lohn, nutzt das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 für alle künftigen Jahre und rechnet in heutigen Euro. Lohnsprünge, Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder fehlende Zeiten im Versicherungsverlauf verschieben das Ergebnis. Verbindlich ist allein der Rentenbescheid; eine persönliche Prüfung bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung.

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Paragrafen und Quellen

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Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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