Rente für den Jahrgang 1960

Für 1960 Geborene ist 2026 das Jahr der letzten Entscheidung: jetzt mit kleinem Abschlag gehen, zum Regeltermin oder bewusst später.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

laut Renteninformation

Zeile „Regelaltersrente“ der Renteninformation

Frühester Rentenbeginn

1. Juli 2023

mit 63 Jahren, Abschlag 12,0 %

Regelaltersrente1. November 2026
Langjährig Versicherte (35 J.)1. Juli 2023 · −12,0 %
Ohne Abschlag ab1. November 2026
Rente beim frühesten Beginn1.408 €

Wenn der Kommissionsvorschlag Gesetz würde

Frühestens 1. Juli 2024 (12 Monate später), Abschlag 8,4 %; ohne Abschlag ab 1. November 2026.

Szenario ohne Übergangsregeln. Kein Gesetzentwurf veröffentlicht, es gilt das heutige Recht.

Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Regelaltersgrenze Jahrgang 1960: 66 Jahre und 4 Monate (§ 235 Abs. 2 SGB VI). Beginn am 1. November 2026, dem Monat nach Vollendung des Alters (§ 99 SGB VI).
  2. Mit 40 Jahren ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt: frühestens mit 63, je Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI).
  3. Kommissionsvorschlag (kein Gesetz): ohne 45-Jahre-Rente und mit Mindestalter 64 wäre der früheste Beginn 1. Juli 2024 mit 8,4 % Abschlag.

Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir

Wer 1960 geboren ist, steht 2026 kurz vor dem Ziel. Die Regelaltersgrenze beträgt für diesen Jahrgang 66 Jahre und 4 Monate (§ 235 SGB VI); bei einem Geburtstag am 20. September 1960 beginnt die Regelaltersrente am 1. Februar 2027. Die früheren Wege sind schon offen: Nach 35 Versicherungsjahren war der Start ab 1. Oktober 2023 möglich, damals mit 12,0 % Abschlag für 40 Monate; nach 45 Jahren gibt es die Rente ohne Abschlag seit dem 1. Februar 2025, mit 64 Jahren und 4 Monaten. Wer heute noch arbeitet und 35 Jahre hat, zahlt für jeden Monat vor dem Regelbeginn 0,3 % Abschlag: Ein Start am 1. November 2026 kostet 0,9 %, aus 1.500 € würden 1.486,50 €. Bei Beginn 2026 sind 84,0 % der Rente steuerpflichtig, bei Beginn 2027 84,5 %. Alle Termine des Jahrgangs liegen vor 2031, dem Jahr, ab dem die Kommission die Altersgrenze an die Lebenserwartung koppeln möchte; ein Gesetz dazu gibt es nicht.

Wo der Jahrgang 1960 im Herbst 2026 steht

Für diesen Jahrgang sind drei der vier Termine bereits erreicht. Die Altersgrenzen stammen aus den Übergangstabellen des SGB VI (§ 235, § 236, § 236a, § 236b) und wurden für 1960 jeweils um 4 Monate gegenüber der Grundstufe angehoben. Mit Geburtstag am 20. September 1960:

Jahrgang 1960, Geburtstag 20. September
RentenartAlterErster MonatStand Oktober 2026
Schwerbehinderung, frühestens61 Jahre und 4 Monate1. Februar 2022erreicht; Abschlag dort 10,8 %
35 Jahre, frühestens63 Jahre1. Oktober 2023erreicht; Abschlag sinkt seither
45 Jahre / Schwerbehinderung ohne Abschlag64 Jahre und 4 Monate1. Februar 2025erreicht, ohne Abschlag
Regelaltersrente66 Jahre und 4 Monate1. Februar 2027noch nicht erreicht

Bemerkenswert ist die Spalte „Alter“: Wer schwerbehindert ist, erreicht die abschlagsfreie Grenze im selben Monat wie jemand mit 45 Jahren. Wer Ende Oktober 2026 noch beschäftigt ist, hat entweder weniger als 35 Jahre, wartet bewusst auf den Regeltermin oder hat die Wahl bisher nicht getroffen.

Was jeder Monat vor dem Regelbeginn noch kostet

Der Abschlag folgt § 77 SGB VI (Zugangsfaktor): 0,3 % je Monat zwischen Beginn und Regelaltersgrenze. Je näher der Regeltermin rückt, desto kleiner wird er. Für eine Rente, die zum Regelbeginn 1.500 € betragen würde:

Beispiel 1.500 € zum Regelbeginn, Geburtstag 20. September 1960
BeginnMonate vorherAbschlagMonatsrente
1. November 202630,9 %1.486,50 €
1. Dezember 202620,6 %1.491,00 €
1. Januar 202710,3 %1.495,50 €
1. Februar 202700,0 %1.500,00 €

Der Abschlag gilt auf Dauer, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Mit dem Abschlagsrechner lässt sich die Rechnung mit Ihrem Betrag aus der Renteninformation wiederholen; das Rentenfenster oben zeigt den Vergleich je Rentenart.

Der umgekehrte Weg: über den Februar 2027 hinaus

Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und die Rente noch nicht abruft, erhält 0,5 % Zuschlag je Monat. 6 Monate Aufschub ergeben aus 1.500 € rund 1.545 €. Daneben gilt die Aktivrente: Lohn aus einer Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze bleibt bis 24.000 € im Jahr steuerfrei (§ 3 EStG), ab dem Folgemonat und nur für Arbeitnehmer. Mehr dazu unter später in Rente und Hinzuverdienst.

Steuer: 2026 oder 2027 als Startjahr

Der Besteuerungsanteil hängt nach § 22 EStG am Jahr des Rentenbeginns. Für den Jahrgang 1960 fallen alle möglichen Starts in die Jahre 2022 bis 2027. Wer schon 2025 nach 45 Jahren begonnen hat, versteuert 83,5 %; ein Beginn 2026 bringt 84,0 %, der Regelbeginn 2027 84,5 %. Die Spanne innerhalb des Jahrgangs beträgt also nur wenige halbe Prozentpunkte. Die Details stehen unter Besteuerung der Rente.

Ein Jahrgang weiter: 1961

Wer 1961 geboren ist, erreicht jede Grenze zwei Monate später: Regelaltersrente mit 66 Jahren und 6 Monaten, die Rente nach 45 Jahren mit 64 Jahren und 6 Monaten. Der höchste Abschlag bei Beginn mit 63 steigt dadurch von 40 auf 42 Monate, also von 12,0 % auf 12,6 % (Jahrgang 1961).

Und der Reformvorschlag?

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 empfohlen, die Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, den frühesten Beginn nach 35 Jahren auf 64 anzuheben und die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln. Das ist ein Vorschlag, kein Gesetz. Für 1960 Geborene liegen der 64. Geburtstag und der Beginn der 45-Jahre-Rente bereits in der Vergangenheit, und der Regelbeginn 2027 liegt vor 2031. Das Szenario im Rechner oben zeigt für diesen Jahrgang deshalb überwiegend Termine, die schon verstrichen sind. Was sich darüber hinaus ergibt, verfolgt die Seite Rentenreform.

Was Versicherte fragen

Ich bin Jahrgang 1960 und arbeite noch: Lohnt sich der Wechsel in die Rente vor dem Regeltermin?

Die Rechnung ist kurz geworden. Jeder Monat vor dem Regelbeginn kostet 0,3 % der Rente, lebenslang. Wer im September geboren ist und am 1. November 2026 beginnt, verliert 0,9 %; bei 1.500 € sind das 13,50 € im Monat. Dafür fließen 3 Monatsrenten früher. Ob das passt, hängt vor allem davon ab, wie lange die Rente voraussichtlich läuft.

Seit wann können 1960 Geborene nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen?

Mit 64 Jahren und 4 Monaten, also je nach Geburtsmonat ab 2024 oder 2025. Im Beispiel mit Geburtstag am 20. September war der erste mögliche Monat der 1. Februar 2025. Früher geht diese Rentenart nicht, auch nicht mit Abschlag. Welche Zeiten für die 45 Jahre zählen, erklärt die Seite zur Wartezeit von 45 Jahren.

Was bringt es, als Jahrgang 1960 über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten?

Für jeden Monat, um den Sie die Rente nach der Regelaltersgrenze aufschieben, steigt sie um 0,5 %. Sechs Monate Aufschub machen aus 1.500 € also 1.545 €. Zusätzlich bleibt Arbeitslohn aus einer Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze bis 24.000 € im Jahr steuerfrei (Aktivrente, § 3 EStG). Beides lässt sich kombinieren.

Wie hoch ist der Steueranteil, wenn meine Rente als Jahrgang 1960 im Februar 2027 beginnt?

Maßgeblich ist das Jahr des Beginns. Für 2027 gilt ein Besteuerungsanteil von 84,5 %, für einen Beginn noch 2026 wären es 84,0 %. Der Unterschied ist klein. Wichtiger ist, dass der steuerfreie Teil im Jahr nach dem Rentenbeginn als Eurobetrag festgeschrieben wird und spätere Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig sind.

Gilt mein Abschlag als Jahrgang 1960 auch für die spätere Witwenrente?

Ja. Der Zugangsfaktor, der den Abschlag abbildet, bleibt erhalten und wird auf eine Hinterbliebenenrente aus dieser Rente übertragen (§ 77 Abs. 3 SGB VI). Wer mit 0,9 % Abschlag beginnt, gibt diesen Anteil also auch an den überlebenden Ehepartner weiter. Bei wenigen Monaten Vorlauf bleibt der Effekt klein, er sollte aber in die Entscheidung einfließen.

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Paragrafen und Quellen

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Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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