Frührente: früher in Rente gehen und was es kostet
Frührente ist kein Begriff aus dem Gesetz, sondern eine Sammelbezeichnung für vier Wege vor der Regelaltersgrenze. Der Rechner zeigt, was der Abschlag über die Jahre kostet.
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Frührente: Kosten des Abschlags
Abschlag
7,2 %
| Weniger im Monat | 115 € |
| Weniger in 20 Jahren | 27.648 € |
| Spätere Rente holt auf nach | 25,8 Jahren |
Als Frührente bezeichnet man jede Altersrente, die vor der Regelaltersgrenze beginnt. Das Gesetz kennt dafür drei Wege: die Rente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren ab 63, die Rente nach 45 Jahren ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze und die Rente für schwerbehinderte Menschen, ab Jahrgang 1964 frühestens mit 62. Hinzu kommt die Erwerbsminderungsrente, die nicht vom Alter, sondern von der Gesundheit abhängt. Wer früher geht, verliert nach § 77 SGB VI 0,3 % je Monat, lebenslang: zwei Jahre kosten 7,2 %, bei 2.000 € Rente also 144 € im Monat. Hinzu kommen die Entgeltpunkte, die in der gewonnenen Zeit nicht mehr entstehen. Netto fällt der Unterschied etwas kleiner aus, weil ein früheres Startjahr einen geringeren steuerpflichtigen Anteil bedeutet. Beantragen lässt sich die Frührente frühestens ein Jahr vor dem Beginn.
Die Wege in die Frührente
Welche Wege offenstehen, hängt von Versicherungsjahren und Gesundheit ab, die Termine vom Geburtsdatum. Die Tabelle zeigt alle Altersrenten für eine Person, die am 15. Oktober 1965 geboren ist und deren Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt:
| Rentenart | Voraussetzung | Frühester Beginn | Abschlag dann | Ohne Abschlag ab |
|---|---|---|---|---|
| Langjährig Versicherte | 35 Jahre | 1. November 2028 | 14,4 % | 1. November 2032 |
| Schwerbehinderte Menschen | 35 Jahre, GdB 50 | 1. November 2027 | 10,8 % | 1. November 2030 |
| Besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre | 1. November 2030 | 0,0 % | 1. November 2030 |
| Regelaltersrente | 5 Jahre | 1. November 2032 | keiner | 1. November 2032 |
Gesetzlich geregelt sind diese Renten in § 36, § 37 und § 38 SGB VI. Wer mehrere Voraussetzungen erfüllt, kann zwischen den Wegen wählen; maßgeblich ist der Abschlag der Rentenart, die zum gewünschten Termin am günstigsten ist. Mit 45 Jahren und ohne Schwerbehinderung ist der günstigste frühe Termin 1. November 2030; jeder Monat davor läuft über die Rente nach 35 Jahren und bemisst den Abschlag bis zur Regelaltersgrenze.
Was jeder Monat früher kostet
Der Abschlag beträgt nach § 77 SGB VI 0,3 % je Monat und gilt, solange die Rente läuft. Für eine Rente von 2.000 € ohne Abschlag sieht das so aus:
| Früher um | Abschlag | Weniger im Monat | Weniger in 20 Jahren | Vorsprung bis zum regulären Beginn | Spätere Rente holt auf nach |
|---|---|---|---|---|---|
| 12 Monate | 3,6 % | 72 € | 17.280 € | 23.136 € | 26,8 Jahren |
| 24 Monate | 7,2 % | 144 € | 34.560 € | 44.544 € | 25,8 Jahren |
| 36 Monate | 10,8 % | 216 € | 51.840 € | 64.224 € | 24,8 Jahren |
| 48 Monate | 14,4 % | 288 € | 69.120 € | 82.176 € | 23,8 Jahren |
Die letzte Spalte unterschätzt den wahren Preis, denn wer früher aufhört, sammelt keine Entgeltpunkte mehr. Ein Durchschnittsverdiener erwirbt einen Punkt im Jahr, das sind seit Juli 2026 42,52 € Monatsrente. Rechnet man für zwei Jahre früher zwei fehlende Punkte ein, fehlen im Monat nicht 144 €, sondern 229,04 €, und der Aufholpunkt rückt von 25,8 auf 16,2 Jahre nach vorn. Gezählt ab dem regulären Beginn mit 67: Wer mit 65 aufhört und die Rente über das Alter von 83 hinaus bezieht, hätte mit Warten mehr bekommen.
Brutto ist nicht netto
Der Abschlag wirkt netto etwas schwächer. Zum einen bemessen sich Kranken- und Pflegebeitrag an der kleineren Bruttorente (§ 249a SGB V). Zum anderen ist bei einem früheren Startjahr ein geringerer Teil der Rente steuerpflichtig (§ 22 EStG). Im Beispiel mit Geburtstag im Oktober 1965, alleinstehend, gesetzlich versichert, ohne weitere Einkünfte, rechnet der Motor so: Beginn mit 65 über die Rente nach 35 Jahren mit 7,2 % Abschlag ergibt 1.569,45 € netto, Beginn mit 67 ohne Abschlag 1.667,25 €. Brutto liegen 144 € dazwischen, netto 97,80 €. Eigene Fälle rechnet der Rentenrechner brutto netto.
Frührente beantragen
Die Rente kommt nicht von selbst. Der Antrag lässt sich frühestens ein Jahr vor dem gewünschten Beginn stellen (Deutsche Rentenversicherung). Die Rente beginnt im Monat nach Erreichen des Alters, wenn er bis zum Ende des 3. Kalendermonats danach eingeht; sonst ab dem Antragsmonat (§ 99 SGB VI). Wer einen Abschlag ausgleichen möchte, braucht vorher eine Auskunft über den Ausgleichsbetrag, die ab 50 erteilt wird, mit der Erklärung, vorzeitig in Rente gehen zu wollen (§ 187a SGB VI). Die Schritte im Einzelnen, von der Kontenklärung bis zum Bescheid, beschreibt Rente beantragen.
Weichere Übergänge
Zwischen „ganz aufhören“ und „voll weiterarbeiten“ gibt es zwei Werkzeuge. Die Teilrente erlaubt, nur einen Teil der Rente früh zu beziehen und den Abschlag auf diesen Teil zu begrenzen. Die Ausgleichszahlung kauft den Abschlag ganz oder teilweise ab, auch in Teilbeträgen. Wer gesundheitlich nicht mehr kann, prüft zuerst die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI, deren Abschlag höchstens 10,8 % beträgt.
Was die Reform an der Frührente ändern würde
Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026 mehrere Änderungen, die frühes Aufhören betreffen (Bundesarbeitsministerium): Die Rente nach 35 Jahren soll erst ab 64 beginnen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren soll entfallen, Abschläge und Zuschläge sollen regelmäßig überprüft werden, und Altersteilzeit soll erst ab 58 statt ab 55 möglich sein, ohne Blockmodell. Neu wäre eine „Schutzrente“ für Menschen, die ihren langjährigen Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Alles das sind Vorschläge ohne Gesetzentwurf; den Stand verfolgt Rentenreform.