Renteneintritt berechnen: der Kalender bis zur ersten Zahlung

Geburtsdatum, Versicherungsjahre und eine Schwerbehinderung eingeben: Der Rechner nennt für jede offene Altersrente den ersten Monat und den Abschlag dort.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

laut Renteninformation

Zeile „Regelaltersrente“ der Renteninformation

Frühester Rentenbeginn

1. Juli 2027

mit 63 Jahren, Abschlag 14,4 %

Regelaltersrente1. Juli 2031
Langjährig Versicherte (35 J.)1. Juli 2027 · −14,4 %
Ohne Abschlag ab1. Juli 2031
Rente beim frühesten Beginn1.370 €

Wenn der Kommissionsvorschlag Gesetz würde

Frühestens 1. Juli 2028 (12 Monate später), Abschlag 10,8 %; ohne Abschlag ab 1. Juli 2031.

Szenario ohne Übergangsregeln. Kein Gesetzentwurf veröffentlicht, es gilt das heutige Recht.

Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Regelaltersgrenze Jahrgang 1964: 67 Jahre (§ 35 SGB VI). Beginn am 1. Juli 2031, dem Monat nach Vollendung des Alters (§ 99 SGB VI).
  2. Mit 40 Jahren ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt: frühestens mit 63, je Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI).
  3. Kommissionsvorschlag (kein Gesetz): ohne 45-Jahre-Rente und mit Mindestalter 64 wäre der früheste Beginn 1. Juli 2028 mit 10,8 % Abschlag.

Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir

Den Renteneintritt legen vier Termine fest, die der Rechner nacheinander bestimmt. Erstens das Alter, das die gewählte Rentenart verlangt. Zweitens der Tag, an dem dieses Alter vollendet ist: rechtlich der Tag vor dem Geburtstag (§ 187 Abs. 2 BGB). Drittens der erste Rentenmonat, der Monat nach diesem Tag (§ 99 SGB VI). Viertens das Antragsfenster: Die Deutsche Rentenversicherung nimmt den Antrag etwa ein Jahr vorher an, und wer ihn erst nach dem dritten Kalendermonat stellt, bekommt die Rente erst ab dem Antragsmonat. Für eine am 1. März 1966 geborene Versicherte mit 38 Jahren heißt das: Regelaltersrente ab dem 1. März 2033, Antrag bis spätestens Ende Mai 2033; ab 63 ginge es ab dem 1. März 2029 mit 14,4 % Abschlag. Wäre sie einen Tag später geboren, begänne jede Rente einen Monat später.

Was der Rechner ausgibt

Aus Geburtsjahr, Monat und Tag, den Versicherungsjahren und der Angabe zur Schwerbehinderung bestimmt das Rentenfenster jede Altersrente, die Ihnen offensteht: den ersten möglichen Monat, den Abschlag in diesem Monat und den ersten Monat ohne Abschlag. Tragen Sie die Regelaltersrente aus Ihrer Renteninformation ein, rechnet er zusätzlich den gekürzten Betrag beim frühesten Beginn. Die Altersgrenzen stammen aus dem SGB VI in der zuletzt am 24. Juli 2026 geänderten Fassung, der Abschlag aus § 77 SGB VI. Die Rentenarten selbst beschreibt die Tabelle der Altersgrenzen.

Der Kalender in vier Schritten

Schritt 1, das maßgebliche Alter. Es hängt vom Jahrgang und der Rentenart ab. Profil A: Regelaltersgrenze, 67 Jahre (§ 35 SGB VI). Profil B: Grenze nach 45 Jahren, 64 Jahre und 10 Monate (§ 236b). Profil C: abschlagsfreie Schwerbehindertenrente, 65 Jahre.

Schritt 2, der Tag der Vollendung. Das Lebensalter ist mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag erreicht (§ 187 Abs. 2 BGB). Bei einem Geburtstag am Monatsersten fällt dieser Tag in den Vormonat: Profil A, geboren am 1. März 1966, vollendet 67 Jahre am 28. Februar 2033.

Schritt 3, der erste Rentenmonat. Die Rente beginnt mit dem Monat, der auf die Vollendung folgt (§ 99 SGB VI). Für A ist das der 1. März 2033; mit Geburtstag am 2. März wäre es der 1. April 2033.

Schritt 4, das Antragsfenster. Frühestens etwa ein Jahr vor dem Beginn nimmt die Rentenversicherung den Antrag an (DRV). Spätestens muss er bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat eingehen, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind; sonst zahlt die Kasse erst ab dem Antragsmonat. Ablauf und Unterlagen stehen unter Rente beantragen.

Erster Monat ohne Abschlag je Profil, nach geltendem Recht
ProfilOhne Abschlag mitAlter vollendet amErster RentenmonatAntrag ab etwaAntrag spätestens bis Ende
A: 1. März 196667 Jahre28. Februar 20331. März 20331. März 2032Mai 2033
B: 20. September 196364 Jahre und 10 Monate19. Juli 20281. August 20281. August 2027Oktober 2028
C: 10. November 196565 Jahre9. November 20301. Dezember 20301. Dezember 2029Februar 2031

Drei Profile, alle Rentenarten

A hat 38 Versicherungsjahre, B hat 45, C hat 36 und einen Grad der Behinderung von 50. Jede Zeile ist eine Rentenart, die das Profil wählen könnte, mit dem frühesten Monat und dem Betrag, der von angenommenen 1.500 € Regelaltersrente bliebe.

Gerechnet mit dem Rentenfenster, ohne spätere Rentenanpassungen
ProfilRentenartFrühestens abAbschlagRente aus 1.500 €
ARegelaltersrente1. März 20330,0 %1.500 €
ALangjährig Versicherte1. März 202914,4 %1.284 €
BRegelaltersrente1. August 20300,0 %1.500 €
BLangjährig Versicherte1. Oktober 202613,8 %1.293 €
BBesonders langjährig1. August 20280,0 %1.500 €
CRegelaltersrente1. Dezember 20320,0 %1.500 €
CLangjährig Versicherte1. Dezember 202814,4 %1.284 €
CSchwerbehinderte1. Dezember 202710,8 %1.338 €

B hat die Wahl: ab 63 mit hohem Abschlag oder ab 1. August 2028 ohne Abschlag. C gewinnt durch die Schwerbehinderung ein Jahr gegenüber der Rente nach 35 Jahren, der Abschlag ist dort auf 10,8 % begrenzt (§ 236a SGB VI). Würde der Vorschlag der Alterssicherungskommission ohne Übergang Gesetz, fiele für B die Rente nach 45 Jahren weg; ohne Abschlag ginge es erst ab 1. August 2030, ab 64 mit 10,2 %. Ein Gesetzentwurf liegt nicht vor, mehr unter Rentenreform.

Grenzen

Der Rechner prüft nicht, ob Ihre Jahre wirklich zählen; er übernimmt Ihre Zahl. Die Schwerbehinderung muss bei Rentenbeginn anerkannt sein. Die Altersrenten für Frauen und wegen Arbeitslosigkeit gibt es nur für vor 1952 Geborene und fehlen deshalb. Teilrenten, Erwerbsminderungsrenten und Rentenanteile aus anderen Staaten rechnet er nicht. Ihren verbindlichen Termin nennen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung.

Was Versicherte fragen

Was bedeutet der Kasten zum Kommissionsvorschlag im Rentenfenster?

Er rechnet Ihre Angaben ein zweites Mal, als wären zwei Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 ohne Übergang Gesetz: keine Rente nach 45 Jahren mehr und die Rente für langjährig Versicherte erst ab 64. Für Profil B rückte der erste Monat ohne Abschlag damit vom 1. August 2028 auf den 1. August 2030. Ein Gesetzentwurf liegt nicht vor; es gilt das heutige Recht.

Muss meine Schwerbehinderung schon beim Rentenantrag anerkannt sein?

Entscheidend ist der Rentenbeginn: Zu diesem Zeitpunkt muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen, dazu kommen 35 Versicherungsjahre. Für Profil C, geboren im November 1965, öffnet das die Rente ab 1. Dezember 2027 mit 10,8 % Abschlag und ab 1. Dezember 2030 ohne Abschlag. Liegt der Grad bei Beginn nicht mehr vor, kommt diese Rentenart nicht in Betracht.

Welche Versicherungsjahre trage ich im Rentenfenster ein?

Die Zahl der Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten aus Ihrer Renteninformation oder dem Versicherungsverlauf. Ab 35 Jahren öffnet der Rechner die Rente ab 63, ab 45 Jahren die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Für die 45 Jahre zählen aber nicht alle Zeiten, etwa keine Studienzeiten; prüfen Sie diese Zahl gesondert, wenn sie knapp ist.

Kann ich den Rentenbeginn auf einen späteren Monat legen?

Ja. Im Antrag lässt sich ein späterer Beginn wählen; der Rechner zeigt nur den frühesten Monat je Rentenart. Jeder Monat nach der Regelaltersgrenze bringt 0,5 % Zuschlag, jeder Monat vor dem abschlagsfreien Termin kostet 0,3 %. Zwischen frühestem und abschlagsfreiem Beginn ist jeder Monat wählbar, der Abschlag sinkt dann schrittweise.

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Paragrafen und Quellen

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Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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