Renteneintritt berechnen: der Kalender bis zur ersten Zahlung
Geburtsdatum, Versicherungsjahre und eine Schwerbehinderung eingeben: Der Rechner nennt für jede offene Altersrente den ersten Monat und den Abschlag dort.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Frühester Rentenbeginn
1. Juli 2027
mit 63 Jahren, Abschlag 14,4 %
| Regelaltersrente | 1. Juli 2031 |
|---|---|
| Langjährig Versicherte (35 J.) | 1. Juli 2027 · −14,4 % |
| Ohne Abschlag ab | 1. Juli 2031 |
| Rente beim frühesten Beginn | 1.370 € |
Wenn der Kommissionsvorschlag Gesetz würde
Frühestens 1. Juli 2028 (12 Monate später), Abschlag 10,8 %; ohne Abschlag ab 1. Juli 2031.
Szenario ohne Übergangsregeln. Kein Gesetzentwurf veröffentlicht, es gilt das heutige Recht.
Rechenweg Schritt für Schritt
- Regelaltersgrenze Jahrgang 1964: 67 Jahre (§ 35 SGB VI). Beginn am 1. Juli 2031, dem Monat nach Vollendung des Alters (§ 99 SGB VI).
- Mit 40 Jahren ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt: frühestens mit 63, je Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI).
- Kommissionsvorschlag (kein Gesetz): ohne 45-Jahre-Rente und mit Mindestalter 64 wäre der früheste Beginn 1. Juli 2028 mit 10,8 % Abschlag.
Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir
Den Renteneintritt legen vier Termine fest, die der Rechner nacheinander bestimmt. Erstens das Alter, das die gewählte Rentenart verlangt. Zweitens der Tag, an dem dieses Alter vollendet ist: rechtlich der Tag vor dem Geburtstag (§ 187 Abs. 2 BGB). Drittens der erste Rentenmonat, der Monat nach diesem Tag (§ 99 SGB VI). Viertens das Antragsfenster: Die Deutsche Rentenversicherung nimmt den Antrag etwa ein Jahr vorher an, und wer ihn erst nach dem dritten Kalendermonat stellt, bekommt die Rente erst ab dem Antragsmonat. Für eine am 1. März 1966 geborene Versicherte mit 38 Jahren heißt das: Regelaltersrente ab dem 1. März 2033, Antrag bis spätestens Ende Mai 2033; ab 63 ginge es ab dem 1. März 2029 mit 14,4 % Abschlag. Wäre sie einen Tag später geboren, begänne jede Rente einen Monat später.
Was der Rechner ausgibt
Aus Geburtsjahr, Monat und Tag, den Versicherungsjahren und der Angabe zur Schwerbehinderung bestimmt das Rentenfenster jede Altersrente, die Ihnen offensteht: den ersten möglichen Monat, den Abschlag in diesem Monat und den ersten Monat ohne Abschlag. Tragen Sie die Regelaltersrente aus Ihrer Renteninformation ein, rechnet er zusätzlich den gekürzten Betrag beim frühesten Beginn. Die Altersgrenzen stammen aus dem SGB VI in der zuletzt am 24. Juli 2026 geänderten Fassung, der Abschlag aus § 77 SGB VI. Die Rentenarten selbst beschreibt die Tabelle der Altersgrenzen.
Der Kalender in vier Schritten
Schritt 1, das maßgebliche Alter. Es hängt vom Jahrgang und der Rentenart ab. Profil A: Regelaltersgrenze, 67 Jahre (§ 35 SGB VI). Profil B: Grenze nach 45 Jahren, 64 Jahre und 10 Monate (§ 236b). Profil C: abschlagsfreie Schwerbehindertenrente, 65 Jahre.
Schritt 2, der Tag der Vollendung. Das Lebensalter ist mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag erreicht (§ 187 Abs. 2 BGB). Bei einem Geburtstag am Monatsersten fällt dieser Tag in den Vormonat: Profil A, geboren am 1. März 1966, vollendet 67 Jahre am 28. Februar 2033.
Schritt 3, der erste Rentenmonat. Die Rente beginnt mit dem Monat, der auf die Vollendung folgt (§ 99 SGB VI). Für A ist das der 1. März 2033; mit Geburtstag am 2. März wäre es der 1. April 2033.
Schritt 4, das Antragsfenster. Frühestens etwa ein Jahr vor dem Beginn nimmt die Rentenversicherung den Antrag an (DRV). Spätestens muss er bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat eingehen, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind; sonst zahlt die Kasse erst ab dem Antragsmonat. Ablauf und Unterlagen stehen unter Rente beantragen.
| Profil | Ohne Abschlag mit | Alter vollendet am | Erster Rentenmonat | Antrag ab etwa | Antrag spätestens bis Ende |
|---|---|---|---|---|---|
| A: 1. März 1966 | 67 Jahre | 28. Februar 2033 | 1. März 2033 | 1. März 2032 | Mai 2033 |
| B: 20. September 1963 | 64 Jahre und 10 Monate | 19. Juli 2028 | 1. August 2028 | 1. August 2027 | Oktober 2028 |
| C: 10. November 1965 | 65 Jahre | 9. November 2030 | 1. Dezember 2030 | 1. Dezember 2029 | Februar 2031 |
Drei Profile, alle Rentenarten
A hat 38 Versicherungsjahre, B hat 45, C hat 36 und einen Grad der Behinderung von 50. Jede Zeile ist eine Rentenart, die das Profil wählen könnte, mit dem frühesten Monat und dem Betrag, der von angenommenen 1.500 € Regelaltersrente bliebe.
| Profil | Rentenart | Frühestens ab | Abschlag | Rente aus 1.500 € |
|---|---|---|---|---|
| A | Regelaltersrente | 1. März 2033 | 0,0 % | 1.500 € |
| A | Langjährig Versicherte | 1. März 2029 | 14,4 % | 1.284 € |
| B | Regelaltersrente | 1. August 2030 | 0,0 % | 1.500 € |
| B | Langjährig Versicherte | 1. Oktober 2026 | 13,8 % | 1.293 € |
| B | Besonders langjährig | 1. August 2028 | 0,0 % | 1.500 € |
| C | Regelaltersrente | 1. Dezember 2032 | 0,0 % | 1.500 € |
| C | Langjährig Versicherte | 1. Dezember 2028 | 14,4 % | 1.284 € |
| C | Schwerbehinderte | 1. Dezember 2027 | 10,8 % | 1.338 € |
B hat die Wahl: ab 63 mit hohem Abschlag oder ab 1. August 2028 ohne Abschlag. C gewinnt durch die Schwerbehinderung ein Jahr gegenüber der Rente nach 35 Jahren, der Abschlag ist dort auf 10,8 % begrenzt (§ 236a SGB VI). Würde der Vorschlag der Alterssicherungskommission ohne Übergang Gesetz, fiele für B die Rente nach 45 Jahren weg; ohne Abschlag ginge es erst ab 1. August 2030, ab 64 mit 10,2 %. Ein Gesetzentwurf liegt nicht vor, mehr unter Rentenreform.
Grenzen
Der Rechner prüft nicht, ob Ihre Jahre wirklich zählen; er übernimmt Ihre Zahl. Die Schwerbehinderung muss bei Rentenbeginn anerkannt sein. Die Altersrenten für Frauen und wegen Arbeitslosigkeit gibt es nur für vor 1952 Geborene und fehlen deshalb. Teilrenten, Erwerbsminderungsrenten und Rentenanteile aus anderen Staaten rechnet er nicht. Ihren verbindlichen Termin nennen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung.