Altersrente für langjährig Versicherte: früher gehen nach 35 Jahren
Die Rente nach 35 Jahren ist der einzige Weg ab 63, der allen Jahrgängen offensteht. Der Rechner zeigt den Abschlag für das gewünschte Startalter.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Altersrente nach 35 Jahren: Ihr Abschlag
Abschlag
10,8 %
| Beginn | 1. Juli 2029 |
| Rente danach | 1.338 € |
| Jeden Monat weniger | 162 € |
Die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI, für ältere Jahrgänge § 236) können alle nehmen, die 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten haben. Sie beginnt frühestens im Monat nach dem 63. Geburtstag, ohne Abschlag aber erst mit der Regelaltersgrenze. Jeder Monat dazwischen kostet nach § 77 SGB VI 0,3 %, lebenslang. Ab dem Jahrgang 1964 liegen zwischen 63 und 67 genau 48 Monate, der Abschlag beträgt dann 14,4 %; wer mit 64 beginnt, verliert 10,8 %, mit 65 7,2 %. Bei 1.400 € Rente ohne Abschlag bleiben mit 64 noch 1.249 €. Der Abschlag lässt sich durch eine Ausgleichszahlung bis zur Regelaltersgrenze ganz oder teilweise abkaufen. Für die 35 Jahre zählen alle rentenrechtlichen Zeiten, auch solche, die bei den 45 Jahren nicht mitgerechnet werden. Die Alterssicherungskommission schlägt vor, den frühesten Beginn auf 64 anzuheben; das ist kein geltendes Recht.
Abschlag nach Startalter
Bei dieser Rente entscheidet nicht der Jahrgang allein, sondern vor allem der Monat, in dem man beginnt. Die Tabelle rechnet das für eine Person, die am 15. September 1966 geboren ist und damit die endgültige Regelaltersgrenze von 67 Jahren hat (§ 36 SGB VI, Abschlag nach § 77 SGB VI):
| Beginn mit | Erster Rentenmonat | Monate vor der Regelaltersgrenze | Abschlag | Aus 1.400 € werden | Besteuerungsanteil |
|---|---|---|---|---|---|
| 63 Jahren | 1. Oktober 2029 | 48 | 14,4 % | 1.198 € | 85,5 % |
| 64 Jahren | 1. Oktober 2030 | 36 | 10,8 % | 1.249 € | 86,0 % |
| 65 Jahren | 1. Oktober 2031 | 24 | 7,2 % | 1.299 € | 86,5 % |
| 66 Jahren | 1. Oktober 2032 | 12 | 3,6 % | 1.350 € | 87,0 % |
| 67 Jahren | 1. Oktober 2033 | 0 | 0,0 % | 1.400 € | 87,5 % |
Jedes Jahr Aufschub verringert den Abschlag um 3,6 Prozentpunkte. Der Zwischenschritt ist frei wählbar: Wer mit 64 Jahren und 6 Monaten geht, hat 30 Monate Abschlag, nicht 36. Die letzte Spalte zeigt einen kleinen Gegeneffekt, den viele übersehen: Ein früheres Startjahr bedeutet einen niedrigeren steuerpflichtigen Anteil (§ 22 EStG), mit 63 85,5 % statt 87,5 % mit 67. Den Abschlag gleicht das nicht aus, aber es dämpft ihn ein wenig.
Ältere Jahrgänge: die wandernde Grenze
Für vor 1964 Geborene liegt die abschlagsfreie Grenze dieser Rente unter 67, sie folgt nach § 236 SGB VI derselben Staffel wie die Regelaltersgrenze. Der früheste Beginn bleibt bei 63. Damit ist der maximale Abschlag kleiner:
| Jahrgang | Ohne Abschlag mit | Frühester Beginn | Abschlag dann |
|---|---|---|---|
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 1. Oktober 2024 | 12,6 % |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 1. Oktober 2025 | 13,2 % |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 1. Oktober 2026 | 13,8 % |
Für die Jahrgänge 1961 und 1962 ist der Weg ab 63 damit bereits offen; bei einem Geburtstag im September 1961 war 1. Oktober 2024 der früheste Termin. Wie die Grenzen aller Jahrgänge aussehen, zeigt die Renteneintrittsalter-Tabelle.
Die 35 Jahre: großzügiger als die 45
Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen nach § 51 Abs. 3 SGB VI alle rentenrechtlichen Zeiten. Damit ist diese Rente der Auffangweg für alle, deren Lebenslauf die strengen Bedingungen der 45 Jahre nicht erfüllt, etwa wegen Bürgergeldbezug, eines Studiums oder Arbeitslosengeld in den beiden letzten Jahren vor der Rente. Was bei 45 Jahren wegfällt, erklärt Wartezeit 45 Jahre. Versicherungszeiten aus anderen EU-Staaten werden für die 35 Jahre mitgezählt, erhöhen aber nicht den deutschen Rentenbetrag.
Den Abschlag abkaufen
Nach § 187a SGB VI kann man den Abschlag bis zur Regelaltersgrenze mit Sonderbeiträgen ausgleichen. Der Preis eines Entgeltpunkts liegt 2026 bei 9.661,58 €, geteilt durch den Zugangsfaktor. Beispiel mit 40 Entgeltpunkten: Für den Beginn mit 64 fehlen 4,32 Punkte, ihr Ausgleich kostet 46.792 €. Beim Beginn mit 63 wären es 65.013 €. Teilzahlungen sind erlaubt, zurückgezahlt wird nichts. Mit eigenen Werten rechnet die Ausgleichszahlung.
Teilrente und Weiterarbeit
Die Rente nach 35 Jahren muss nicht voll bezogen werden. Ab 10 Prozent der Vollrente ist jede Teilrente möglich (§ 42 SGB VI), und eine Grenze für den Hinzuverdienst gibt es seit 2023 nicht mehr. Wer etwa mit 63 auf 60 Prozent der Arbeitszeit geht und 40 Prozent der Rente nimmt, verbindet beides: Der Abschlag trifft nur den bezogenen Teil, und der Lohn bringt weiter Entgeltpunkte. Rechenbeispiele unter Teilrente.
Was die Kommission vorschlägt
Im Bericht der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 steht die Empfehlung, den frühesten Beginn dieser Rente von 63 auf 64 anzuheben und danach an die Regelaltersgrenze zu koppeln, sodass das Fenster drei Jahre breit bleibt (Bundesarbeitsministerium). Für Jahrgänge ab 1964 wäre der höchste Abschlag dann 10,8 % statt 14,4 %. Ein Gesetzentwurf ist nicht veröffentlicht. Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass das Recht beim Rentenbeginn gilt und ein früher Antrag nichts sichert (Deutsche Rentenversicherung). Den Stand fasst Rentenreform zusammen.