Rente für den Jahrgang 1964
Der Jahrgang 1964 ist der erste, für den die Rente mit 67 voll gilt, und der erste, den der Reformvorschlag von 2026 direkt treffen könnte.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Frühester Rentenbeginn
1. Juli 2027
mit 63 Jahren, Abschlag 14,4 %
| Regelaltersrente | 1. Juli 2031 |
|---|---|
| Langjährig Versicherte (35 J.) | 1. Juli 2027 · −14,4 % |
| Ohne Abschlag ab | 1. Juli 2031 |
| Rente beim frühesten Beginn | 1.370 € |
Wenn der Kommissionsvorschlag Gesetz würde
Frühestens 1. Juli 2028 (12 Monate später), Abschlag 10,8 %; ohne Abschlag ab 1. Juli 2031.
Szenario ohne Übergangsregeln. Kein Gesetzentwurf veröffentlicht, es gilt das heutige Recht.
Rechenweg Schritt für Schritt
- Regelaltersgrenze Jahrgang 1964: 67 Jahre (§ 35 SGB VI). Beginn am 1. Juli 2031, dem Monat nach Vollendung des Alters (§ 99 SGB VI).
- Mit 40 Jahren ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt: frühestens mit 63, je Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI).
- Kommissionsvorschlag (kein Gesetz): ohne 45-Jahre-Rente und mit Mindestalter 64 wäre der früheste Beginn 1. Juli 2028 mit 10,8 % Abschlag.
Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir
Wer 1964 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit genau 67 Jahren, als erster Jahrgang ohne Übergangsregel (§ 35 SGB VI). Ohne Abschlag geht es früher nur auf zwei Wegen: nach 45 Versicherungsjahren mit 65 (§ 38) oder mit anerkannter Schwerbehinderung ebenfalls mit 65 (§ 37). Mit 35 Versicherungsjahren ist der Beginn ab 63 möglich, kostet dann aber 48 Monate mal 0,3 Prozent, also 14,4 % Abschlag, lebenslang. Wer am 15. März 1964 geboren ist, kann so frühestens ab dem 1. April 2027 gehen, ohne Abschlag nach 45 Jahren ab dem 1. April 2029, regulär ab dem 1. April 2031. Weil der Jahrgang 2027 63 wird, ist er der erste, für den der Vorschlag der Alterssicherungskommission praktisch werden könnte: Ohne Übergangsregel läge der früheste Beginn dann am 1. April 2028. Das ist kein Gesetz.
Die vier Termine des Jahrgangs 1964
Für 1964 Geborene gibt es keine Tabelle mehr nachzuschlagen. Die Altersgrenzen stehen in den Grundvorschriften des SGB VI und sind glatte Jahre: 67 für die Regelaltersrente (§ 35), 65 nach 45 Jahren (§ 38), 65 bei Schwerbehinderung mit frühestem Beginn 62 (§ 37), 63 als frühester Beginn nach 35 Jahren (§ 36). Im Beispiel mit Geburtstag am 15. März:
| Rentenart | Frühestens | Abschlag dort | Ohne Abschlag ab |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 1. April 2031 | 0 % | 1. April 2031 |
| 35 Jahre (langjährig) | 1. April 2027 | 14,4 % | 1. April 2031 |
| 45 Jahre (besonders langjährig) | 1. April 2029 | 0 % | 1. April 2029 |
| Schwerbehinderung, GdB 50 | 1. April 2026 | 10,8 % | 1. April 2029 |
Wer am 1. März geboren ist, rechnet jeden Termin einen Monat früher, weil das Alter am letzten Februartag vollendet ist. Wer zwischen dem 2. und dem 31. geboren ist, beginnt immer am Ersten des Folgemonats.
Was den Jahrgang von 1963 unterscheidet
Für 1963 Geborene liegt die Regelaltersgrenze noch bei 66 Jahren und 10 Monaten, die 45-Jahre-Grenze bei 64 Jahren und 10 Monaten (Jahrgang 1963). Der Jahrgang 1964 verliert gegenüber dem Vorjahr also zwei weitere Monate und erreicht mit 65 Jahren die Endstufe der 45-Jahre-Rente. Für die Rente mit 63 steigt der höchste Abschlag von 13,8 auf 14,4 %, weil vier volle Jahre zwischen 63 und 67 liegen. Ab hier ändert sich nach geltendem Recht für alle späteren Jahrgänge nichts mehr; die Seite zum Jahrgang 1965 zeigt, wo dennoch Unterschiede entstehen.
Der Reformvorschlag und der Jahrgang 1964
Der Jahrgang wird 2027 63 Jahre alt. Damit liegt er genau in der Zeit, für die der Koalitionsausschuss ein Gesetz angekündigt hat. Rechnet man den Vorschlag ohne jeden Übergang durch, gäbe es keine Rente nach 45 Jahren mehr, und auch mit 45 Jahren wäre der früheste Beginn mit 64 möglich, dann mit 10,8 Prozent Abschlag; abschlagsfrei ginge es erst mit 67. Die Kommission empfiehlt aber ausdrücklich Vertrauensschutz, und die Deutsche Rentenversicherung betont, dass bis zu einem Gesetz das heutige Recht gilt. Für Ihre Planung heißt das: die geltenden Termine nehmen, das Szenario daneben im Blick behalten und den Stand unter Rentenreform verfolgen.