Rente für den Jahrgang 1966
Wer 1966 geboren ist, wird 2026 60 und hat bis zur Rente mit 63 noch drei Jahre Zeit, so viel wie kein anderer Jahrgang auf dieser Website.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Frühester Rentenbeginn
1. Juli 2029
mit 63 Jahren, Abschlag 14,4 %
| Regelaltersrente | 1. Juli 2033 |
|---|---|
| Langjährig Versicherte (35 J.) | 1. Juli 2029 · −14,4 % |
| Ohne Abschlag ab | 1. Juli 2033 |
| Rente beim frühesten Beginn | 1.370 € |
Wenn der Kommissionsvorschlag Gesetz würde
Frühestens 1. Juli 2030 (12 Monate später), Abschlag 10,8 %; ohne Abschlag ab 1. Juli 2033.
Szenario ohne Übergangsregeln. Kein Gesetzentwurf veröffentlicht, es gilt das heutige Recht.
Rechenweg Schritt für Schritt
- Regelaltersgrenze Jahrgang 1966: 67 Jahre (§ 35 SGB VI). Beginn am 1. Juli 2033, dem Monat nach Vollendung des Alters (§ 99 SGB VI).
- Mit 40 Jahren ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt: frühestens mit 63, je Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI).
- Kommissionsvorschlag (kein Gesetz): ohne 45-Jahre-Rente und mit Mindestalter 64 wäre der früheste Beginn 1. Juli 2030 mit 10,8 % Abschlag.
Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir
Für den Jahrgang 1966 gelten dieselben Altersgrenzen wie seit 1964: Regelaltersrente mit 67 (§ 35 SGB VI), nach 45 Jahren ohne Abschlag mit 65 (§ 38), nach 35 Jahren frühestens mit 63 und dann 14,4 % Abschlag (§ 36). Bei einem Geburtstag am 3. Oktober 1966 heißt das: frühestens am 1. November 2029, abschlagsfrei nach 45 Jahren am 1. November 2031, regulär am 1. November 2033. Der Besteuerungsanteil steigt dabei von 85,5 % auf 87,5 %. Weil der erste mögliche Rentenbeginn erst 2029 liegt, trifft der Kommissionsvorschlag vom 23. Juni 2026 diesen Jahrgang stärker als ältere: Ohne Übergang ginge es frühestens am 1. November 2030 mit 10,8 % Abschlag, und ohne 45-Jahre-Rente kostete ein Beginn mit 65 7,2 %. Das ist kein Gesetz. Wer den Abschlag ausgleichen will, kann das mit Sonderzahlungen bis zur Regelaltersgrenze; bei 40 Entgeltpunkten kostet der volle Ausgleich für 63 zu Werten von 2026 65.013 €.
Der Jahrgang mit dem längsten Vorlauf
1966 Geborene feiern 2026 ihren 60. Geburtstag. Bis zur Rente nach 35 Jahren (§ 36 SGB VI) bleiben drei Jahre, bis zur 45-Jahre-Rente (§ 38) fünf, bis zur Regelaltersgrenze (§ 35) sieben. Die Grenzen selbst sind dieselben wie für 1964 und 1965; neu ist, dass alle Termine nach 2028 liegen. Im Beispiel mit Geburtstag am 3. Oktober:
- 1. November 2028: frühester Beginn bei Schwerbehinderung, 10,8 % Abschlag;
- 1. November 2029: frühester Beginn nach 35 Jahren, 14,4 % Abschlag;
- 1. November 2031: ohne Abschlag nach 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung;
- 1. November 2033: Regelaltersrente.
Was der Abschlag in Sonderzahlungen kostet
Wer früher gehen will, kann den Abschlag vorab mit Beiträgen ausgleichen (§ 187a SGB VI). Der Preis eines Entgeltpunkts beträgt 2026 9.661,58 €, geteilt durch den Zugangsfaktor. Angenommen, bis zur Regelaltersgrenze kämen 40 Entgeltpunkte zusammen, also eine Rente von 1.701 € beim aktuellen Rentenwert; der Ausgleich kostete zu Werten von 2026:
| Fall | Abschlag | Rentenminus im Monat | Voller Ausgleich |
|---|---|---|---|
| Beginn mit 63, geltendes Recht | 14,4 % | 244,92 € | 65.013 € |
| Beginn mit 64, Vorschlag ohne Übergang | 10,8 % | 183,69 € | 46.792 € |
| Beginn mit 65 ohne 45-Jahre-Rente, Vorschlag | 7,2 % | 122,46 € | 29.984 € |
Teilzahlungen sind möglich, eine Erstattung gibt es nicht, auch wenn man am Ende doch später geht. Der Betrag hängt an den Rechengrößen des Zahlungsjahres und ändert sich deshalb bis 2029. Der Rechner zur Ausgleichszahlung rechnet mit Ihren Entgeltpunkten aus der Renteninformation.
Steuer: ein Prozentpunkt mehr als 1964
Der Besteuerungsanteil steigt mit jedem Startjahr um einen halben Punkt (§ 22 EStG). Für 1966 Geborene liegt jeder Rentenbeginn zwei Jahre nach dem entsprechenden Termin des Jahrgangs 1964: 85,5 % statt 84,5 % mit 63, 86,5 % statt 85,5 % nach 45 Jahren, 87,5 % statt 86,5 % zur Regelaltersgrenze.
Der Reformvorschlag trifft diesen Jahrgang voll
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, den frühesten Beginn nach 35 Jahren auf 64 anzuheben und die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln, bis 2041 etwa auf 67,5 Jahre. Für 1966 Geborene liegt jeder Rentenbeginn nach dem Ende 2026, bis zu dem ein Gesetz angestrebt wird. Ohne Übergang gerechnet: frühester Beginn am 1. November 2030 statt am 1. November 2029, und der Beginn am 1. November 2031 kostete 7,2 % statt nichts. Welche Regelaltersgrenze sich aus der Kopplung für diesen Jahrgang ergäbe, legt der Vorschlag nicht fest; der Rechner oben rechnet weiter mit einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die Deutsche Rentenversicherung erinnert daran, dass bis zu einem Gesetz nur das geltende Recht zählt. Stand: Rentenreform.
Im Vergleich zu 1965
Der Jahrgang 1965 erreicht jede Grenze ein Kalenderjahr früher und versteuert dadurch einen halben Prozentpunkt weniger. An den Altersgrenzen selbst ändert sich zwischen den beiden Jahrgängen nach geltendem Recht nichts.