Rente nach 45 Beitragsjahren: Altersgrenze und Startmonat
Wer 45 Jahre zusammenbringt, geht ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Der Rechner zeigt das Alter für Ihren Jahrgang.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Abschlagsfrei nach 45 Jahren
Ohne Abschlag mit
64 Jahre und 10 Monate
| Beginn (Juni geboren) | 1. Mai 2028 |
| Regelaltersgrenze | 66 Jahre und 10 Monate |
| Monate früher als regulär | 24 |
Geltendes Recht. Die Kommission schlägt vor, diese Rente abzuschaffen; beschlossen ist das nicht.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre auf dem Rentenkonto voraus und zahlt ohne Abschlag, allerdings erst ab einer festen Altersgrenze und keinen Monat davor (§ 38 und § 236b SGB VI). Für den Jahrgang 1953 lag diese Grenze bei 63 Jahren und 2 Monaten; seitdem steigt sie um zwei Monate je Geburtsjahr. Der Jahrgang 1960 erreicht sie mit 64 Jahren und 4 Monaten, der Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und 8 Monaten, ab Jahrgang 1964 gilt dauerhaft 65 Jahre. Ab dem Jahrgang 1958 liegt diese Rente damit immer 24 Monate vor der Regelaltersgrenze. Wer dieselben 24 Monate über die Rente nach 35 Jahren vorzieht, verliert dauerhaft 7,2 %, bei 1.700 € Rente also 122,40 € in jedem Monat. Die 45 Jahre sind deshalb bares Geld. Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 vorgeschlagen, diese Rente abzuschaffen; das ist ein Vorschlag, kein geltendes Recht.
Altersgrenze nach 45 Jahren, Jahrgang für Jahrgang
Die Tabelle zeigt für jeden Jahrgang ab 1953, mit welchem Alter die Rente nach 45 Jahren abschlagsfrei beginnt, welcher Monat bei einem Geburtstag am 15. Juni der erste Rentenmonat ist und wie weit dieser Termin vor der Regelaltersgrenze liegt (§ 236b SGB VI, ab 1964 § 38 SGB VI).
| Jahrgang | Ohne Abschlag mit | Erster Rentenmonat | Monate vor der Regelaltersgrenze |
|---|---|---|---|
| 1953 | 63 Jahre und 2 Monate | 1. September 2016 | 29 |
| 1954 | 63 Jahre und 4 Monate | 1. November 2017 | 28 |
| 1955 | 63 Jahre und 6 Monate | 1. Januar 2019 | 27 |
| 1956 | 63 Jahre und 8 Monate | 1. März 2020 | 26 |
| 1957 | 63 Jahre und 10 Monate | 1. Mai 2021 | 25 |
| 1958 | 64 Jahre | 1. Juli 2022 | 24 |
| 1959 | 64 Jahre und 2 Monate | 1. September 2023 | 24 |
| 1960 | 64 Jahre und 4 Monate | 1. November 2024 | 24 |
| 1961 | 64 Jahre und 6 Monate | 1. Januar 2026 | 24 |
| 1962 | 64 Jahre und 8 Monate | 1. März 2027 | 24 |
| 1963 | 64 Jahre und 10 Monate | 1. Mai 2028 | 24 |
| ab 1964 | 65 Jahre | 1. Juli 2029 | 24 |
Auffällig ist die letzte Spalte. Für den Jahrgang 1953 lag die Rente nach 45 Jahren noch 29 Monate vor der Regelaltersgrenze, für 1957 waren es 25. Der Grund: Die Grenze für 45 Jahre stieg in diesen Jahrgängen um zwei Monate, die Regelaltersgrenze nur um einen. Ab dem Jahrgang 1958 wachsen beide im gleichen Takt, der Abstand bleibt bei 24 Monaten. Die Zeilen bis 1959 sind Geschichte, die Jahrgänge ab 1961 haben ihren Termin noch vor sich.
Kein Monat früher: die starre Grenze
Anders als die Rente nach 35 Jahren lässt sich die Rente nach 45 Jahren nicht vorziehen, auch nicht gegen Abschlag. Wer vor der Grenze aufhören will, muss die Rentenart wechseln, und dann zählt die Regelaltersgrenze als Bezugspunkt. Für den Jahrgang 1964 ergibt das folgende Lage (Geburtstag 15. Juni):
| Weg | Frühester Beginn | Abschlag beim frühesten Beginn |
|---|---|---|
| Rente nach 35 Jahren | 1. Juli 2027 | 14,4 % |
| Rente nach 45 Jahren | 1. Juli 2029 | keiner |
| Regelaltersrente | 1. Juli 2031 | keiner |
Wer also mit 45 Jahren schon mit 63 geht, verschenkt den Vorteil fast vollständig: 48 Monate zu je 0,3 %, gerechnet nach § 77 SGB VI. Zwei Jahre Warten auf die abschlagsfreie Grenze ersparen in diesem Fall den gesamten Abschlag. Ob die Überbrückung durch Arbeitslosengeld vor dem Rentenbeginn die 45 Jahre gefährdet, klärt Arbeitslos vor der Rente.
Was der Vorsprung in Euro bedeutet
Zwei Jahre früher und ohne Kürzung heißt bei 1.700 € Monatsrente: 24 zusätzliche Zahlungen, zusammen 40.800 € brutto, ohne dass die spätere Rente kleiner wird. Kleiner wird sie nur um die Entgeltpunkte, die in diesen zwei Jahren nicht mehr entstehen. Der Vergleich mit dem 35-Jahre-Weg zum selben Termin zeigt den eigentlichen Wert der 45 Jahre: 122,40 € im Monat, die dort für immer fehlen würden, nach zwanzig Rentenjahren 29.376 €. Mit eigenen Beträgen rechnet der Abschlagsrechner.
Der genaue Startmonat
Das Alter ist nach § 187 Abs. 2 BGB mit dem Ablauf des Tages vor dem Geburtstag vollendet, die Rente beginnt im folgenden Monat (§ 99 SGB VI). Daraus folgt eine Eigenheit für alle, die am Ersten eines Monats geboren sind: Wer am 1. März 1964 Geburtstag hat, vollendet die 65 schon Ende Februar und bekommt die Rente ab 1. März 2029; mit Geburtstag am 15. März beginnt sie erst 1. April 2029.
Der Antrag muss innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Erreichen der Altersgrenze eingehen, sonst beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat, und verlorene Monate werden nicht nachgezahlt. Gestellt werden kann er frühestens ein Jahr vor dem Beginn. Den Ablauf beschreibt Rente beantragen.
Welche Jahre in die 45 eingehen
Die 45 Jahre sind strenger als die 35: Es zählen Pflichtbeiträge, Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, Pflege sowie Arbeitslosengeld, Krankengeld und Übergangsgeld, Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn aber nur nach Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers (§ 51 Abs. 3a SGB VI). Bürgergeld, Schule und Studium zählen nicht. Die Einzelheiten mit Rechenbeispielen stehen unter Wartezeit 45 Jahre: was zählt.
Der Reformvorschlag
Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt (Bundesarbeitsministerium). Eine davon: die Rente für besonders langjährig Versicherte so früh wie möglich abschaffen, mit Vertrauensschutz. Ein Gesetzentwurf liegt nicht vor. Nach Auskunft der Rentenversicherung gilt bis dahin allein das geltende Recht, und zwar das Recht zum Zeitpunkt des Rentenbeginns (Deutsche Rentenversicherung). Was sich für die einzelnen Wege ändern würde, vergleicht Rentenreform; die Tabelle aller Altersgrenzen steht unter Renteneintrittsalter-Tabelle.