Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026: der neue Rentenwert
Jeder Rentenpunkt zahlt seit Juli 1,73 € mehr im Monat. Was das für Ihren Betrag bedeutet und was nach Beiträgen und Steuer übrig bleibt, rechnet diese Seite.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Ihre Rente nach der Erhöhung im Juli 2026
Ab Juli 2026
1.563,62 €
| Mehr im Monat | 63,62 € |
| Entgeltpunkte dahinter | 36,77 |
| Mehr bis Juni 2027 | 763 € |
Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 % gestiegen. Der aktuelle Rentenwert, also der Monatsbetrag für einen Entgeltpunkt, liegt seitdem bei 42,52 €; bis Juni waren es 40,79 € (vom Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossen). Weil jede Rente aus Entgeltpunkten mal Rentenwert berechnet wird (§ 64 SGB VI), steigt jede laufende Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Witwenrente im selben Verhältnis, ohne Antrag. Aus 1.000 € werden 1.042,41 €, aus 1.500 € werden 1.563,62 €. Vom Plus gehen Kranken- und Pflegebeitrag ab, im Standardfall 12,35 %. Für alle, die schon vor 2025 in Rente waren, ist die Erhöhung in voller Höhe steuerpflichtig, weil ihr steuerfreier Rentenanteil als fester Eurobetrag eingefroren ist. Auch Freibeträge, die am Rentenwert hängen, wachsen mit: Der Freibetrag bei der Witwenrente stieg von 1.076,86 € auf 1.122,53 €.
Was am 1. Juli 2026 geändert wurde
Geändert hat sich eine einzige Zahl: der aktuelle Rentenwert, von 40,79 € auf 42,52 € (Werte der Rentenversicherung; Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026). Er gibt an, wie viel Monatsrente ein Entgeltpunkt bringt. Da die Rentenformel jede Rente als Produkt aus Punkten, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und Rentenwert bildet (§ 64 SGB VI), wirkt die neue Zahl auf alle laufenden Renten gleich: 4,24 % mehr, ein Abschlag oder ein Witwenfaktor bleibt im Verhältnis erhalten. Einen Antrag braucht es nicht. Wie die Punkte selbst entstehen, erklärt Entgeltpunkte berechnen.
| Rente bis Juni 2026 | Rente ab Juli 2026 | Mehr im Monat | Mehr bis Juni 2027 |
|---|---|---|---|
| 900,00 € | 938,17 € | 38,17 € | 458,05 € |
| 1.200,00 € | 1.250,89 € | 50,89 € | 610,74 € |
| 1.500,00 € | 1.563,62 € | 63,62 € | 763,42 € |
| 2.000,00 € | 2.084,82 € | 84,82 € | 1.017,90 € |
| 2.500,00 € | 2.606,03 € | 106,03 € | 1.272,37 € |
Die Tabelle rechnet mit dem genauen Verhältnis der beiden Rentenwerte, 1,0424. Wer einen Abschlag hat, bekommt dieselbe prozentuale Erhöhung auf den gekürzten Betrag; der Abschlag selbst wird durch die Anpassung weder größer noch kleiner.
Was vom Plus netto ankommt
Die Erhöhung ist Rente wie jede andere, also werden darauf dieselben Beiträge fällig. Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag und mit Kindern tragen Sie 8,75 % Krankenversicherung und 3,6 % Pflegeversicherung, zusammen 12,35 %. Von 63,62 € Plus bei 1.500 € bleiben vor Steuer 55,76 €. Kinderlose zahlen in der Pflege 0,6 % mehr. Den genauen Nettobetrag Ihrer Rente nach der Erhöhung rechnet der Rentenrechner brutto netto.
Die Steuer frisst bei Bestandsrenten mit
Wer 2020 in Rente ging, versteuert nominal 80 % seiner Rente. Tatsächlich ist es mehr, denn der steuerfreie Teil wurde im Folgejahr als fester Eurobetrag eingefroren (§ 22 EStG). Jede Anpassung seither, auch die von Juli 2026, erhöht nur den steuerpflichtigen Teil. Bei 1.500 € Rente wächst dieser um 763,42 € im Jahr. Das allein löst keine Steuer aus; zusammen mit einer Betriebsrente oder Mieteinnahmen kann es aber die Grenze überschreiten, ab der Einkommensteuer fällig wird. Die Rentenversicherung behält keine Steuer ein, sie wird mit der Erklärung festgesetzt. Die Prozentsätze je Startjahr stehen unter Besteuerung der Rente.
Was der neue Rentenwert sonst noch verschiebt
Bei der Witwen- und Witwerrente hängt der Freibetrag für eigenes Einkommen am Rentenwert: das 26,4-Fache, dazu das 5,6-Fache je Kind mit Anspruch auf Waisenrente (§ 97 SGB VI).
| Freibetrag Witwenrente | Bis Juni 2026 | Ab Juli 2026 |
|---|---|---|
| Ohne Kind | 1.076,86 € | 1.122,53 € |
| Mit einem waisenrentenberechtigten Kind | 1.305,28 € | 1.360,64 € |
Wer eigenes Einkommen hat, profitiert doppelt: Die Witwenrente steigt um 4,24 %, und vom Einkommen wird weniger angerechnet. Den Effekt für Ihre Zahlen zeigt Einkommensanrechnung bei der Witwenrente.
Auch Kindererziehungszeiten sind Entgeltpunkte. Drei Jahre für ein ab 1992 geborenes Kind, 3,00 Punkte, zahlen jetzt 127,51 € statt 122,32 € im Monat. Wer einen Abschlag durch eine Sonderzahlung ausgleichen will, zahlt 2026 für einen Punkt 9.661,58 €; dieser Preis hängt am Durchschnittsentgelt, nicht am Rentenwert. Mit dem höheren Rentenwert ist ein gekaufter Punkt rechnerisch nach 18,9 statt 19,7 Rentenjahren wieder eingespielt, ohne Steuer und Beiträge gerechnet.
Juli: auch der Monat für neue Punkte
Wer neben der Altersrente beschäftigt ist und Beiträge zahlt, bekommt die daraus entstandenen Entgeltpunkte nicht sofort, sondern jeweils zum 1. Juli des Folgejahres auf die Rente aufgeschlagen (§ 66 Abs. 3a SGB VI). Im Juli treffen damit zwei Erhöhungen zusammen: die allgemeine Anpassung und der persönliche Zuschlag aus dem Vorjahr. Wie das beim Weiterarbeiten aussieht, steht unter Hinzuverdienst zur Rente.
Renteninformation und Bescheide mit dem alten Wert
Schreiben der Rentenversicherung aus dem ersten Halbjahr 2026 rechnen noch mit 40,79 €. Die Beträge darin sind deshalb nicht falsch, sondern auf altem Stand: Rechnen Sie sie mit dem Faktor 1,0424 hoch, oder teilen Sie durch den alten Wert, um Ihre Punkte zu erhalten. Wie das Schreiben aufgebaut ist, zeigt Renteninformation lesen.
Was die Reformdebatte für künftige Erhöhungen bedeutet
Die Alterssicherungskommission hat in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026 vorgeschlagen, die Haltelinie beim Rentenniveau von 48 % bis 2031 zu halten und danach den Nachhaltigkeitsfaktor wieder wirken zu lassen (BMAS, 33 Empfehlungen). Das wäre ein Vorschlag für Anpassungen nach 2031, kein geltendes Recht; ein Gesetzentwurf liegt nicht vor. Für die Anpassung im Juli 2027 lässt sich daraus keine Zahl ableiten. Den Stand der Diskussion fasst Rentenreform zusammen.