Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026: der neue Rentenwert

Jeder Rentenpunkt zahlt seit Juli 1,73 € mehr im Monat. Was das für Ihren Betrag bedeutet und was nach Beiträgen und Steuer übrig bleibt, rechnet diese Seite.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Ihre Rente nach der Erhöhung im Juli 2026

Ab Juli 2026

1.563,62 €

Mehr im Monat63,62 €
Entgeltpunkte dahinter36,77
Mehr bis Juni 2027763 €
Netto nach der Erhöhung →

Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 % gestiegen. Der aktuelle Rentenwert, also der Monatsbetrag für einen Entgeltpunkt, liegt seitdem bei 42,52 €; bis Juni waren es 40,79 € (vom Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossen). Weil jede Rente aus Entgeltpunkten mal Rentenwert berechnet wird (§ 64 SGB VI), steigt jede laufende Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Witwenrente im selben Verhältnis, ohne Antrag. Aus 1.000 € werden 1.042,41 €, aus 1.500 € werden 1.563,62 €. Vom Plus gehen Kranken- und Pflegebeitrag ab, im Standardfall 12,35 %. Für alle, die schon vor 2025 in Rente waren, ist die Erhöhung in voller Höhe steuerpflichtig, weil ihr steuerfreier Rentenanteil als fester Eurobetrag eingefroren ist. Auch Freibeträge, die am Rentenwert hängen, wachsen mit: Der Freibetrag bei der Witwenrente stieg von 1.076,86 € auf 1.122,53 €.

Was am 1. Juli 2026 geändert wurde

Geändert hat sich eine einzige Zahl: der aktuelle Rentenwert, von 40,79 € auf 42,52 € (Werte der Rentenversicherung; Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026). Er gibt an, wie viel Monatsrente ein Entgeltpunkt bringt. Da die Rentenformel jede Rente als Produkt aus Punkten, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und Rentenwert bildet (§ 64 SGB VI), wirkt die neue Zahl auf alle laufenden Renten gleich: 4,24 % mehr, ein Abschlag oder ein Witwenfaktor bleibt im Verhältnis erhalten. Einen Antrag braucht es nicht. Wie die Punkte selbst entstehen, erklärt Entgeltpunkte berechnen.

Bruttobeträge, Anpassung um den Faktor neuer durch alter Rentenwert
Rente bis Juni 2026Rente ab Juli 2026Mehr im MonatMehr bis Juni 2027
900,00 €938,17 €38,17 €458,05 €
1.200,00 €1.250,89 €50,89 €610,74 €
1.500,00 €1.563,62 €63,62 €763,42 €
2.000,00 €2.084,82 €84,82 €1.017,90 €
2.500,00 €2.606,03 €106,03 €1.272,37 €

Die Tabelle rechnet mit dem genauen Verhältnis der beiden Rentenwerte, 1,0424. Wer einen Abschlag hat, bekommt dieselbe prozentuale Erhöhung auf den gekürzten Betrag; der Abschlag selbst wird durch die Anpassung weder größer noch kleiner.

Was vom Plus netto ankommt

Die Erhöhung ist Rente wie jede andere, also werden darauf dieselben Beiträge fällig. Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag und mit Kindern tragen Sie 8,75 % Krankenversicherung und 3,6 % Pflegeversicherung, zusammen 12,35 %. Von 63,62 € Plus bei 1.500 € bleiben vor Steuer 55,76 €. Kinderlose zahlen in der Pflege 0,6 % mehr. Den genauen Nettobetrag Ihrer Rente nach der Erhöhung rechnet der Rentenrechner brutto netto.

Die Steuer frisst bei Bestandsrenten mit

Wer 2020 in Rente ging, versteuert nominal 80 % seiner Rente. Tatsächlich ist es mehr, denn der steuerfreie Teil wurde im Folgejahr als fester Eurobetrag eingefroren (§ 22 EStG). Jede Anpassung seither, auch die von Juli 2026, erhöht nur den steuerpflichtigen Teil. Bei 1.500 € Rente wächst dieser um 763,42 € im Jahr. Das allein löst keine Steuer aus; zusammen mit einer Betriebsrente oder Mieteinnahmen kann es aber die Grenze überschreiten, ab der Einkommensteuer fällig wird. Die Rentenversicherung behält keine Steuer ein, sie wird mit der Erklärung festgesetzt. Die Prozentsätze je Startjahr stehen unter Besteuerung der Rente.

Was der neue Rentenwert sonst noch verschiebt

Bei der Witwen- und Witwerrente hängt der Freibetrag für eigenes Einkommen am Rentenwert: das 26,4-Fache, dazu das 5,6-Fache je Kind mit Anspruch auf Waisenrente (§ 97 SGB VI).

Nettoeinkommen im Monat, das nicht angerechnet wird
Freibetrag WitwenrenteBis Juni 2026Ab Juli 2026
Ohne Kind1.076,86 €1.122,53 €
Mit einem waisenrentenberechtigten Kind1.305,28 €1.360,64 €

Wer eigenes Einkommen hat, profitiert doppelt: Die Witwenrente steigt um 4,24 %, und vom Einkommen wird weniger angerechnet. Den Effekt für Ihre Zahlen zeigt Einkommensanrechnung bei der Witwenrente.

Auch Kindererziehungszeiten sind Entgeltpunkte. Drei Jahre für ein ab 1992 geborenes Kind, 3,00 Punkte, zahlen jetzt 127,51 € statt 122,32 € im Monat. Wer einen Abschlag durch eine Sonderzahlung ausgleichen will, zahlt 2026 für einen Punkt 9.661,58 €; dieser Preis hängt am Durchschnittsentgelt, nicht am Rentenwert. Mit dem höheren Rentenwert ist ein gekaufter Punkt rechnerisch nach 18,9 statt 19,7 Rentenjahren wieder eingespielt, ohne Steuer und Beiträge gerechnet.

Juli: auch der Monat für neue Punkte

Wer neben der Altersrente beschäftigt ist und Beiträge zahlt, bekommt die daraus entstandenen Entgeltpunkte nicht sofort, sondern jeweils zum 1. Juli des Folgejahres auf die Rente aufgeschlagen (§ 66 Abs. 3a SGB VI). Im Juli treffen damit zwei Erhöhungen zusammen: die allgemeine Anpassung und der persönliche Zuschlag aus dem Vorjahr. Wie das beim Weiterarbeiten aussieht, steht unter Hinzuverdienst zur Rente.

Renteninformation und Bescheide mit dem alten Wert

Schreiben der Rentenversicherung aus dem ersten Halbjahr 2026 rechnen noch mit 40,79 €. Die Beträge darin sind deshalb nicht falsch, sondern auf altem Stand: Rechnen Sie sie mit dem Faktor 1,0424 hoch, oder teilen Sie durch den alten Wert, um Ihre Punkte zu erhalten. Wie das Schreiben aufgebaut ist, zeigt Renteninformation lesen.

Was die Reformdebatte für künftige Erhöhungen bedeutet

Die Alterssicherungskommission hat in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026 vorgeschlagen, die Haltelinie beim Rentenniveau von 48 % bis 2031 zu halten und danach den Nachhaltigkeitsfaktor wieder wirken zu lassen (BMAS, 33 Empfehlungen). Das wäre ein Vorschlag für Anpassungen nach 2031, kein geltendes Recht; ein Gesetzentwurf liegt nicht vor. Für die Anpassung im Juli 2027 lässt sich daraus keine Zahl ableiten. Den Stand der Diskussion fasst Rentenreform zusammen.

Was Versicherte fragen

Um wie viel Euro steigt meine Rente im Juli 2026?

Um 4,24 % des bisherigen Bruttobetrags. Bei 900 € sind das 38,17 €, bei 1.500 € 63,62 €, bei 2.000 € 84,82 € im Monat. Rechnen Sie mit Ihrem Betrag aus dem letzten Rentenbescheid oder der Kontoauszugszeile vor Juli. Netto kommt etwas weniger an, weil auf das Plus Kranken- und Pflegebeitrag fällig werden.

Ist die Rentenerhöhung 2026 voll steuerpflichtig?

Für alle, deren Rente vor 2025 begonnen hat, ja. Der steuerfreie Teil wurde im Jahr nach dem Rentenbeginn als Eurobetrag festgeschrieben (§ 22 EStG), jede spätere Anpassung kommt vollständig zum steuerpflichtigen Teil hinzu. Bei 1.500 € Rente sind das 763,42 € mehr steuerpflichtige Einkünfte im Jahr. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt am gesamten Einkommen und am Grundfreibetrag.

Warum rechnet meine Renteninformation noch mit 40,79 €?

Weil sie vor dem 1. Juli 2026 erstellt wurde. Bis Juni galt ein Rentenwert von 40,79 €, und alle Beträge darin beruhen auf diesem Wert. Teilen Sie die angegebene Rente durch 40,79 €, erhalten Sie Ihre Entgeltpunkte; mal 42,52 € ergibt den Wert nach der Erhöhung. Der Mini-Rechner der Seite zur Renteninformation macht genau das.

Wächst durch die Rentenerhöhung der Freibetrag bei der Witwenrente?

Ja, denn er beträgt das 26,4-Fache des Rentenwerts (§ 97 SGB VI). Seit Juli 2026 sind das 1.122,53 € statt 1.076,86 € Nettoeinkommen im Monat, mit einem waisenrentenberechtigten Kind 1.360,64 €. Wer eigenes Einkommen knapp über dem alten Freibetrag hat, bekommt dadurch mehr Witwenrente ausgezahlt, zusätzlich zur Erhöhung der Witwenrente selbst.

Wann steigt die Rente das nächste Mal?

Der Rentenwert wird jeweils zum 1. Juli neu festgesetzt; der heutige Wert gilt bis Ende Juni 2027. Wie hoch die nächste Anpassung ausfällt, steht noch nicht fest. Die Alterssicherungskommission hat 2026 Vorschläge zur künftigen Anpassungsformel gemacht, beschlossen ist davon nichts. Belastbare Zahlen gibt es erst, wenn die Bundesregierung den neuen Wert festlegt.

Bekomme ich die Rentenerhöhung auch, wenn ich in Spanien lebe?

Ja. Die Rente wird aus denselben Entgeltpunkten mit demselben Rentenwert berechnet, egal wo Sie wohnen. Innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz verbietet die Verordnung 883/2004 Kürzungen wegen des Wohnorts. Für Rentner in anderen Staaten hängt die Zahlung vom Land und einem möglichen Abkommen ab; hier hilft die Deutsche Rentenversicherung im Einzelfall.

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Paragrafen und Quellen

Herausgegeben von

Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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