Hinzuverdienst zur Rente: was 2026 erlaubt ist und was es bringt

Seit 2023 darf jeder Bezieher einer Altersrente unbegrenzt dazuverdienen. Nach der Regelaltersgrenze bleibt zusätzlich ein Teil des Lohns steuerfrei. Was das in Zahlen heißt.

Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Lohn neben der Altersrente: was steuerfrei bleibt

Steuerfrei im Jahr

24.000 €

Steuerpflichtiger Lohn im Jahr6.000 €
Hinzuverdienstgrenze Altersrentekeine seit 2023
Steuer allein auf den Lohnrest (nach 1.230 € Pauschbetrag)0 €

Die Steuerbefreiung gilt ab dem Monat nach der Regelaltersgrenze und nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige.

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Wer eine Altersrente bezieht, darf seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, auch bei einer vorgezogenen Rente mit 63; die frühere Hinzuverdienstgrenze ist abgeschafft. Neu ist die sogenannte Aktivrente: Lohn aus einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt bis 24.000 € im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG). Die Befreiung beginnt mit dem Monat nach der Regelaltersgrenze und gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige; für jeden Monat ohne die Voraussetzungen sinkt der Betrag um ein Zwölftel. Bei 2.000 € Monatslohn ist damit das ganze Gehalt steuerfrei, bei 2.500 € bleiben 6.000 € im Jahr steuerpflichtig. Vor der Regelaltersgrenze gibt es diese Befreiung nicht. Wer neben der Rente Beiträge zahlt, erwirbt neue Entgeltpunkte, die jeweils zum 1. Juli des Folgejahres die Rente erhöhen: 30.000 € Jahreslohn bringen 24,56 € Monatsrente dazu. Anders bei Erwerbsminderungs- und Witwenrenten: Dort wird Einkommen weiterhin angerechnet.

Altersrente und Lohn: keine Grenze mehr

Für Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr (Werte der Rentenversicherung). Seither gilt: Wer eine Altersrente bezieht, egal ob mit 63 nach 35 Jahren, nach 45 Jahren, als Schwerbehinderter oder zur Regelaltersgrenze, darf beliebig viel verdienen, ohne dass die Rente sinkt. Das hat den Rentenbeginn neu sortiert. Eine Rente mit Abschlag plus Vollzeitlohn ist rechtlich möglich; der Abschlag bleibt aber lebenslang, auch wenn Sie bis 67 voll weiterarbeiten. Was der frühe Beginn kostet, zeigt Rente mit 63.

Aktivrente: steuerfreier Lohn nach der Regelaltersgrenze

Einen zusätzlichen Anreiz gibt es für Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Ihr Arbeitslohn bleibt bis 24.000 € im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG). Vier Bedingungen sind wichtig:

  • Die Befreiung beginnt erst mit dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht schon bei einer Frührente.
  • Sie gilt nur für Lohn aus einer Beschäftigung; Gewinne aus selbstständiger Arbeit sind nicht erfasst.
  • Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, sinkt der Jahresbetrag um ein Zwölftel.
  • Ob Sie gleichzeitig Rente beziehen, ist für die Steuerbefreiung gleichgültig.
Ganzes Kalenderjahr nach der Regelaltersgrenze, Arbeitnehmer
Bruttolohn im MonatLohn im JahrSteuerfrei (Aktivrente)Steuerpflichtiger Rest
1.000 €12.000 €12.000 €0 €
1.500 €18.000 €18.000 €0 €
2.000 €24.000 €24.000 €0 €
2.500 €30.000 €24.000 €6.000 €
3.500 €42.000 €24.000 €18.000 €

Die Rente selbst bleibt steuerpflichtig wie bisher, mit dem Besteuerungsanteil Ihres Startjahres. Der steuerpflichtige Lohnrest kommt zum steuerpflichtigen Teil der Rente hinzu und wird zusammen besteuert; das kann den Steuersatz auf die Rente spürbar erhöhen. Den Effekt für Ihre Zahlen rechnet der Rentensteuer-Rechner.

Das erste Jahr wird anteilig gerechnet

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer erreicht die Regelaltersgrenze im April und verdient weiter 2.500 € im Monat. Ab Mai sind acht Monate begünstigt, der Höchstbetrag sinkt auf 16.000 €. Sein Lohn von Mai bis Dezember beträgt 20.000 €, steuerfrei bleiben 16.000 €. Der Lohn von Januar bis April ist voll steuerpflichtig. Im Folgejahr gilt dann der volle Betrag von 24.000 €.

Neue Entgeltpunkte aus dem Lohn

Zahlen Sie neben der Rente Beiträge zur Rentenversicherung, erwerben Sie weitere Entgeltpunkte. Sie werden nicht sofort, sondern jeweils zum 1. Juli des Folgejahres der laufenden Rente zugeschlagen (§ 66 Abs. 3a SGB VI). Ein Jahr Teilzeit mit 18.000 € bringt 0,3465 Punkte und 14,73 € mehr Monatsrente, ein Jahr mit 30.000 € 0,5775 Punkte und 24,56 €. Das sind keine großen Beträge, aber sie sind lebenslang und steigen mit jeder Rentenanpassung mit. Wie die Rechnung funktioniert, erklärt Entgeltpunkte berechnen; die nächste Anpassung erläutert Rentenerhöhung 2026.

Arbeiten ohne Rente: der Zuschlag

Die Alternative zum Rente-plus-Lohn ist der Aufschub. Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und die Rente noch nicht beantragt, bekommt für jeden Monat 0,5 % Zuschlag (§ 77 SGB VI). Nach zwölf Monaten sind es 6,0 %, nach 24 Monaten 12,0 %; aus 1.500 € werden 1.590,00 € beziehungsweise 1.680,00 €. Die steuerfreie Aktivrente steht Ihnen in beiden Varianten zu. Welche Variante sich rechnet, ist eine Frage der Lebenserwartung und Ihrer Steuerlast; Details unter Später in Rente.

Teilrente: Rente und Arbeit dosieren

Zwischen „ganz Rente“ und „gar keine Rente“ liegt die Teilrente: Sie können einen Teil Ihrer Altersrente beziehen, mindestens 10 Prozent der Vollrente (§ 42 SGB VI), und den Rest später nehmen. Seit es keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt, ist sie kein Mittel mehr gegen Kürzungen, wohl aber eines, um Steuerlast und Abschlag zu steuern. Mehr unter Teilrente.

Wo Einkommen weiterhin angerechnet wird

Zwei Rentenarten kennen weiterhin Grenzen. Bei der Erwerbsminderungsrente gilt eine eigene Hinzuverdienstgrenze; wer sie überschreitet, bekommt die Rente gekürzt (§ 96a SGB VI). Die Beträge und die Kürzungsregel erläutert Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst. Bei der Witwen- und Witwerrente wird eigenes Einkommen über einem Freibetrag zu 40 % angerechnet (§ 97 SGB VI); vom Lohn wird vorher pauschal 40 % abgezogen (§ 18b SGB IV).

Eigene Altersrente der Witwe ist hier nicht enthalten
Witwe mit eigenem LohnBetrag im Monat
Bruttolohn2.500 €
Nettoeinkommen nach pauschalem Abzug von 40 %1.500,00 €
Freibetrag ohne Kind, ab Juli 20261.122,53 €
Davon angerechnet (40 % des Überschusses)150,99 €

Wer neben der Witwenrente auch eine eigene Altersrente bezieht, muss beide Einkommen zusammenzählen. Den ganzen Fall rechnet Einkommensanrechnung bei der Witwenrente.

Was Versicherte fragen

Wie viel darf ich 2026 neben der Altersrente verdienen?

So viel Sie wollen. Für alle Altersrenten, auch für die vorgezogene Rente nach 35 Jahren oder die Rente für Schwerbehinderte, gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Lohn kürzt die Altersrente also nicht. Eine Grenze gibt es nur noch bei Renten wegen Erwerbsminderung, und bei Witwenrenten wird eigenes Einkommen über einem Freibetrag angerechnet.

Was ist die Aktivrente und wer bekommt sie?

Keine eigene Rente, sondern eine Steuerbefreiung: Arbeitslohn bis 24.000 € im Jahr bleibt steuerfrei, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und als Arbeitnehmer beschäftigt sind (§ 3 Nr. 21 EStG). Selbstständige und Freiberufler sind ausgenommen. Ob Sie daneben schon Rente beziehen oder sie aufschieben, spielt für die Befreiung keine Rolle.

Gilt die Aktivrente schon im Jahr, in dem ich 67 werde?

Ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, und für dieses erste Jahr nur anteilig: Für jeden Monat davor sinkt der Höchstbetrag um ein Zwölftel. Wer die Grenze im April erreicht, hat ab Mai acht steuerfreie Monate und damit höchstens 16.000 €. Bei 2.500 € Lohn sind das 16.000 €; der übrige Lohn des Jahres ist normal steuerpflichtig.

Steigt meine Rente, wenn ich als Rentner weiterarbeite?

Ja, sofern Rentenbeiträge auf den Lohn gezahlt werden. Die neuen Entgeltpunkte werden jeweils zum 1. Juli des Folgejahres der Rente zugeschlagen (§ 66 Abs. 3a SGB VI). Ein Jahr mit 18.000 € bringt 0,3465 Punkte, also 14,73 € mehr Monatsrente; mit 30.000 € sind es 24,56 €. Einen Abschlag auf die schon laufende Rente beseitigt das nicht.

Lohnt es sich, die Rente aufzuschieben statt neben ihr zu arbeiten?

Das hängt an Lebenserwartung und Steuer. Für jeden Monat, den Sie die Rente nach der Regelaltersgrenze nicht beziehen, steigt sie um 0,5 %: nach einem Jahr 6,0 %, nach zwei 12,0 %, lebenslang. Dafür fehlen die Monatsrenten dieser Zeit. Die Aktivrente gilt in beiden Fällen, denn sie hängt nur am Alter und an der Beschäftigung.

Wird mein Lohn auf die Witwenrente angerechnet?

Ja. Bei Witwen- und Witwerrenten zählt eigenes Einkommen über einem Freibetrag von 1.122,53 € netto im Monat (seit Juli 2026); vom Lohn werden pauschal 40 % abgezogen, vom Rest über dem Freibetrag 40 % angerechnet. Aus 2.500 € brutto werden so 1.500,00 € Nettoeinkommen und 150,99 € weniger Witwenrente.

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Paragrafen und Quellen

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Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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