Steuer auf die Rente 2026: die Jahresrechnung
Bruttorente, Startjahr und Ihre übrigen Einkünfte eingeben: Der Rechner ermittelt das zu versteuernde Einkommen und die Einkommensteuer für ein ganzes Jahr.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Steuer im Jahr
862 €
72 € pro Monat, zu versteuern 17.058 €
| Rente brutto | 2.000 € |
|---|---|
| Krankenversicherung | −175,00 € |
| Pflegeversicherung | −72,00 € |
| Steuer (Monatsanteil) | −71,83 € |
| Netto | 1.681,17 € |
| Steuerpflichtiger Anteil | 84,0 % |
Rechenweg Schritt für Schritt
- Krankenversicherung: (14,6 % + 2,90 %) ÷ 2 = 8,75 % der Rente; die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung (§ 249a SGB V).
- Pflegeversicherung: 3,6 %, allein von Ihnen getragen (§ 59 SGB XI).
- Steuerpflichtig: 84,0 % der Jahresrente 24.000 € (Rentenbeginn 2026, § 22 EStG) = 20.160 €.
- Minus 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben und 2.964 € Kranken- und Pflegebeiträge: zu versteuern 17.058 €; Grundfreibetrag 12.348 €.
- Einkommensteuer 862 €, Soli 0,00 €, Kirchensteuer 0,00 € im Jahr. Die Rentenversicherung zieht keine Steuer ab: Sie wird mit der Steuererklärung fällig.
Schätzung nach SGB VI und EStG, Stand Oktober 2026, keine Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Rentenbescheid. So rechnen wir
Auf die gesetzliche Rente fällt Einkommensteuer an, aber niemand behält sie ein: Die Rentenversicherung zahlt brutto minus Sozialbeiträge aus, die Steuer setzt das Finanzamt nach der Erklärung für das ganze Jahr fest. Steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil des Startjahres, für einen Beginn 2026 84 % der Jahresrente. Davon gehen 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben (Ehepaare das Doppelte) und die selbst getragenen Kranken- und Pflegebeiträge ab. Liegt der Rest über dem Grundfreibetrag von 12.348 €, beginnt die Steuer. Im Rechner kostet eine Rente von 2.000 € im Monat eine alleinstehende Person 862 € im Jahr, bei 3.000 € sind es 3.025 €. Kommen 6.000 € Mieteinkünfte im Jahr hinzu, steigt die Steuer auf 2.000 € Rente auf 2.343 €. Ein Ehepaar, das nur von dieser einen Rente lebt, zahlt mit Splitting 0 €.
Die Steuer auf ein ganzes Rentenjahr
Der Rechner arbeitet wie der Steuerbescheid: Er nimmt zwölf Monatsrenten, setzt den steuerpflichtigen Teil nach § 22 EStG an, zieht den Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 9a), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c) und die Kranken- und Pflegebeiträge (§ 10) ab und wendet auf das Ergebnis den Tarif 2026 an (§ 32a). Für Ehepaare nimmt er den Splittingtarif. Am Ende stehen Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag (§ 3 und § 4 SolZG) und Kirchensteuer als Jahresbeträge.
| Rente brutto im Monat | Zu versteuern im Jahr | Einkommensteuer im Jahr | im Monat |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 12.759 € | 59 € | 4,92 € |
| 2.000 € | 17.058 € | 862 € | 71,83 € |
| 2.500 € | 21.357 € | 1.909 € | 159,08 € |
| 3.000 € | 25.656 € | 3.025 € | 252,08 € |
Im Standardfall bleibt eine Rente mit Beginn 2026 bis etwa 1.453 € brutto im Monat steuerfrei; die Herleitung dieser Grenze steht unter Wie viel Rente ist steuerfrei.
Eine Rente, fünf Lebenslagen
| Fall bei 2.000 € Rente | Zu versteuern | Steuer im Jahr |
|---|---|---|
| Alleinstehend, nur Rente | 17.058 € | 862 € |
| plus 6.000 € Miete im Jahr | 23.058 € | 2.343 € |
| mit 9 % Kirchensteuer | 17.058 € | 940 € |
| verheiratet, Partner ohne Einkünfte | 17.022 € | 0 € |
| verheiratet, Partner 18.000 € Einkünfte | 35.022 € | 1.932 € |
| Rentenbeginn erst 2030 | 17.538 € | 972 € |
Wer erst 2030 in Rente geht, versteuert 86 % statt 84 %; der halbe Punkt je Jahrgang wirkt klein, verschiebt aber über die ganze Rentenzeit Geld zum Finanzamt. Die Tabelle aller Prozentsätze bis 2058 zeigt die Seite zur Besteuerung der Rente.
Der eingefrorene Freibetrag
Bei Rentenbeginn 2026 bleiben 16 % der Rente steuerfrei, bei 2.000 € im Monat also rund 3.840 € im Jahr. Dieser Betrag wird im Jahr nach dem Beginn als fester Eurobetrag festgeschrieben. Jede spätere Rentenerhöhung ist danach voll steuerpflichtig, der steuerpflichtige Anteil wächst also Jahr für Jahr über die anfänglichen 84 % hinaus. Für Renten, die schon länger laufen, liefert der Rechner deshalb nur mit dem Freibetrag aus dem eigenen Bescheid ein genaues Ergebnis. Folgt eine Rente auf eine frühere, etwa eine Witwenrente auf die eigene Rente des Verstorbenen oder eine Altersrente auf eine Erwerbsminderungsrente, gilt eine Sonderregel für das maßgebliche Startjahr.
Was nicht abgebildet ist
Abgezogen wird keine Steuer an der Quelle, und der Rechner erstellt keine Steuererklärung. Außer den genannten Pauschbeträgen und Sozialbeiträgen berücksichtigt er keine Abzüge, die Sie in der Erklärung selbst geltend machen. Weitere Einkünfte erwartet er bereits nach ihren eigenen Freibeträgen und Werbungskosten. Den Monatsbetrag nach allen Abzügen liefert der Rentenrechner brutto netto; wie Kranken- und Pflegebeitrag entstehen, erklärt Krankenversicherung der Rentner. Für den Einzelfall ist eine Steuerberatung der richtige Weg.