Renteneintrittsalter: die Tabelle für jeden Jahrgang
Für vor 1947 Geborene lag die Grenze bei 65, ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 67. Der Rechner nennt Ihren ersten Rentenmonat.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Ihr Renteneintrittsalter
Regelaltersrente ab
1. Dezember 2028
| Regelaltersgrenze | 66 Jahre und 8 Monate |
| Geburtstag am 1. des Monats | 1. November 2028 |
| Besteuerungsanteil im Startjahr | 85,0 % |
Das reguläre Renteneintrittsalter heißt im Gesetz Regelaltersgrenze. Für alle vor 1947 Geborenen lag es bei 65 Jahren. Seit dem Jahrgang 1947 steigt es nach § 235 SGB VI stufenweise: bis zum Jahrgang 1958 um einen Monat je Geburtsjahr, dann um zwei Monate. Der Jahrgang 1958 erreichte es mit 66 Jahren, der Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und 4 Monaten, der Jahrgang 1963 mit 66 Jahren und 10 Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dauerhaft 67 Jahre (§ 35). Daneben gibt es drei frühere Altersrenten: nach 35 Jahren ab 63 mit Abschlag, nach 45 Jahren ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze und für schwerbehinderte Menschen. Die Rente beginnt jeweils im Monat nach Erreichen des Alters. Die Alterssicherungskommission schlägt vor, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln, bis 2041 auf etwa 67,5 Jahre; beschlossen ist das nicht.
Regelaltersgrenze je Jahrgang
Die Tabelle nennt für jeden Jahrgang von 1947 bis 1964 die Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI und § 35 SGB VI, die Anhebung gegenüber 65 Jahren, den ersten Rentenmonat bei einem Geburtstag am 15. Juni und den Anteil der Rente, der im Startjahr der Steuer unterliegt.
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | Anhebung in Monaten | Regelaltersrente ab | Besteuerungsanteil |
|---|---|---|---|---|
| 1947 | 65 Jahre und 1 Monat | 1 | 1. August 2012 | 64,0 % |
| 1948 | 65 Jahre und 2 Monate | 2 | 1. September 2013 | 66,0 % |
| 1949 | 65 Jahre und 3 Monate | 3 | 1. Oktober 2014 | 68,0 % |
| 1950 | 65 Jahre und 4 Monate | 4 | 1. November 2015 | 70,0 % |
| 1951 | 65 Jahre und 5 Monate | 5 | 1. Dezember 2016 | 72,0 % |
| 1952 | 65 Jahre und 6 Monate | 6 | 1. Januar 2018 | 76,0 % |
| 1953 | 65 Jahre und 7 Monate | 7 | 1. Februar 2019 | 78,0 % |
| 1954 | 65 Jahre und 8 Monate | 8 | 1. März 2020 | 80,0 % |
| 1955 | 65 Jahre und 9 Monate | 9 | 1. April 2021 | 81,0 % |
| 1956 | 65 Jahre und 10 Monate | 10 | 1. Mai 2022 | 82,0 % |
| 1957 | 65 Jahre und 11 Monate | 11 | 1. Juni 2023 | 82,5 % |
| 1958 | 66 Jahre | 12 | 1. Juli 2024 | 83,0 % |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 14 | 1. September 2025 | 83,5 % |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 16 | 1. November 2026 | 84,0 % |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 18 | 1. Januar 2028 | 85,0 % |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 20 | 1. März 2029 | 85,5 % |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 22 | 1. Mai 2030 | 86,0 % |
| ab 1964 | 67 Jahre | 24 | 1. Juli 2031 | 86,5 % |
Die Anhebung verläuft in zwei Stufen. Von 1947 bis 1958 kommt je Jahrgang ein Monat hinzu, sodass der Jahrgang 1958 bei 66 Jahren ankommt. Danach sind es zwei Monate je Jahrgang, bis mit 1964 die Endstufe von 67 Jahren erreicht ist. Wer 1960 geboren ist, geht damit 16 Monate später als ein 1946 Geborener. Für die Jahrgänge bis 1959 ist die Regelaltersrente bereits erreicht; bei einem Geburtstag im Juni 1960 beginnt sie 1. November 2026.
Die vier Altersrenten nebeneinander
Die Regelaltersgrenze ist nur der späteste der üblichen Termine. Wer genug Versicherungsjahre hat, kann früher gehen. Die zweite Tabelle stellt für die Jahrgänge ab 1958 alle vier Altersrenten nebeneinander:
| Jahrgang | Regelaltersrente | Nach 35 Jahren, frühestens | Nach 45 Jahren | Schwerbehindert, ohne Abschlag / frühestens |
|---|---|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 63 Jahre | 64 Jahre | 64 Jahre / 61 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 63 Jahre | 64 Jahre und 2 Monate | 64 Jahre und 2 Monate / 61 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 63 Jahre | 64 Jahre und 4 Monate | 64 Jahre und 4 Monate / 61 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 63 Jahre | 64 Jahre und 6 Monate | 64 Jahre und 6 Monate / 61 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 63 Jahre | 64 Jahre und 8 Monate | 64 Jahre und 8 Monate / 61 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 63 Jahre | 64 Jahre und 10 Monate | 64 Jahre und 10 Monate / 61 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre | 63 Jahre | 65 Jahre | 65 Jahre / 62 Jahre |
Jede Spalte hat ihre eigenen Voraussetzungen. Die Regelaltersrente braucht nur 5 Jahre (§ 50 SGB VI). Die Rente nach 35 Jahren ist ab 63 möglich, kostet aber bis zur Regelaltersgrenze Abschlag (§ 36). Die Rente nach 45 Jahren zahlt ohne Abschlag, aber nie vor ihrer Grenze (§ 38). Die Rente für schwerbehinderte Menschen verlangt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn und 35 Jahre (§ 37). Die Altersrenten für Frauen und wegen Arbeitslosigkeit stehen nicht in der Tabelle, weil sie nur vor 1952 Geborenen offenstanden; mehr dazu unter Renteneintrittsalter für Frauen.
Vom Rentenalter zum ersten Zahlmonat
Ein Alter ist nach § 187 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Vortags des Geburtstags vollendet. Die Rente beginnt mit dem folgenden Kalendermonat (§ 99 SGB VI). Für die meisten heißt das: Geburtstag im Juni, Rente ab Juli. Eine Ausnahme bilden Menschen, deren Geburtstag auf den Ersten fällt. Sie vollenden ihr Alter am letzten Tag des Vormonats und starten einen Monat eher. Am 1. Januar 1964 Geborene erhalten die Regelaltersrente ab 1. Januar 2031, am 2. Januar Geborene erst ab 1. Februar 2031.
Diese Regel setzt einen rechtzeitigen Antrag voraus: Er muss spätestens im dritten Kalendermonat nach Erreichen der Altersgrenze eingehen, sonst beginnt die Rente mit dem Antragsmonat. Wie man das vorbereitet, steht unter Rente beantragen.
Das Startjahr bestimmt den Steueranteil
Die letzte Spalte der ersten Tabelle zeigt einen Nebeneffekt des Rentenalters. Welcher Teil der Rente steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 EStG), und mit jedem Jahrgang rückt dieses Jahr weiter nach hinten. Der Jahrgang 1958 begann mit 83,0 %, wer ab 1964 geboren ist und mit 67 startet, versteuert 86,5 %. Der steuerfreie Rest wird im Jahr nach dem Beginn als Eurobetrag festgeschrieben. Die vollständige Tabelle steht unter Besteuerung der Rente.
Länger arbeiten als bis zur Grenze
Die Regelaltersgrenze ist kein Pflichttermin. Wer die Rente aufschiebt, erhält für jeden Monat 0,5 % Zuschlag, für ein Jahr 6,0 %, lebenslang; Einzelheiten unter Später in Rente. Wer die Rente nimmt und als Arbeitnehmer weiterarbeitet, kann bis zu 24.000 € Arbeitslohn im Jahr steuerfrei verdienen (§ 3 EStG), ab dem Monat nach Erreichen der Grenze. Die Grenze ist also auch der Tag, ab dem sich Arbeit steuerlich anders rechnet.
Der Vorschlag: Rentenalter nach Lebenserwartung
Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu binden: Von jedem gewonnenen Lebensjahr sollen zwei Drittel auf die Arbeit und ein Drittel auf die Rente entfallen, was bis 2041 etwa 67,5 Jahre ergäbe (Bundesarbeitsministerium). Zugleich soll die Rente nach 35 Jahren erst ab 64 möglich sein und die Rente nach 45 Jahren entfallen. All das ist ein Vorschlag, kein Gesetz. Die Tabellen oben geben das geltende Recht wieder; den Stand der Reform beschreibt Rentenreform.