Renteneintrittsalter: die Tabelle für jeden Jahrgang

Für vor 1947 Geborene lag die Grenze bei 65, ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 67. Der Rechner nennt Ihren ersten Rentenmonat.

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Ihr Renteneintrittsalter

Regelaltersrente ab

1. Dezember 2028

Regelaltersgrenze66 Jahre und 8 Monate
Geburtstag am 1. des Monats1. November 2028
Besteuerungsanteil im Startjahr85,0 %
Frühere Wege und Abschläge rechnen →

Das reguläre Renteneintrittsalter heißt im Gesetz Regelaltersgrenze. Für alle vor 1947 Geborenen lag es bei 65 Jahren. Seit dem Jahrgang 1947 steigt es nach § 235 SGB VI stufenweise: bis zum Jahrgang 1958 um einen Monat je Geburtsjahr, dann um zwei Monate. Der Jahrgang 1958 erreichte es mit 66 Jahren, der Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und 4 Monaten, der Jahrgang 1963 mit 66 Jahren und 10 Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dauerhaft 67 Jahre (§ 35). Daneben gibt es drei frühere Altersrenten: nach 35 Jahren ab 63 mit Abschlag, nach 45 Jahren ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze und für schwerbehinderte Menschen. Die Rente beginnt jeweils im Monat nach Erreichen des Alters. Die Alterssicherungskommission schlägt vor, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln, bis 2041 auf etwa 67,5 Jahre; beschlossen ist das nicht.

Regelaltersgrenze je Jahrgang

Die Tabelle nennt für jeden Jahrgang von 1947 bis 1964 die Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI und § 35 SGB VI, die Anhebung gegenüber 65 Jahren, den ersten Rentenmonat bei einem Geburtstag am 15. Juni und den Anteil der Rente, der im Startjahr der Steuer unterliegt.

Geburtstag am 15. Juni; vor 1947 Geborene: 65 Jahre
JahrgangRegelaltersgrenzeAnhebung in MonatenRegelaltersrente abBesteuerungsanteil
194765 Jahre und 1 Monat11. August 201264,0 %
194865 Jahre und 2 Monate21. September 201366,0 %
194965 Jahre und 3 Monate31. Oktober 201468,0 %
195065 Jahre und 4 Monate41. November 201570,0 %
195165 Jahre und 5 Monate51. Dezember 201672,0 %
195265 Jahre und 6 Monate61. Januar 201876,0 %
195365 Jahre und 7 Monate71. Februar 201978,0 %
195465 Jahre und 8 Monate81. März 202080,0 %
195565 Jahre und 9 Monate91. April 202181,0 %
195665 Jahre und 10 Monate101. Mai 202282,0 %
195765 Jahre und 11 Monate111. Juni 202382,5 %
195866 Jahre121. Juli 202483,0 %
195966 Jahre und 2 Monate141. September 202583,5 %
196066 Jahre und 4 Monate161. November 202684,0 %
196166 Jahre und 6 Monate181. Januar 202885,0 %
196266 Jahre und 8 Monate201. März 202985,5 %
196366 Jahre und 10 Monate221. Mai 203086,0 %
ab 196467 Jahre241. Juli 203186,5 %

Die Anhebung verläuft in zwei Stufen. Von 1947 bis 1958 kommt je Jahrgang ein Monat hinzu, sodass der Jahrgang 1958 bei 66 Jahren ankommt. Danach sind es zwei Monate je Jahrgang, bis mit 1964 die Endstufe von 67 Jahren erreicht ist. Wer 1960 geboren ist, geht damit 16 Monate später als ein 1946 Geborener. Für die Jahrgänge bis 1959 ist die Regelaltersrente bereits erreicht; bei einem Geburtstag im Juni 1960 beginnt sie 1. November 2026.

Die vier Altersrenten nebeneinander

Die Regelaltersgrenze ist nur der späteste der üblichen Termine. Wer genug Versicherungsjahre hat, kann früher gehen. Die zweite Tabelle stellt für die Jahrgänge ab 1958 alle vier Altersrenten nebeneinander:

Altersgrenzen nach §§ 35 bis 38 und 235 bis 236b SGB VI
JahrgangRegelaltersrenteNach 35 Jahren, frühestensNach 45 JahrenSchwerbehindert, ohne Abschlag / frühestens
195866 Jahre63 Jahre64 Jahre64 Jahre / 61 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate63 Jahre64 Jahre und 2 Monate64 Jahre und 2 Monate / 61 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate63 Jahre64 Jahre und 4 Monate64 Jahre und 4 Monate / 61 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate63 Jahre64 Jahre und 6 Monate64 Jahre und 6 Monate / 61 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate63 Jahre64 Jahre und 8 Monate64 Jahre und 8 Monate / 61 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate63 Jahre64 Jahre und 10 Monate64 Jahre und 10 Monate / 61 Jahre und 10 Monate
ab 196467 Jahre63 Jahre65 Jahre65 Jahre / 62 Jahre

Jede Spalte hat ihre eigenen Voraussetzungen. Die Regelaltersrente braucht nur 5 Jahre (§ 50 SGB VI). Die Rente nach 35 Jahren ist ab 63 möglich, kostet aber bis zur Regelaltersgrenze Abschlag (§ 36). Die Rente nach 45 Jahren zahlt ohne Abschlag, aber nie vor ihrer Grenze (§ 38). Die Rente für schwerbehinderte Menschen verlangt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn und 35 Jahre (§ 37). Die Altersrenten für Frauen und wegen Arbeitslosigkeit stehen nicht in der Tabelle, weil sie nur vor 1952 Geborenen offenstanden; mehr dazu unter Renteneintrittsalter für Frauen.

Vom Rentenalter zum ersten Zahlmonat

Ein Alter ist nach § 187 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Vortags des Geburtstags vollendet. Die Rente beginnt mit dem folgenden Kalendermonat (§ 99 SGB VI). Für die meisten heißt das: Geburtstag im Juni, Rente ab Juli. Eine Ausnahme bilden Menschen, deren Geburtstag auf den Ersten fällt. Sie vollenden ihr Alter am letzten Tag des Vormonats und starten einen Monat eher. Am 1. Januar 1964 Geborene erhalten die Regelaltersrente ab 1. Januar 2031, am 2. Januar Geborene erst ab 1. Februar 2031.

Diese Regel setzt einen rechtzeitigen Antrag voraus: Er muss spätestens im dritten Kalendermonat nach Erreichen der Altersgrenze eingehen, sonst beginnt die Rente mit dem Antragsmonat. Wie man das vorbereitet, steht unter Rente beantragen.

Das Startjahr bestimmt den Steueranteil

Die letzte Spalte der ersten Tabelle zeigt einen Nebeneffekt des Rentenalters. Welcher Teil der Rente steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 EStG), und mit jedem Jahrgang rückt dieses Jahr weiter nach hinten. Der Jahrgang 1958 begann mit 83,0 %, wer ab 1964 geboren ist und mit 67 startet, versteuert 86,5 %. Der steuerfreie Rest wird im Jahr nach dem Beginn als Eurobetrag festgeschrieben. Die vollständige Tabelle steht unter Besteuerung der Rente.

Länger arbeiten als bis zur Grenze

Die Regelaltersgrenze ist kein Pflichttermin. Wer die Rente aufschiebt, erhält für jeden Monat 0,5 % Zuschlag, für ein Jahr 6,0 %, lebenslang; Einzelheiten unter Später in Rente. Wer die Rente nimmt und als Arbeitnehmer weiterarbeitet, kann bis zu 24.000 € Arbeitslohn im Jahr steuerfrei verdienen (§ 3 EStG), ab dem Monat nach Erreichen der Grenze. Die Grenze ist also auch der Tag, ab dem sich Arbeit steuerlich anders rechnet.

Der Vorschlag: Rentenalter nach Lebenserwartung

Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu binden: Von jedem gewonnenen Lebensjahr sollen zwei Drittel auf die Arbeit und ein Drittel auf die Rente entfallen, was bis 2041 etwa 67,5 Jahre ergäbe (Bundesarbeitsministerium). Zugleich soll die Rente nach 35 Jahren erst ab 64 möglich sein und die Rente nach 45 Jahren entfallen. All das ist ein Vorschlag, kein Gesetz. Die Tabellen oben geben das geltende Recht wieder; den Stand der Reform beschreibt Rentenreform.

Was Versicherte fragen

Wie hoch ist das Renteneintrittsalter für den Jahrgang 1963?

66 Jahre und 10 Monate. Wer am 15. Juni 1963 geboren ist, bekommt die Regelaltersrente ab 1. Mai 2030. Es ist der letzte Jahrgang mit einer Übergangsgrenze; ab 1964 gilt 67. Früher geht es mit 35 Versicherungsjahren ab 63 gegen Abschlag oder mit 45 Jahren ohne Abschlag, für den Jahrgang 1963 mit 64 Jahren und 10 Monaten.

Welche Altersrenten gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Für heute Rentennahe vier: die Regelaltersrente nach 5 Versicherungsjahren, die Rente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren, die Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren und die Rente für schwerbehinderte Menschen. Die Altersrente für Frauen und die wegen Arbeitslosigkeit gab es nur für Jahrgänge vor 1952. Welche Rente am frühesten ohne Abschlag möglich ist, hängt an den Versicherungsjahren.

Beginnt die Rente am Geburtstag oder im Monat danach?

Im Monat danach. Das Alter ist am Tag vor dem Geburtstag vollendet, die Rente zahlt ab dem folgenden Monatsersten. Deshalb gehen am 1. eines Monats Geborene einen Monat früher: Wer am 1. Januar 1964 geboren ist, erhält die Regelaltersrente ab 1. Januar 2031, wer am 2. Januar geboren ist, ab 1. Februar 2031.

Wie viele Versicherungsjahre brauche ich für die Regelaltersrente?

5 Jahre, die allgemeine Wartezeit nach § 50 SGB VI. Zeiten aus anderen EU-Staaten, dem EWR und der Schweiz werden dabei mitgezählt. Für die Altersrente nach 35 oder 45 Jahren gelten strengere Anforderungen, für die Regelaltersrente nicht. Wer die 5 Jahre nicht erreicht, bekommt keine Rente; bei Wegzug ins Ausland kommt dann unter Umständen eine Erstattung der Beiträge in Frage.

Was passiert, wenn ich über die Regelaltersgrenze hinaus arbeite?

Jeder Monat, den Sie die Rente später beginnen, erhöht sie um 0,5 %, ein Jahr also um 6,0 %, dauerhaft. Wer stattdessen die Rente nimmt und als Arbeitnehmer weiterarbeitet, kann bis zu 24.000 € Arbeitslohn im Jahr steuerfrei verdienen, die sogenannte Aktivrente. Beides gilt erst ab der Regelaltersgrenze.

Steigt das Renteneintrittsalter über 67?

Nach geltendem Recht nicht. Die Alterssicherungskommission hat 2026 vorgeschlagen, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln, im Verhältnis zwei zu eins zwischen Arbeits- und Rentenzeit, bis 2041 auf etwa 67,5 Jahre. Ein Gesetzentwurf ist nicht veröffentlicht. Welche Jahrgänge betroffen wären, legt erst ein Gesetz fest.

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Paragrafen und Quellen

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Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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