Rentenreform 2026: was mit der Rente mit 63 geschehen soll
Stand 15. Oktober 2026: Es gibt Empfehlungen einer Kommission und den Willen der Koalition, aber kein Gesetz und keinen veröffentlichten Entwurf.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Was der Vorschlag für Ihren Jahrgang ändern würde
Abschlagsfrei heute ab
1. Juli 2033
| Nach Vorschlag abschlagsfrei ab | 1. Juli 2035 |
| Frühestens heute | 1. Juli 2031 (−14,4 %) |
| Frühestens nach Vorschlag | 1. Juli 2032 (−10,8 %) |
Szenario ohne Übergangsregeln. Kein Gesetz, kein veröffentlichter Entwurf.
Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit 33 Empfehlungen übergeben. Die wichtigsten für den Rentenbeginn: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, also die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren, soll möglichst früh und unter Vertrauensschutz entfallen. Die Rente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren soll erst ab 64 statt ab 63 beginnen können und danach mit der Regelaltersgrenze mitwandern, sodass das Fenster drei Jahre breit bleibt. Die Regelaltersgrenze soll ab 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt werden und bis 2041 auf etwa 67,5 Jahre steigen. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 erklärt, alle Empfehlungen umsetzen zu wollen, mit dem Ziel eines Gesetzes bis Ende 2026. Stand 15. Oktober 2026 ist kein Gesetzentwurf veröffentlicht. Es gilt das bisherige Recht, und zwar das Recht am Tag des Rentenbeginns. Für den Jahrgang 1964 mit 45 Jahren hieße der Vorschlag ohne Übergangsregel: abschlagsfrei erst ab dem 1. Juli 2031 statt ab dem 1. Juli 2029.
Stand: 15. Oktober 2026. Diese Seite wird angepasst, sobald ein Gesetzentwurf veröffentlicht ist. Alles, was unter „Vorschlag“ steht, ist eine Empfehlung der Kommission und kein geltendes Recht.
Was bisher geschehen ist
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 23. Juni 2026 | Die Alterssicherungskommission übergibt ihren Bericht mit 33 Empfehlungen (BMAS). |
| 2. Juli 2026 | Der Koalitionsausschuss erklärt, alle 33 Empfehlungen umsetzen zu wollen; Ziel ist ein Gesetz bis Ende 2026 (Bundesregierung). |
| August 2026 | Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass es noch keine gesetzlichen Werte gibt und nur das geltende Recht angewendet wird (DRV). |
| 15. Oktober 2026 | Kein Gesetzentwurf veröffentlicht. |
Die Vorschläge zum Rentenbeginn
| Thema | Geltendes Recht | Vorschlag der Kommission |
|---|---|---|
| Rente nach 45 Jahren | ohne Abschlag, ab Jahrgang 1964 mit 65 (§ 38 SGB VI) | abschaffen, so früh wie möglich, mit Vertrauensschutz |
| Rente nach 35 Jahren | ab 63 mit 0,3 % Abschlag je Monat (§ 36 SGB VI) | ab 64, danach mit der Regelaltersgrenze mitwandernd, Fenster drei Jahre |
| Regelaltersgrenze | 67 ab Jahrgang 1964 | ab 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt (2:1), bis 2041 etwa 67,5 Jahre |
| Abschläge und Zuschläge | 0,3 % und 0,5 % je Monat (§ 77 SGB VI) | regelmäßig überprüfen |
| Schutzrente | gibt es nicht | bei Unmöglichkeit des lange ausgeübten Berufs: zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag, bis zu drei Jahre früher mit Abschlag, 35 Jahre nötig |
| Altersteilzeit | ab 55, Blockmodell möglich | ab 58, ohne Blockmodell |
Für den Rentenbeginn sind die ersten beiden Zeilen entscheidend. Was heute „Rente mit 63“ heißt, sind zwei Renten: die abschlagsfreie nach 45 Jahren, deren Grenze ab Jahrgang 1964 ohnehin schon bei 65 liegt, und die Rente nach 35 Jahren, die ab 63 mit Abschlag möglich ist. Die erste soll ganz entfallen, die zweite ein Jahr später beginnen. Wie die beiden heute funktionieren, erklärt Rente mit 63.
Was der Vorschlag für Jahrgänge ab 1964 hieße
Die folgende Tabelle rechnet beide Fälle mit dem Motor dieser Seite: links geltendes Recht, rechts das Szenario nach dem Vorschlag. Das Szenario kennt keine Übergangsregel und keinen Vertrauensschutz, und es lässt die Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung weg, weil dafür keine Werte je Jahrgang vorliegen. Es zeigt also die größtmögliche Wirkung der beiden Vorschläge zum frühen Rentenbeginn, nicht das, was ein Gesetz einmal regeln wird. Geburtstag jeweils am 15. Juni.
| Jahrgang | Abschlagsfrei mit 45 Jahren, geltendes Recht | Vorschlag | Frühestens mit 35 Jahren, geltendes Recht | Vorschlag |
|---|---|---|---|---|
| 1964 | 1. Juli 2029 | 1. Juli 2031 | 1. Juli 2027 (−14,4 %) | 1. Juli 2028 (−10,8 %) |
| 1965 | 1. Juli 2030 | 1. Juli 2032 | 1. Juli 2028 (−14,4 %) | 1. Juli 2029 (−10,8 %) |
| 1966 | 1. Juli 2031 | 1. Juli 2033 | 1. Juli 2029 (−14,4 %) | 1. Juli 2030 (−10,8 %) |
| 1968 | 1. Juli 2033 | 1. Juli 2035 | 1. Juli 2031 (−14,4 %) | 1. Juli 2032 (−10,8 %) |
| 1970 | 1. Juli 2035 | 1. Juli 2037 | 1. Juli 2033 (−14,4 %) | 1. Juli 2034 (−10,8 %) |
| 1975 | 1. Juli 2040 | 1. Juli 2042 | 1. Juli 2038 (−14,4 %) | 1. Juli 2039 (−10,8 %) |
Zwei Effekte sind abzulesen. Wer 45 Jahre hat, müsste ohne die besondere Rente bis zur Regelaltersgrenze warten, um ohne Abschlag zu gehen: ab Jahrgang 1964 also 2 Jahre länger als heute. Wer mit 35 Jahren früh gehen will, könnte ein Jahr später beginnen, trüge dafür aber einen kleineren Abschlag: 10,8 % statt 14,4 %. Bei 1.500 € Rente wären das 162 € statt 216 € weniger im Monat, weil das Fenster vor der Regelaltersgrenze nur noch drei Jahre breit wäre. Mit Ihrem Jahrgang und der Angabe, ob Sie 45 Jahre erreichen, rechnet der Vergleich oben.
Was die Rentenversicherung sagt
Die Deutsche Rentenversicherung hat im August 2026 klargestellt (Hinweise der DRV zur Reform): Es gibt noch keine gesetzlichen Werte, sie wendet ausschließlich das geltende Recht an, und maßgeblich ist das Recht zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Ein Antrag ist frühestens ein Jahr vor dem Rentenbeginn möglich. Damit ist auch die Frage beantwortet, die viele jetzt stellen: Ein schneller Antrag sichert das alte Recht nicht. Wer 2027 mit 63 gehen will, kann frühestens 2026 beantragen; tritt vor dem Rentenbeginn ein neues Gesetz in Kraft, gilt dieses, mit den Übergangsregeln, die es selbst vorsieht. Wann eine Rente nach geltendem Recht beginnt, regelt § 99 SGB VI.
Rente mit 63 für Ihren Jahrgang
Abschlag mit 63 (35 Jahre)
14,4 %
| Beginn mit 63 (Juni geboren) | 1. Juli 2027 |
| Monate bis zur Regelaltersgrenze | 48 |
| Regelaltersgrenze | 67 Jahre |
Ohne Abschlag geht es mit 63 nur für Jahrgänge vor 1953 mit 45 Jahren.
Was jetzt sinnvoll ist und was nicht
Sinnvoll ist, den eigenen Versicherungsverlauf vollständig zu machen. Ob 35 oder 45 Jahre erreicht sind, hängt nicht von der Reform ab, und wer seine Zeiten kennt, kann jeden späteren Gesetzestext sofort auf sich anwenden. Sinnvoll ist auch, beide Szenarien durchzurechnen: den Termin nach geltendem Recht mit dem Rentenfenster und den Termin nach dem Vorschlag mit dem Vergleich auf dieser Seite. Wer beruflich ohnehin vor einer Entscheidung steht, etwa einem Aufhebungsvertrag, sollte beide Fälle kennen; Hinweise dazu stehen unter arbeitslos vor der Rente.
Nicht sinnvoll ist, auf Gerüchte über geschützte Jahrgänge oder Stichtage zu reagieren. Veröffentlicht ist dazu nichts; was in einem Gesetz stehen wird, weiß vor dem Entwurf niemand. Diese Seite nennt deshalb keine Jahrgänge, die geschützt sein könnten, und rechnet nur das Szenario ohne Übergang. Für eine Beratung zu Ihrem Fall sind die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zuständig; diese Seite ist unabhängig.
Die anderen Empfehlungen in Kürze
Neben den Altersgrenzen betreffen die Empfehlungen das Rentenniveau, die Altersteilzeit und eine kapitalgedeckte gesetzliche Rente. Die Haltelinie von 48 % soll bis 2031 bleiben, danach soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder wirken. Altersteilzeit soll erst ab 58 statt ab 55 möglich sein, das Blockmodell mit voller Arbeit und anschließender Freistellung soll entfallen. Eine gesetzliche Kapitalrente soll mit einem zusätzlichen Beitrag von 2 % aufgebaut werden. Für Menschen, die nach langer Zeit ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können, schlägt die Kommission die Schutzrente vor. Was davon wann und in welcher Form Gesetz wird, ist offen.
Auch die Regelaltersgrenze selbst würde sich bewegen: Ab 2031 soll sie im Verhältnis 2:1 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Bis 2041 ergäbe das nach Schätzung der Kommission etwa 67,5 Jahre. Was ein späterer Beginn heute schon bringt, zeigt später in Rente.