Krankenversicherung der Rentner 2026: was von der Rente abgeht
Zwei Beiträge gehen von jeder gesetzlichen Rente ab, bevor sie auf dem Konto landet. Den einen teilen Sie mit der Rentenversicherung, den anderen tragen Sie allein.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Was Kranken- und Pflegekasse von der Rente nehmen
Abzug im Monat
197,60 €
| Krankenversicherung (8,75 %) | 140,00 € |
| Pflegeversicherung (3,6 %) | 57,60 € |
| Bleibt vor Steuer | 1.402,40 € |
Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen 2026 zwei Beiträge aus ihrer Rente. Der Krankenkassenbeitrag besteht aus dem allgemeinen Satz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag der eigenen Kasse, im Durchschnitt 2,9 %; die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte, Sie tragen 7,3 % plus 1,45 %, zusammen 8,75 % der Bruttorente. Den Pflegebeitrag von 3,6 % tragen Rentner allein, ohne Kinder sind es 4,2 %. Bei 1.600 € Rente gehen so 197,60 € im Monat ab, kinderlos 207,20 €. Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, wirkt das bei Rentnern erst ab dem zweiten Monat nach der Änderung. Beide Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar und senken damit die Einkommensteuer auf die Rente. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren zahlen ab dem zweiten Kind je 0,25 Prozentpunkte weniger Pflegebeitrag.
Wer welchen Teil trägt
Die Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, ist die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner, die die Voraussetzungen nach § 5 SGB V erfüllen; ob Sie dazugehören, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Für alle, die gesetzlich versichert sind, gilt dieselbe Aufteilung des Beitrags aus der Rente:
| Beitrag | Satz insgesamt | Ihr Anteil | Anteil der Rentenversicherung |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung, allgemeiner Satz | 14,6 % | 7,3 % | 7,3 % |
| Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026) | 2,9 % | 1,45 % | 1,45 % |
| Pflegeversicherung mit Kind | 3,6 % | 3,6 % | 0 % |
| Pflegeversicherung ohne Kind | 4,2 % | 4,2 % | 0 % |
Den allgemeinen Satz regelt § 241 SGB V, die Anwendung auf die Rente § 247, die hälftige Übernahme durch die Rentenversicherung § 249a. Für die Pflege gilt § 55 SGB XI mit dem Zuschlag für Kinderlose; dass Rentner den Pflegebeitrag allein zahlen, steht in § 59 SGB XI.
Abzüge nach Rentenhöhe
| Rente brutto | Krankenkasse | Pflege mit Kind | Zusammen | Ohne Kind zusammen |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 87,50 € | 36,00 € | 123,50 € | 129,50 € |
| 1.400 € | 122,50 € | 50,40 € | 172,90 € | 181,30 € |
| 1.800 € | 157,50 € | 64,80 € | 222,30 € | 233,10 € |
| 2.200 € | 192,50 € | 79,20 € | 271,70 € | 284,90 € |
| 2.600 € | 227,50 € | 93,60 € | 321,10 € | 336,70 € |
Im Bereich dieser Tabelle wachsen die Beiträge im gleichen Verhältnis wie die Rente: Mit Kind gehen rund 12,35 % ab, ohne Kind 12,95 %. Wer zusätzlich die Einkommensteuer wissen will, nimmt den Rentenrechner brutto netto; dort ist auch der Rentenbeginn einstellbar.
Der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse
Den allgemeinen Satz zahlen alle gleich, den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest. Der Durchschnitt von 2,9 % ist nur eine Rechengröße. Zwei Beispiele mit 1.600 € Rente und Kindern: Bei einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent zahlen Sie 136,80 € an die Kasse, bei 3,5 Prozent 144,80 €. Der Unterschied von 8,00 € im Monat ergibt 96,00 € im Jahr, weil Sie nur die Hälfte des Zusatzbeitrags tragen.
Ändert die Kasse ihren Satz, greift die Änderung bei Rentnern erst ab dem zweiten Kalendermonat danach. Bis dahin bleibt der Abzug unverändert. Ein Blick auf den aktuellen Satz der eigenen Kasse lohnt sich, denn ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag kostet Sie bei 1.600 € Rente 8,00 € im Monat.
Rentenerhöhung: der Beitrag steigt mit
Weil die Beiträge ein fester Prozentsatz der Rente sind, nimmt jede Rentenanpassung sie mit. Zum 1. Juli 2026 stieg die Rente um 4,24 %. Aus 1.600 € wurden 1.667,84 € brutto, also 67,84 € mehr. Davon gingen 8,38 € zusätzlich an Kranken- und Pflegekasse, und vor Steuer blieben 59,46 € mehr im Monat. Die Erhöhung, die im Rentenbescheid steht, kommt deshalb nie ganz auf dem Konto an. Beim Vergleich zweier Jahre lohnt es sich, Brutto und Zahlbetrag getrennt anzusehen.
Pflegeversicherung: allein getragen
Für die Pflege gibt es keine Beteiligung der Rentenversicherung. Mit Kind sind es 3,6 %, ohne Kind 4,2 %, für Kinderlose ab 23 Jahren, die nach 1939 geboren sind. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen weniger:
| Kinder unter 25 | Pflegesatz | Pflegebeitrag bei 1.600 € |
|---|---|---|
| 1 | 3,60 % | 57,60 € |
| 2 | 3,35 % | 53,60 € |
| 3 | 3,10 % | 49,60 € |
| 4 | 2,85 % | 45,60 € |
| 5 | 2,60 % | 41,60 € |
Der Mini-Rechner oben kennt nur „mindestens ein Kind“ oder „keine“; den Abschlag für mehrere junge Kinder rechnet er nicht ein. Wer mit 63 in Rente geht und noch zwei Kinder unter 25 hat, zahlt nach der Tabelle 4,00 € weniger im Monat, solange beide jünger als 25 sind.
Beiträge und Steuer
Was an Kranken- und Pflegebeitrag abgeht, mindert das zu versteuernde Einkommen (§ 10 EStG). Bei 1.600 € Rente mit Beginn 2026 sind das 2.371 € im Jahr. Ohne diesen Abzug läge das zu versteuernde Einkommen bei 15.990 €, mit ihm bei 13.619 €, und die Steuer beträgt 192 €. Ab welcher Rente überhaupt Steuer entsteht, zeigt Rente steuerfrei bis.
Was diese Seite nicht abdeckt
Alle Zahlen gelten für die gesetzliche Rente gesetzlich Versicherter. Wer privat krankenversichert ist, zahlt keinen Beitrag aus der Rente an eine gesetzliche Kasse; sein Beitrag richtet sich nach dem Vertrag. Beiträge auf Betriebsrenten oder andere Einkünfte stehen hier ebenfalls nicht. Wie Sie in der Rente versichert sind, klären Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse, bevor Sie den Rentenantrag stellen.