Renteninformation verstehen: was die Beträge wirklich sagen
Das Schreiben der Rentenversicherung nennt mehrere Rentenbeträge, alle brutto, alle zur Regelaltersgrenze. So lesen Sie heraus, was Ihnen zusteht, und rechnen es auf heute um.
Nachgerechnet von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Ihre Renteninformation in Zahlen
Entgeltpunkte bisher
26,97
| Wert ab Juli 2026 | 1.146,65 € |
| Netto davon (Standardfall) | 1.005 € |
Ein Schreiben vom ersten Halbjahr 2026 rechnet noch mit 40,79 €.
Die Renteninformation nennt vor allem drei Zahlen: die Regelaltersrente, die Sie mit den bisher gespeicherten Zeiten schon erreicht haben, eine hochgerechnete Regelaltersrente für den Fall, dass Sie bis zur Regelaltersgrenze weiter Beiträge zahlen, und die Summe Ihrer Entgeltpunkte. Alle Beträge sind Bruttowerte ohne Abschlag, berechnet mit dem Rentenwert am Tag des Schreibens. Ein Schreiben aus dem ersten Halbjahr 2026 rechnet mit 40,79 € je Punkt; seit dem 1. Juli gelten 42,52 €. Teilen Sie die bisher erreichte Rente durch den Rentenwert des Schreibens, erhalten Sie Ihre Punkte: Aus 1.100 € werden so 26,97 Punkte, heute 1.146,65 € wert. Von einer Bruttorente gehen später Kranken- und Pflegebeitrag ab, dazu gegebenenfalls Steuer auf den Besteuerungsanteil des Startjahres. Wer früher als zur Regelaltersgrenze gehen will, verliert 0,3 % je Monat, ab Jahrgang 1964 mit 63 also 14,4 %.
Drei Zahlen, drei verschiedene Aussagen
Die Renteninformation wirkt wie eine Prognose, enthält aber Zahlen von sehr unterschiedlicher Sicherheit. Die erste ist die Rente, die Sie mit den heute gespeicherten Zeiten bereits erreicht haben. Sie ist ein Anspruch, kein Versprechen auf Wachstum: Selbst wenn Sie nie wieder einzahlen, steht Ihnen diese Regelaltersrente zu, sofern die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Die zweite ist die hochgerechnete Rente, die künftige Beiträge bis zur Regelaltersgrenze unterstellt. Die dritte, Ihre Entgeltpunkte, ist die eigentliche Grundlage, denn aus ihr ergeben sich alle Beträge (§ 64 SGB VI).
| Angabe im Schreiben | Woraus sie entsteht | Wie verlässlich |
|---|---|---|
| Bisher erreichte Regelaltersrente | Entgeltpunkte heute × Rentenwert des Schreibens | Bereits erworben |
| Hochgerechnete Regelaltersrente | Dazu angenommene künftige Beiträge bis zur Regelaltersgrenze | Hängt an Ihrem weiteren Erwerbsleben |
| Entgeltpunkte | Summe aller Jahre: Lohn durch Durchschnittsentgelt, dazu gutgeschriebene Zeiten | Stand des Kontos |
| Rentenwert | Wert eines Punktes am Tag des Schreibens | Ändert sich jeden 1. Juli |
Rückwärts rechnen: vom Betrag zu den Punkten
Ein Beispiel aus dem ersten Halbjahr 2026, geschrieben an eine 1976 geborene Versicherte: bisher erreicht 1.100 €, hochgerechnet 1.650 €, Rentenwert 40,79 €. Geteilt ergibt das 26,97 Punkte heute und 40,45 Punkte zur Regelaltersgrenze. Mit dem Rentenwert ab Juli 2026 entsprechen die beiden Beträge 1.146,65 € und 1.719,98 €. Der Mini-Rechner oben macht diese Umrechnung mit Ihren eigenen Zahlen.
Aufschlussreich ist der Abstand: Die Hochrechnung unterstellt 13,48 weitere Punkte in 17 Jahren, rund 0,79 Punkte im Jahr. Zum Vergleich: Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient, sammelt 1,00 Punkt im Jahr (§ 70 SGB VI). Liegt die Annahme deutlich über dem, was Sie heute verdienen, ist die Hochrechnung zu optimistisch, liegt sie darunter, dürfen Sie mit mehr rechnen. Wie ein Lohn in Punkte umgerechnet wird, erklärt Entgeltpunkte berechnen.
Was im Schreiben nicht steht
Die Renteninformation zeigt Bruttorenten. Kranken- und Pflegebeitrag gehen davon ab, und vom Besteuerungsanteil des Startjahres hängt ab, wie viel steuerpflichtig ist (§ 22 EStG). Für die Versicherte aus dem Beispiel beginnt die Regelaltersrente 2043; dann sind 92,5 % der Rente steuerpflichtig.
| Betrag laut Schreiben, umgerechnet | Brutto | Kranken- und Pflegebeitrag | Steuer im Monatsschnitt | Netto |
|---|---|---|---|---|
| Bisher erreicht | 1.146,65 € | 141,61 € | 0,00 € | 1.005 € |
| Hochgerechnet | 1.719,98 € | 212,42 € | 59,83 € | 1.448 € |
Ebenfalls nicht enthalten sind künftige Rentenerhöhungen und die Inflation; beide werden bewusst ausgeklammert, weil sie niemand kennt. Den Netto-Betrag mit Ihren Angaben rechnet der Rentenrechner brutto netto, den Abstand zu Ihrem Bedarf der Rentenlücken-Rechner.
Die Zahlen gelten nur für den Beginn mit der Regelaltersgrenze
Jede Rente im Schreiben unterstellt, dass Sie mit der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Ein früherer Beginn kostet 0,3 % je Monat (§ 77 SGB VI), ab Jahrgang 1964 mit 63 also 14,4 %. Aus der hochgerechneten Rente von 1.719,98 € würden so 1.472,30 €, und das ist noch zu hoch, weil die Beiträge der letzten vier Jahre fehlen, mit denen die Hochrechnung rechnet. Den Abschlag für Ihren Wunschtermin zeigt der Abschlagsrechner. Wer ihn ausgleichen will, kann ab 50 eine Auskunft über den nötigen Betrag verlangen (§ 187a SGB VI); mehr unter Ausgleichszahlung.
Den Versicherungsverlauf prüfen
Die Beträge sind nur so vollständig wie Ihr Konto. Typische Lücken: Kindererziehungszeiten, die nie beantragt wurden, Ausbildungsjahre, kurze Beschäftigungen, Zeiten im Ausland. Kindererziehung allein macht für ein ab 1992 geborenes Kind 3,00 Punkte aus, 127,51 € Monatsrente (§ 56 SGB VI). Fehlt so etwas, lohnt es sich, den Versicherungsverlauf anzufordern und die Zeiten mit Nachweisen nachzutragen. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen dabei; diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Auslandszeiten: in der Wartezeit ja, im Betrag nein
Wer in einem anderen EU-Staat, im EWR oder in der Schweiz gearbeitet hat, sieht diese Jahre nicht in den deutschen Beträgen. Sie zählen nach Verordnung 883/2004 für die Wartezeiten mit, die Rente dafür zahlt aber der andere Staat. Die Renteninformation zeigt also nur den deutschen Teil Ihrer späteren Gesamtrente. Mehr unter Rente im Ausland.
Mit den Zahlen weiterrechnen
Ihre Entgeltpunkte aus dem Schreiben sind der beste Startwert für jede eigene Rechnung. Der Rentenrechner nimmt sie als Ausgangspunkt und rechnet mit Ihrem heutigen Lohn bis zum Rentenbeginn weiter, in heutigen Werten. So lässt sich auch prüfen, was eine Gehaltsänderung, eine Teilzeitphase oder ein früherer Ausstieg an der Hochrechnung verändert. Wie der Rentenwert seit Juli 2026 aussieht, steht unter Rentenerhöhung 2026.