So rechnen wir

Jeder Rechtswert steht in einer einzigen Parameterdatei, gelesen am : das SGB VI in der Fassung, die zuletzt durch Gesetz vom 24. Juli 2026 geändert wurde, das Einkommensteuergesetz mit dem Tarif 2026, SGB IV, SGB V und SGB XI auf gesetze-im-internet.de, dazu die Werte der Deutschen Rentenversicherung zum 1. Juli 2026. Rechner und Texte lesen nur aus dieser Datei.

Rentenbeginn

Für jeden Jahrgang werden die Tabellen der §§ 235, 236, 236a und 236b SGB VI angewendet, ab Jahrgang 1964 die §§ 35 bis 38. Das Alter ist am Tag vor dem Geburtstag vollendet (§ 187 Abs. 2 BGB); die Rente beginnt mit dem Folgemonat (§ 99 Abs. 1). Gerechnet wird mit einem Monatsindex, nicht mit Kalenderdaten, damit Schaltjahre und Monatsenden keine Rolle spielen. Die Wartezeit von 35 oder 45 Jahren geben Sie selbst ein; der Rechner prüft sie nicht gegen Ihr Versicherungskonto.

Abschlag und Zuschlag

Zugangsfaktor nach § 77: 0,003 weniger je Monat vor dem abschlagsfreien Beginn, 0,005 mehr je Monat nach der Regelaltersgrenze. Bei mehreren offenen Rentenarten nimmt der Rechner die mit dem kleinsten Abschlag. Erwerbsminderungsrenten: höchstens 36 Monate, Referenzalter 65, bei Beginn vor 62 gilt 62.

Rentenhöhe

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert (§ 64), mit 42,52 € ab 1. Juli 2026. Künftige Punkte aus dem Lohn: Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 € (§ 70). Hochrechnungen bleiben in heutigen Werten, ohne Lohn- und Rentensteigerung.

Netto und Steuer

Krankenversicherung: Hälfte von 14,6 % plus Hälfte des Zusatzbeitrags (§§ 241, 247, 249a SGB V), Standard 2,9 %. Pflege: 3,6 %, kinderlos 4,2 %, allein vom Rentner getragen (§§ 55, 59 SGB XI); Abschläge für Kinder unter 25 sind nicht eingerechnet. Steuer: Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 EStG) oder Ihr festgeschriebener Freibetrag, minus 102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben und die Kranken- und Pflegebeiträge, dann Tarif 2026 (§ 32a) mit Grundfreibetrag 12.348 €, Soli mit Freigrenze und Kirchensteuer. Für ältere Renten ohne bekannten Freibetrag ist die Steuer etwas zu niedrig, weil Rentenerhöhungen seit dem Beginn voll steuerpflichtig sind.

Witwenrente und Erwerbsminderung

Witwenrente: 55 % (altes Recht 60 %, kleine 25 %) der Rente des Verstorbenen, drei Monate lang 100 % ohne Anrechnung. Einkommen wird pauschal nach § 18b Abs. 5 SGB IV gekürzt; über dem Freibetrag von 1.122,53 € plus 5,6 Rentenwerte je Waisenkind werden 40 % angerechnet (§ 97). Erwerbsminderungsrente: vereinfachte Gesamtleistungsbewertung mit dem Durchschnitt Ihrer Punkte je Monat seit dem 17. Geburtstag, Zurechnungszeit nach § 253a; Hinzuverdienstgrenze volle Erwerbsminderung 2026 20.763,75 € im Jahr.

Ausgleichszahlung

Preis eines Entgeltpunkts 2026: Beitragssatz 18,6 % × vorläufiges Durchschnittsentgelt = 9.661,58 € (§ 187 Abs. 3), geteilt durch den Zugangsfaktor (§ 187a Abs. 3). Den verbindlichen Betrag nennt die Rentenversicherung in ihrer Auskunft.

Der Reformvorschlag

Das Szenario rechnet nur, was die Bundesregierung und die Rentenversicherung als Vorschlag beschreiben: keine Rente nach 45 Jahren, frühestens 64 bei 35 Jahren, Abschlag weiter 0,3 % je Monat. Übergangsregeln und die Kopplung an die Lebenserwartung ab 2031 sind nicht eingerechnet, weil kein Gesetzentwurf sie festlegt. Das Szenario ist kein geltendes Recht.

Tests vor jeder Veröffentlichung

  • Jede Zeile der Tabellen aus §§ 235, 236a und 236b, der Beginn bei Geburt am Ersten und am Fünfzehnten, der Jahreswechsel bei Dezember-Geborenen.
  • Abschläge von 7,2, 10,8, 12 und 14,4 %, das Reformszenario mit 10,8 %.
  • Grundfreibetrag, Stetigkeit des Tarifs an allen Zonengrenzen, Splitting, Soli-Freigrenze, Besteuerungsanteile 2005, 2026, 2040 und 2058.
  • Kranken- und Pflegebeiträge, Freibetrag der Witwenrente, Hinzuverdienstgrenzen 2026, Zurechnungszeit 2026.

Was die Rechner nicht können

  • Ihr Versicherungskonto prüfen: ob 35 oder 45 Jahre erfüllt sind, entscheidet die Rentenversicherung.
  • Knappschaft, Beamtenversorgung, Versorgungswerke, Betriebs- und Privatrenten im Detail.
  • Grundrentenzuschlag, Versorgungsausgleich, Renten aus dem Ausland und Sozialabkommen.
  • Persönliche Beratung: Dafür gibt es die kostenlosen Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung und zugelassene Rentenberater.

Aktualisierung

Volle Durchsicht spätestens alle 12 Monate, dazu zur Rentenanpassung am 1. Juli, zu den Rechengrößen im Januar und nach jeder Gesetzesänderung. Fehler bitte an kontakt@rentenfenster.de. Siehe auch die Redaktionsgrundsätze.

Alle Quellen

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Herausgeber von Rentenrechnern: Rentenbeginn nach Jahrgang, Abschläge, Nettorente, Hinterbliebenenrente

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Rechtsstand 2026, gelesen am